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   BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99   

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https://dejure.org/2000,1033
BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99 (https://dejure.org/2000,1033)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2000 - V ZR 47/99 (https://dejure.org/2000,1033)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - V ZR 47/99 (https://dejure.org/2000,1033)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    VermG § 1 Abs. 3; EGBGB Art. 237 § 1 Abs. 3; BGB § 894

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Enteignung - DDR-Baulandgesetz - Westeigentümer - Nichtbeteiligung - Schädigende Maßnahme - Grundbuchberichtigungsklage - Mangelnde Bekanntgabe

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundbuchberichtigungsklage; Vorrang des Vermögensgesetzes; Schädigungsmaßnahme; Baulandenteignung; Heilungsmöglichkeit

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 3; ; EGBGB Art. 237 § 1 Abs. 3; ; BGB § 894

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung von Enteignungen auf Grundlage des DDR-Baulandgesetzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 38 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 Abs. 3 VermG; Art. 237 § 1 Abs. 3 EGBGB; § 894 BGB
    Enteignungen nach dem 18.10.1989/DDR-BaulandG/schädigende Maßnahme/unlautere Machenschaften/Grundbuchberichtigungsanspruch/Verhältnis von Vermögens- und Zivilrecht

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2419
  • MDR 2000, 946
  • NJ 2000, 649
  • WM 2000, 1758
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98

    Recht der Offenen Vermögensfragen

    Auszug aus BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99
    Darüber hinaus stellt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (VIZ 1999, 523 ff), die das Berufungsgericht bei Erlaß seines Urteils noch nicht berücksichtigen konnte, die Durchführung von Enteignungen gegenüber Westeigentümern unter deren bewußter Nichtbeteiligung in der Spätphase der DDR nach dem 18. Oktober 1989 (Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Honecker) grundsätzlich eine schädigende Maßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG dar.

    Die für Enteignungen vor dem 18. Oktober 1989 aufgestellten Maßstäbe (BVerwGE 104, 186, 190) lassen sich auf den vorliegenden Fall nicht übertragen (vgl. auch BVerwG, VIZ 1999, 523, 524).

    Mit Rücksicht auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (VIZ 1999, 523 ff) zu Enteignungen, die nach dem 18. Oktober 1989 unter bewußter Nichtbeteiligung von Westeigentümern erfolgten, ist kein Grund ersichtlich, dies im vorliegenden Fall für den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG nunmehr anders zu beurteilen.

  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 100/93

    Ansprüche von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffener

    Auszug aus BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99
    Das gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die in den Entschädigungsvorschriften der DDR vorgesehenen Entschädigungspflicht im Einzelfall erfüllt wurde, oder ob die Entschädigung nicht festgesetzt, nicht ausgezahlt, verrechnet oder sonst der Verfügungsmacht des Eigentümers vorenthalten blieb (BGHZ 129, 112, 115).

    Zutreffend hält das Berufungsgericht den Enteignungsbeschluß für nichtig, weil er mangels zwingend vorgeschriebener Bekanntgabe an den betroffenen Eigentümer (§ 20 BaulG, § 9 Abs. 3 DVO/BaulG) rechtlich nicht existent wurde und damit auch nicht zur Begründung von Volkseigentum führen konnte (BGHZ 129, 112, 116 ff).

  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 439/98

    Geltendmachung von Ansprüchen nach dem VermG bei staatlicher Treuhandverwaltung

    Auszug aus BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99
    Auch wenn die hier zu beurteilende Enteignung den Tatbestand von § 1 Abs. 3 VermG erfüllt, ist der Kläger nicht gehindert, die zivilrechtlichen Folgen einer unwirksamen Enteignung (Unrichtigkeit des Grundbuchs) vor den Zivilgerichten geltend zu machen (vgl. dazu Senatsurt. v. 14. Januar 2000, V ZR 439/98, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der Senat hat dies im Urteil vom 14. Januar 2000 (aaO) für den unterstellten Tatbestand nach § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG im Zusammenhang mit einer unwirksamen Verwalterbestellung nach Aufhebung der Anordnung Nr. 2 angenommen.

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 243/94

    Konkurrenz von vermögensrechtlichen Restitutionsansprüchen und zivilrechtlichen

    Auszug aus BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99
    Zivilrechtlich unbeachtlich bleiben damit nur Mängel, die wegen ihres Zusammenhangs mit dem staatlichen Unrecht und weil sie typischerweise hierbei aufgetreten sind, den Bestand des Erwerbs nicht gefährdet hätten (BGHZ 130, 231).
  • BGH, 16.04.1993 - V ZR 87/92

    Rechtsfolgen eines Scheingeschäfts bei Zwangsveräuerung eines DDR-Grundstücks

    Auszug aus BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99
    b) Die genannte zeitliche Zäsur setzt aber nicht nur andere Maßstäbe für die Beurteilung des Tatbestandes nach § 1 Abs. 3 VermG, sondern sie ist auch von Bedeutung für die Frage, ob die vermögensrechtliche Abwicklung noch Vorrang vor dem Zivilrecht, insbesondere dem Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB (vgl. z.B. BGHZ 122, 204, 207 m.w.N.) hat.
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99
    Die für Enteignungen vor dem 18. Oktober 1989 aufgestellten Maßstäbe (BVerwGE 104, 186, 190) lassen sich auf den vorliegenden Fall nicht übertragen (vgl. auch BVerwG, VIZ 1999, 523, 524).
  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten

    Auszug aus BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99
    Der Vorrang des Vermögensgesetzes ist nach der Senatsrechtsprechung um des sozialverträglichen Ausgleichs zwischen dem Rückerstattungsinteresse des Berechtigten und dem Schutz des redlichen Erwerbers willen gerechtfertigt (BGHZ 118, 34, 38 ff).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 17.98

    Restitutionsausschluß; Erwerb durch privaten Handwerker oder Gewerbetreibenden;

    Auszug aus BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99
    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf die Darstellung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 28. April 1999 (VIZ 1999, 525).
  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

    Auszug aus BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99
    In solchen Fällen ist der Erwerb mit dem allgemeinen Verkehrsrisiko belastet, das derjenige, der seinen Erwerb auf eine Unrechtshandlung zurückführt, mit jedem anderen teilt, der am Rechtsverkehr in der DDR teilgenommen hatte (BGHZ 120, 204).
  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02

    Geltendmachung des Grundbuchberichtigungsanspruchs durch den Eigentümer bei

    Ein Eigentümer wird durch das Vermögensgesetz nicht gehindert, einen Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894 BGB) geltend zu machen, wenn ein Enteignungsbeschluß in der Spätphase der DDR mangels Bekanntgabe an ihn rechtlich nicht existent geworden ist (Bestätigung von Senat, Urt. v. 12. Mai 2000, V ZR 47/99, NJW 2000, 2419).

    aa) Hat der Kläger sein Eigentum an dem Grundstück nicht verloren, so kann er von der Beklagten die Zustimmung zur Grundberichtigung verlangen (vgl. Senat, Urt. v. 12. Mai 2000, V ZR 47/99, NJW 2000, 2419).

    Der Kläger blieb Eigentümer, wenn der Enteignungsbeschluß (§ 12 Abs. 3 BaulG) rechtlich nicht existent wurde, weil entgegen § 20 BaulG, § 9 Abs. 3 BaulG-DVO eine Bekanntgabe ihm gegenüber unterblieben ist (vgl. Senat, BGHZ 129, 112, 116 ff; Urt. v. 12. Mai 2000, aaO, 2420).

    Zu einer Bekanntgabe an einen verfügungsbefugten Verwalter, die für ein Wirksamwerden des Enteignungsbeschlusses ausreichen könnte (vgl. Senat, BGHZ 129, 112, 121 f; Urt. v. 12. Mai 2000, aaO), hat das Berufungsgericht keine Feststellungen getroffen.

    Eine Enteignung, die wie hier gegenüber einem Westeigentümer unter dessen bewußter Nichtbeteiligung in der Spätphase der DDR nach dem 18. Oktober 1989, dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Honecker, durchgeführt wurde, stellt grundsätzlich eine schädigende Maßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG dar (Senat, Urt. v. 12. Mai 2000, aaO, 2419).

    Da der Beginn dieser Phase durch den Rücktritt Honeckers am 18. Oktober 1989 markiert wird, kann von diesem Zeitpunkt an die vermögensrechtliche Abwicklung regelmäßig keinen Vorrang mehr gegenüber dem Zivilrecht beanspruchen (Senat, Urt. v. 12. Mai 2000, aaO, 2420; vgl. auch Senat, BGHZ 145, 383, 387; Urt. v. 14. Januar 2000, V ZR 439/98, WM 2000, 1105, 1107).

    Um den Restitutionsanspruch des (früheren) Eigentümers nicht zu gefährden, soll verhindert werden, daß die durch Art. 237 § 1 EGBGB eröffneten Heilungsmöglichkeiten auch Sachverhalte erfassen, die den Tatbestand des Vermögensgesetzes erfüllen (Senat, Urt. v. 12. Mai 2000, aaO, 2420).

  • BGH, 03.11.2000 - V ZR 189/99

    Wirksamkeit und Rechtsfolge einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR

    Außerhalb dieses Bereichs stellt der Senat an die zivilrechtliche Beachtlichkeit einer Enteignung aus der DDR-Zeit aber die Anforderung, daß diese - unbeschadet ihr anhaftender Mängel - nach dem damals geltenden Recht Wirksamkeit erlangt hat (Art. 19 EV; BGHZ 129, 112, 116 ff; vgl. Urt. v. 12. Mai 2000, V ZR 47/99, WM 2000, 1758).
  • OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 5 U 78/03

    Zur Grundbuchberichtigungsklage wegen Sittenwidrigkeit des Verkaufs eines

    Bereits das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung der Vorrang des Vermögensgesetzes, der zur Wahrung eines sozialverträglichen Ausgleichs und zum Schutz des redlichen Erwerbs zu respektieren ist, dort seine Grenzen findet, wo der fehlerhafte Erwerb auch im System des funktionierenden Sozialismus keinen Bestand gehabt hätte (zuletzt BGH, Urteil vom 25. Juli 2003 - V ZR 362/02, S. 8 des Urteilsumdrucks; BGH VIZ 2000, 494, 495).

    In solchen Fällen ist der Erwerb mit dem allgemeinen Verkehrsrisiko belastet, das derjenige, der seinen Erwerb auf eine Unrechtshandlung zurückführt, mit jedem anderen teilt, der am Rechtsverkehr in der DDR teilgenommen hatte (BGHZ 120, 204; BGH VIZ 2000, 494, 495).

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01

    Inanspruchnahme; Baulandgesetz 1984; unlautere Machenschaften; Verfahrensverstöße

    Die Festlegung eines Stichtages, wie der 18. Oktober 1989, kommt insoweit nicht in Betracht (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 12. Mai 2000 - BGH V ZR 47/99 - NJW 2000, 2419; vgl. Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - ZOV 2001, 360 f.).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. Mai 2000 - BGH V ZR 47/99 - (VIZ 2000, 494 ff.) die allerdings nicht entscheidungstragende Auffassung vertreten, dass Enteignungen auf der Grundlage des Baulandgesetzes der DDR nach dem 18. Oktober 1989, also dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker, unter bewusster Nichtbeteiligung der Westeigentümer grundsätzlich als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG zu werten seien.

  • BVerwG, 03.07.2001 - 8 B 37.01

    Unlautere Machenschaft; Inanspruchnahme nach dem BaulandG der DDR;

    Die Festlegung eines Stichtages kommt insoweit nicht in Betracht (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 12. Mai 2000 - V ZR 47/99 - NJW 2000, 2419 = ZOV 2000, 235).

    b) Der Rechtssache kommt auch nicht deswegen grundsätzliche Bedeutung zu, weil der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. Mai 2000 - V ZR 47/99 - (NJW 2000, 2419 = ZOV 2000, 235) die Ansicht vertreten hat, dass eine nach dem 18. Oktober 1989 erfolgte Enteignung auf der Grundlage des Baulandgesetzes gegenüber Westeigentümern unter deren bewusster Nichtbeteiligung grundsätzlich eine schädigende Maßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG darstellt.

  • BGH, 08.12.2000 - V ZR 489/99

    Begriff der "sonstigen Überführung in Volkseigentum"

    Da kein Sachverhalt vorliegt, der dem Tatbestand von § 1 VermG unterfällt, ist Bestandsschutz auch nicht durch Art. 237 § 1 Abs. 3 EGBGB ausgeschlossen (vgl. Senatsurt. v. 30. April 1999, V ZR 409/96, VIZ 1999, 542; Senatsurt. v. 12. Mai 2000, V ZR 47/99, WM 2000, 1758, 1760).
  • OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 5 U 238/01

    Bewilligung ; Grundbuchberichtigung; Rechtswegzuständigkeit; Ordentliche

    Der Senat folgt der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung des BGH und des BVerwG, dass eine Enteignung in der Spätphase der DDR jedenfalls nach dem Zeitpunkt des Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise sowie des Leiters des Amtes für Rechtsschutz des Vermögens der DDR an die ersten Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke vom 26. Januar 1990 als unlautere Machenschaft i.S.d. § 1 Abs. 3 VermG zu werten ist (BVerwG VIZ 1999, 523 und VIZ 2001, 611, BGH, VIZ 2000, 494, 495).

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 12. Mai 2000 (V ZR 47/99 - VIZ 2000, 494) ausgeführt, bei einer rechtsstaatswidrigen Enteignung in der Spätphase der DDR sei ein Vorrang des Vermögensgesetzes vor dem Zivilrecht, insbesondere dem Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB nicht mehr gegeben.

  • KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03

    Mauer- und Grenzgrundstücke im Beitrittsgebiet: Verneinung eines Anspruchs gegen

    Dementsprechend haben der Bundesgerichtshof (a.a.O. sowie BGH, NJW 2000, 2419, 2420) und ihm nachfolgend das Kammergericht (KG, ZOV 2003, 104) Enteignungsbeschlüsse nach dem DDR-Baulandgesetz, die dem Eigentümer oder Verfügungsberechtigten nicht bekanntgemacht wurden, als rechtlich nicht existent angesehen.
  • BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06

    Rückübertragung eines Grundstücks; Internationaler Lizenzhandel; Inanspruchnahme

    8 2. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Hinblick auf die abweichende Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12. Mai 2000 BGH V ZR 47/99 NJW 2000, 2419), wonach Enteignungen auf der Grundlage des Baulandgesetzes nach dem 18. Oktober 1989 gegenüber West-Eigentümern bei deren bewusster Nichtbeteiligung eine Vermögensschädigung nach § 1 Abs. 3 VermG darstellen.
  • OLG Naumburg, 02.03.2004 - 11 U 38/03

    Rückübertragung verstaatlichter Immobilien

    Es kommt nicht mehr auf die staatlich gebilligten faktischen, sondern die neuen rechtlichen Verhältnisse (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2000, V ZR 47/99 = NJW 2000, 2419-2421; Urteil vom 14. Januar 2000, V ZR 439/98 = VIZ 2000, 289-291) und damit auf die Rechtsgrundlage und den Inhalt des Verwaltungshandelns an.
  • BVerwG, 17.08.2000 - 8 B 117.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der Divergenz -

  • BVerwG, 12.08.2002 - 8 B 119.02

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung ohne

  • KG, 26.02.2003 - 25 U 135/02

    Ansprüche bei Grundstücksveräußerung durch die gesetzliche Vertreterin eines nach

  • KG, 04.02.2003 - 13 W 1/03

    Zivilrechtliche Ansprüche bei nichtiger Enteignung nach dem Baulandgesetz:

  • EGMR, 09.03.2010 - 37142/07

    Zulässigkeit der Zurechnung von nach 1949 in der DDR vorgenommenen Enteignungen

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