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BGH, 12.05.2009 - VI ZR 268/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2; SGB X § 118
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dessau-Ro - 2 O 973/04
- LG Dessau-Roßlau, 31.07.2007 - 2 O 973/04
- OLG Naumburg, 23.09.2008 - 9 U 146/07
- BGH, 12.05.2009 - VI ZR 268/08
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 28.10.2022 - 7 U 25/22
Verdienstausfall; Leistungsklage; Feststellungsklage; Aussetzung; …
Die Entscheidung der Berufsgenossenschaft und etwaig nachfolgende Entscheidungen von Gerichten sind im Hinblick auf die sich hier stellenden Fragen der haftungsbegründenden und haftungsausfüllenden Kausalität - schon allein im Hinblick auf den aufgezeigten unterschiedlichen Kausalitätsmaßstab - nicht vorgreiflich (siehe nur BGH Beschl. v. 12.5.2009 - VI ZR 268/08, BeckRS 2009, 12597 m. w. N.) . - OLG Schleswig, 07.09.2021 - 7 U 34/21
Regress des Verdienstausfallschadens durch den Rentenversicherungsträger
Die Frage, ob zwischen der Schädigung und dem geltend gemachten Schaden ein Kausalzusammenhang besteht, ist von der Bindungswirkung des § 118 SGB X nicht umfasst (BGH, Beschluss v. 12.05.2009, VI ZR 268/08).