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   BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 235/03   

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https://dejure.org/2004,4393
BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 235/03 (https://dejure.org/2004,4393)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2004 - VIII ZR 235/03 (https://dejure.org/2004,4393)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - VIII ZR 235/03 (https://dejure.org/2004,4393)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Inhalt der Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG (Gesetz zur Regelung der Miethöhe) zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit durch den Mieter; Offenlegung von öffentlichen Förderungen des Vermieters im Rahmen des Mieterhöhungsverlangens ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Drittmittel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angabe und Berechnung von Kürzungsbeträgen in Mieterhöhungserklärung notwendig

  • Judicialis

    MHG § 2; ; MHG § 2 Abs. 2; ; MHG § 2 Abs. 3; ; MHG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; MHG § 2 Abs. 3 Satz 1; ; MHG § 3 Abs. 1; ; MHG § 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MHG § 2 Abs. 2 S. 1 § 3
    Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Mieterhöhung bei öffentlicher Förderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 235/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar ausgeführt, daß eine Handhabung der Verfahrensregeln, die praktisch zu einem Mietpreisstopp und zu einer Beseitigung des gesetzlichen Anspruchs auf die Vergleichsmiete führen würde, im Widerspruch zum Gesetz stehe und auch das Grundrecht des Art. 14 Abs. 1 GG verletze (BVerfGE 53, 352, 358 f.).
  • BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 116/03

    Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens bei Inanspruchnahme

    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 235/03
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. Februar 2004 (VIII ZR 116/03 unter II 1, zur Veröffentlichung bestimmt) ausgeführt hat, sind in das Mieterhöhungsverlangen auch die nach § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 7 MHG anzusetzenden Kürzungsbeträge aufzunehmen (ebenso Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Aufl., § 558 a Rdnr. 30).
  • BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 234/03

    Anforderungen an die Form eines Mieterhöhungsverlangens bei Inanspruchnahme

    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 235/03
    Das Berufungsgericht hat die Klage daher zu Recht als unzulässig angesehen (vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 2004 - VIII ZR 234/03, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 87/10

    Zur Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei öffentlicher Förderung von

    Nach der zum Teil noch unter der Geltung der §§ 2, 3 MHG ergangenen Rechtsprechung des Senats erfordert die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 BGB, dass der Vermieter Kürzungsbeträge auf Grund der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel zum Zwecke der Wohnungsmodernisierung einschließlich der zugrundeliegenden Berechnungspositionen in das Erhöhungsverlangen aufnimmt (Senatsurteile vom 1. April 2009 - VIII ZR 179/08, NJW 2009, 1737 Rn. 10; vom 12. Mai 2004 - VIII ZR 235/03, WuM 2004, 406 unter II; vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03, NJW-RR 2004, 947 unter II 1).

    Werden Fördermittel undifferenziert zum Zwecke der Instandsetzung und Modernisierung gewährt, muss dem Mieter jedenfalls mitgeteilt werden, wann der Vermieter welche öffentlichen Mittel zu welchem Zweck - Modernisierung oder Instandsetzung - erhalten hat, um den Mieter in die Lage zu versetzen, gegebenenfalls substantiierte Einwendungen gegen das Erhöhungsverlangen vorbringen zu können (Senatsurteil vom 12. Mai 2004 - VIII ZR 235/03, aaO).

  • BGH, 01.04.2009 - VIII ZR 179/08

    Mieterhöhungen im Zeitraum der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen eines

    Nach der Rechtsprechung des Senats erfordert die formelle Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG (jetzt § 558 BGB), dass der Vermieter Kürzungsbeträge aufgrund der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel einschließlich der zugrunde liegenden Berechnungspositionen in das Erhöhungsverlangen aufnimmt (Senatsurteile vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03, NJW-RR 2004, 947, unter II 1, sowie vom 12. Mai 2004 - VIII ZR 235/03, WuM 2004, 406, unter II, und VIII ZR 234/03, NJW-RR 2004, 1159, unter II 1).
  • LG Berlin, 29.09.2011 - 67 S 548/10

    I.R.d. Begründung der Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss

    "Nach der zum Teil noch unter der Geltung der §§ 2, 3 MHG ergangenen Rechtsprechung des Senats erfordert die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 BGB , dass der Vermieter Kürzungsbeträge auf Grund der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel zum Zwecke der Wohnungsmodernisierung einschließlich der zugrundeliegenden Berechnungspositionen in das Erhöhungsverlangen aufnimmt (Senatsurteile vom 1. April 2009 - VIII ZR 179/08, NJW 2009, 1737 Rn. 10; vom 12. Mai 2004 - VIII ZR 235/03, WuM 2004, 406 unter II; vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03, NJW-RR 2004, 947 unter II 1).

    Werden Fördermittel undifferenziert zum Zwecke der Instandsetzung und Modernisierung gewährt, muss dem Mieter jedenfalls mitgeteilt werden, wann der Vermieter welche öffentlichen Mittel zu welchem Zweck - Modernisierung oder Instandsetzung - erhalten hat, um den Mieter in die Lage zu versetzen, gegebenenfalls substantiierte Einwendungen gegen das Erhöhungsverlangen vorbringen zu können (Senatsurteil vom 12. Mai 2004 - VIII ZR 235/03, aaO).

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 114/07

    Unterbrechung und Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines

    Grundsatzfragen oder schwierige ungeklärte Rechtsfragen, für deren Beantwortung das Verfahren der Prozesskostenhilfe nicht vorgesehen ist (vgl. BVerfG NJW 1991, 413, 414; BGH, Beschl. v. 10. Dezember 1997 - IV ZR 238/97, NJW 1998, 1154; v. 11. September 2002 - VIII ZR 235/03, NJW-RR 2003, 130, 131), stellen sich hierbei nicht.
  • AG Berlin-Mitte, 11.01.2007 - 7 C 147/06

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Baulärms durch eine Großbaustelle auf der

    Dem wird nicht nachgekommen, wenn der Vermieter die Kürzungsbeträge lediglich benennt, ohne die ihnen zugrunde liegenden Berechnungspositionen darzulegen (BGH WuM 2004, 406).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 04.11.2010 - 15 C 120/10

    Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung: Formelle Wirksamkeit eines

    Wenn sich der Vermieter, so wie die Klägerin im vorliegenden Fall ausweislich der Förderungsvertrages aus dem Jahre 1993, aus eigenem Entschluss für die Erlangung von öffentlichen Zuschüssen einer bestimmten Bindungszeit unterwirft, dann bestehen keine Bedenken, ihn hieran festzuhalten (vgl. BGH Urteil vom 12.05.2004, VIII ZR 235/03; LG Berlin, GE 2004, 297 f.).
  • LG Berlin, 12.03.2010 - 63 S 314/09

    Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung aufgrund einer Mieterhöhungserklärung;

    In den Entscheidungen vom 12. Mai 2004 - VIII ZR 235/03 , vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03 , vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 285/03 konnte die Frage im Ergebnis dahinstehen, da der Förderzeitraum abgelaufen war.
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