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   BGH, 12.05.1998 - KZR 25/96   

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BGH, 12.05.1998 - KZR 25/96 (https://dejure.org/1998,3669)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1998 - KZR 25/96 (https://dejure.org/1998,3669)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1998 - KZR 25/96 (https://dejure.org/1998,3669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • webshoprecht.de

    Zum berechtigten Schutz eines lückenlosen Vertriebssystems

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Bestimmtheit des Klagebegehrens iSd § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO - Freistellungsfähige Zulassungsbeschränkung nach Art. 85 Abs. 3 EGV - Rechtswidriger Wettbewerbsverstoß iSd § 1 UWG - Schadensersatzanspruch aus Art. 85 EGV iVm § 823 Abs. 2 BGB - Art. 85 EGV als ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 249; ; GWB § 26 Abs. 2 Satz 2; ; GWB § 35 Abs. 1; ; GWB § 26 Abs. 2; ; GWB § 26; ; GWB § 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 85; GWB § 26 Abs. 2, § 35 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives Vertriebssystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus BGH, 12.05.1998 - KZR 25/96
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sind selektive Vertriebssysteme ein mit Art. 85 Abs. 1 EGV vereinbarer Bestandteil des Wettbewerbs, sofern die Auswahl der Wiederverkäufer aufgrund objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die sich auf die fachliche Eignung des Wiederverkäufers, seines Personals und seiner sachlichen Ausstattung beziehen, und sofern diese Voraussetzungen einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden (EuGH, Urt. v. 25.10.1977 - Rs 26/76, Slg. 1977, S. 1875, 1905 Tz 20 - Metro I; Urt. v. 11.12.1980 - Rs 31/80, Slg. 1980, S. 3775, 3790 Tz 15 - L'Oreal; Urt. v. 25.10.1983 - Rs 107/82, Slg. 1983, S. 3151, 3194 Tz 35 - AEG-Telefunken).

    Gleichwohl können die Eigenschaften bestimmter Erzeugnisse den Vertrieb in einem selektiven System erfordern, wenn nur so ihre Qualität und ihr richtiger Gebrauch gewährleistet sind (EuGH Slg. 1983, S. 3151, 3194 Tz 33 - AEG-Telefunken).

    Ein in dieser Weise gehandhabtes Vertriebssystem verstößt, jedenfalls sofern es die Folge vertraglicher Absprachen oder einer Verhaltensabstimmung zwischen dem Hersteller und den von ihm belieferten Einzelhändlern ist (vgl. EuGH, Urt. v. 25.10.1983 - Rs 107/82, Slg. 1983, S. 3151, 3195 Tz 36 - 38 - AEG-Telefunken; BGH, Urt. v. 10.11.1987 - KZR 15/86, WuW/E 2451, 2457 - Cartier-Uhren), gegen Art. 85 Abs. 1 EGV.

  • BGH, 17.01.1979 - KZR 1/78

    Betrieb von Selbstbedienungsverbrauchermärkten mit Abteilungen für

    Auszug aus BGH, 12.05.1998 - KZR 25/96
    Demgegenüber kann ein Schadensersatzanspruch in Form eines Kontrahierungszwangs aus § 26 Abs. 2 i.V.m. § 35 Abs. 1 GWB, § 249 BGB grundsätzlich hergeleitet werden, wenn ein marktstarkes Unternehmen in einem gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehr einem von ihm abhängigen Unternehmen Geschäftsbeziehungen ohne sachlich gerechtfertigten Grund verweigert (st. Rspr.; vgl. BGHZ 49, 90, 98 f. - Jägermeister; BGH, Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1245 - Registrierkassen; Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende).

    Dies setzt jedoch voraus, daß Geltung und Ansehen einer Ware so bedeutend sind, daß das Fehlen dieser Ware im Angebot eines Händlers, bei dem der Verkehr das Angebot als selbstverständlich voraussetzt, zu einem Verlust an Ansehen und zu einer gewichtigen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führt (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1975 - KZR 1/75, WuW/E 1391, 1394 - Rossignol; Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1568 - Nordmende).

  • BGH, 09.11.1967 - KZR 7/66

    Diskriminierung durch Preisbinder

    Auszug aus BGH, 12.05.1998 - KZR 25/96
    Soweit Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot des § 26 Abs. 2 GWB im Einzelfall im Interesse einer den Wiederverkäufern einzuräumenden Chancengleichheit im Verhältnis zu einem marktmächtigen Hersteller zu Schadensersatz in Form einer Lieferverpflichtung führen können (vgl. BGHZ 49, 90, 98 f. - Jägermeister), kommt eine Übertragung der insoweit vom Senat entwickelten Grundsätze auf Verstöße gegen Art. 85 Abs. 1 EGV schon deshalb nicht in Betracht, weil eine § 26 Abs. 2 GWB von der gesetzgeberischen Zielsetzung her vergleichbare, an den Mißbrauch von Marktmacht anknüpfende gemeinschaftsrechtliche Regelung ausschließlich in Art. 86 EGV enthalten ist.

    Demgegenüber kann ein Schadensersatzanspruch in Form eines Kontrahierungszwangs aus § 26 Abs. 2 i.V.m. § 35 Abs. 1 GWB, § 249 BGB grundsätzlich hergeleitet werden, wenn ein marktstarkes Unternehmen in einem gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehr einem von ihm abhängigen Unternehmen Geschäftsbeziehungen ohne sachlich gerechtfertigten Grund verweigert (st. Rspr.; vgl. BGHZ 49, 90, 98 f. - Jägermeister; BGH, Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1245 - Registrierkassen; Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende).

  • BGH, 22.01.1985 - KZR 35/83

    Begriff der Abhängigkeit

    Auszug aus BGH, 12.05.1998 - KZR 25/96
    Mit Recht hat das Berufungsgericht das auf Feststellung einer Lieferverpflichtung gerichtete Klagebegehren als hinreichend bestimmt i.S. des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO angesehen (vgl. BGH, Urt. v. 22.1.1985 - KZR 35/83, WuW/E 2125, 2126 - Technics), da sich aus dem Gesamtzusammenhang ergibt, daß sich der Begriff der Konditionen entgegen dem Vorbringen der Beklagten nicht lediglich auf die Preise bezieht.

    Soweit sich die Klägerin auf eine Kundenerwartung im Sinne eines Vollsortiments beruft, käme allenfalls eine Abhängigkeit in Betracht, die sich aus der Zugehörigkeit eines Herstellers zur Spitzengruppe der auf dem relevanten Markt tätigen Unternehmen ergibt (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 22.1.1985 - KZR 35/83, WuW/E 2125, 2127 - Technics; Urt. v. 16.12.1986 - KZR 25/85, WuW/E 2351, 2354 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II; Urt. v. 24.3.1987 - KZR 39/85, WuW/E 2419, 2420 - Saba-Primus).

  • EuG, 12.12.1996 - T-19/92

    Groupement d'achat Edouard Leclerc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus BGH, 12.05.1998 - KZR 25/96
    Der Senat kann jedoch offenlassen, ob die in Nr. 5 der Präambel des Muster-Depot-Vertrages enthaltene Wettbewerbsbeschränkung möglicherweise unverhältnismäßig (vgl. dazu EuG, Urt. v. 12.12.1996 - Rs T-19/92, GRUR Int. 1998, 149, 156 - Leclerc/Kommission) und damit nicht freistellungsfähig ist, weil der nichtautorisierte Händler mit seinem Antrag auf Zulassung zum Depot-System zu erkennen gibt, daß er den aus der Sicht des Herstellers unerwünschten Zustand aufgeben will und der Hersteller nach Aufnahme des Händlers in sein Depot-System die Einhaltung des Verbots von Graumarktbezug durch Auskunftspflichten mühelos überprüfen kann.

    Für den hier in Frage stehenden Bereich der Luxuskosmetika hat das Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften das Erfordernis eines selektiven Vertriebssystems damit begründet, daß ein allgemeiner Verkauf, der bei der Präsentation dieser Produkte nicht das ästhetisch und funktionell Besondere herausstelle, dem Erfordernis, die "Aura von Luxus" der betreffenden Produkte in den Augen der Verbraucher aufrechtzuerhalten, nicht gerecht werde (EuG, Urt. v. 12.12.1996 - Rs T-19/92, GRUR Int. 1998, 149, 155 Tz 114 f. - Leclerc/Kommission).

  • BGH, 10.11.1987 - KZR 15/86

    "Cartier-Uhren"; Beschränkung der Herstellergarantie auf Kunden von

    Auszug aus BGH, 12.05.1998 - KZR 25/96
    aa) Wiederverkäufer und aktuelle Nachfrager von Depot-Kosmetikartikeln wie die Klägerin gehören zu dem Personenkreis, den Art. 85 EGV vor Wettbewerbsbeschränkungen durch verbotene selektive Vertriebssysteme schützen will (vgl. auch BGH, Urt. v. 10.11.1987 - KZR 15/86, WuW/E 2451, 2457 - Cartier-Uhren).

    Ein in dieser Weise gehandhabtes Vertriebssystem verstößt, jedenfalls sofern es die Folge vertraglicher Absprachen oder einer Verhaltensabstimmung zwischen dem Hersteller und den von ihm belieferten Einzelhändlern ist (vgl. EuGH, Urt. v. 25.10.1983 - Rs 107/82, Slg. 1983, S. 3151, 3195 Tz 36 - 38 - AEG-Telefunken; BGH, Urt. v. 10.11.1987 - KZR 15/86, WuW/E 2451, 2457 - Cartier-Uhren), gegen Art. 85 Abs. 1 EGV.

  • BGH, 26.10.1972 - KZR 54/71

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 12.05.1998 - KZR 25/96
    Demgegenüber kann ein Schadensersatzanspruch in Form eines Kontrahierungszwangs aus § 26 Abs. 2 i.V.m. § 35 Abs. 1 GWB, § 249 BGB grundsätzlich hergeleitet werden, wenn ein marktstarkes Unternehmen in einem gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehr einem von ihm abhängigen Unternehmen Geschäftsbeziehungen ohne sachlich gerechtfertigten Grund verweigert (st. Rspr.; vgl. BGHZ 49, 90, 98 f. - Jägermeister; BGH, Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1245 - Registrierkassen; Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende).
  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Auszug aus BGH, 12.05.1998 - KZR 25/96
    Sieht bereits der Depot-Vertrag als solcher eine Auswahl der Händler nicht nach den oben beschriebenen qualitativen, sondern nach quantitativen Gesichtspunkten vor, ist beim Verstoß einzelner Vertragsbestimmungen gegen Art. 85 EGV grundsätzlich eine Teilnichtigkeit in Betracht zu ziehen, sofern sich die verbotenen Teile der Vereinbarung von den übrigen Teilen trennen lassen (EuGH, Urt. v. 13.7.1966 - 56 u. 58/64, Slg. 1966, S. 322, 392 - Grundig/Consten; Urt. v. 28.2.1991 - Rs C-234/89, Slg. 1991 I, S. 977, 990 Tz 40 - Delimitis/Henninger Bräu; vgl. auch Odersky, Festschrift Mestmäcker, S. 699, 704 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1975 - KZR 1/75

    Verbot der unbilligen Behinderung oder der unterschiedlichen Behandlung von

    Auszug aus BGH, 12.05.1998 - KZR 25/96
    Dies setzt jedoch voraus, daß Geltung und Ansehen einer Ware so bedeutend sind, daß das Fehlen dieser Ware im Angebot eines Händlers, bei dem der Verkehr das Angebot als selbstverständlich voraussetzt, zu einem Verlust an Ansehen und zu einer gewichtigen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führt (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1975 - KZR 1/75, WuW/E 1391, 1394 - Rossignol; Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1568 - Nordmende).
  • BGH, 24.03.1987 - KZR 39/85

    Spitzengruppenabhängigkeit - Wettbewerbsrecht

    Auszug aus BGH, 12.05.1998 - KZR 25/96
    Soweit sich die Klägerin auf eine Kundenerwartung im Sinne eines Vollsortiments beruft, käme allenfalls eine Abhängigkeit in Betracht, die sich aus der Zugehörigkeit eines Herstellers zur Spitzengruppe der auf dem relevanten Markt tätigen Unternehmen ergibt (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 22.1.1985 - KZR 35/83, WuW/E 2125, 2127 - Technics; Urt. v. 16.12.1986 - KZR 25/85, WuW/E 2351, 2354 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II; Urt. v. 24.3.1987 - KZR 39/85, WuW/E 2419, 2420 - Saba-Primus).
  • BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85

    "Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II"; Umfang des Belieferungsanspruchs

  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

  • BGH, 04.04.1975 - KZR 6/74

    32.§ 1 GWB als Schutzgesetz i.S. des § 35 GWB

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

  • EuGH, 30.01.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

  • BGH, 23.10.1979 - KZR 21/78

    (Re-)Import von BMW-Personenkraftwagen aus Belgien - Tätigkeit als Ankäufer auf

  • BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81

    Kartellverbot und Schutzgesetz

  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 204/90

    § 264 a StGB als Schutzgesetz

  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 122/90

    Pajero - Verleiten zum Vertragsbruch; Erstbegehungsgefahr

  • EuGH, 10.07.1980 - 37/79

    Marty / Lauder

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