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   BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09   

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https://dejure.org/2010,368
BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09 (https://dejure.org/2010,368)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2010 - VIII ZR 96/09 (https://dejure.org/2010,368)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09 (https://dejure.org/2010,368)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 543 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b BGB, § 569 Abs 4 BGB, § 543 Abs 2 ZPO
    Räumungsprozess bei Wohnraummiete: Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Beschränkung der Revisionszulassung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revionszulassung auf einen durch Klage und Hilfswiderklage geltend gemachten tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Streitstoffes; Anforderungen an die formelle Wirksamkeit einer auf Mietzahlungsverzug gestützten Kündigung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formelle Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges; Bezifferung des Mietrückstands; Zusammensetzung des Zahlungsrückstandes; Mietminderung; Gesamtbetrag; Räumungsanspruch; Teilzahlungen

  • rewis.io

    Räumungsprozess bei Wohnraummiete: Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Beschränkung der Revisionszulassung

  • ra.de
  • rewis.io

    Räumungsprozess bei Wohnraummiete: Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Beschränkung der Revisionszulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revionszulassung auf einen durch Klage und Hilfswiderklage geltend gemachten tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Streitstoffes; Anforderungen an die formelle Wirksamkeit einer auf Mietzahlungsverzug gestützten Kündigung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reichweite der Begründungspflicht bei Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zu fristloser Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Vorsicht bei unberechtigten Mietminderungen - fristlose Kündigung droht!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristlose Kündigung bei unberechtigter Mietminderung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen Mietschulden - Von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht, muss dem Kündigungsschreiben zu entnehmen sein

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    BGH weist übertriebene Anforderungen an eine Kündigungsbegründung wegen Zahlungsverzuges zurück

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zu Begründungsanforderungen bei fristloser Wohnungskündigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Mietrückstand

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Zu hohe Mietminderung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Mietrückstand: Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Fristlose Kündigung: Liste mit Mietrückständen genügt

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Was Mieter und Vermieter wissen müssen - Tipps zum Mietrecht, Teil 1

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Liste mit Mietrückständen reicht als Begründung für fristlose Kündigung aus

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Liste mit Mietrückständen reicht als Begründung für fristlose Kündigung aus

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug setzt Begründung voraus

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Kündigungsbegründung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Immobilien: Säumige Mieter

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Wohnung wegen Zahlungsrückständen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrückstand genügt zur Begründung fristloser Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag: Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietvertrag: Fristlose Kündigung muss begründet werden

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kündigungsrecht von Vermietern bei Mietrückstand

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietrückstand genügt zur Begründung fristloser Kündigung // Für eine fristlose Kündigung des Vermieters genügt es, wenn der Mieter aus der Begründung erkennen kann, welchen Mietrückstand der Vermieter als Grund seiner fristlosen Kündigung zugrunde legt.

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Was der durchschnittliche Mieter versteht

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs! (IMR 2010, 414)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3015
  • ZIP 2010, 5
  • MDR 2010, 979
  • NZM 2010, 548
  • ZMR 2010, 839
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZB 94/03

    Anforderungen an die Angabe des Kündigungsgrundes bei fristloser Kündigung wegen

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Darüber hinausgehende Angaben sind auch dann nicht erforderlich, wenn es sich nicht um eine klare und einfache Sachlage handelt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003, VIII ZB 94/03, NJW 2004, 850).

    Denn der Mieter ist in einem solchen Fall in aller Regel ohne Weiteres in der Lage, die Berechtigung der Kündigung anhand eines einfachen Vergleichs der geschuldeten mit der gezahlten Miete auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu entscheiden, wie er hierauf reagieren will (Senatsbeschlüsse vom 22. Dezember 2003 - VIII ZB 94/03, NJW 2004, 850, unter II 2 b; vom 30. Juni 2004 - VIII ZB 31/04, NZM 2004, 699, unter II 1; Senatsurteil vom 4. Februar 2009, aaO).

    Die Frage hingegen, wie weit die Begründungspflicht reicht, wenn sich der Rückstand erst durch umfangreiche Berechnungen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Positionen ergibt, hat der Senat bislang offen gelassen (Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003, aaO, unter II 2 b bb).

    (2) Letztgenannten Gesichtspunkt hat der Senat bei seiner bisherigen Befassung mit den Begründungsanforderungen des § 569 Abs. 4 BGB aufgegriffen und weiter ausgeführt, dass die Beschränkung der inhaltlichen und formellen Anforderungen an Gestaltungs- oder ähnliche Erklärungen des Vermieters auf ein vernünftiges und ausgewogenes Maß auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Mietrecht entspricht (Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003, aaO, unter II 2 b aa).

    (3) Hiernach genügt es zur formellen Wirksamkeit einer Kündigung, dass der Mieter anhand der Begründung des Kündigungsschreibens erkennen kann, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht und dass er diesen Rückstand als gesetzlichen Grund für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs heranzieht, um mit Hilfe dieser Angaben die Kündigung auf ihre Stichhaltigkeit überprüfen und in eigener Verantwortung entscheiden zu können, wie er darauf reagieren will (Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003, aaO, unter II 2 b cc).

    Damit konnten die Beklagten - dem mit dem Begründungserfordernis verfolgten Zweck entsprechend - anhand der im Kündigungsschreiben zur Rückstandsbegründung mitgeteilten Auflistung der einzelnen Rückstände erkennen, von welchen kündigungsbegründenden Mietrückständen die Klägerin bei ihrem Kündigungsausspruch ausgegangen war, und diese Angaben auf ihre Stichhaltigkeit überprüfen, um in eigener Verantwortung zu entscheiden, wie hierauf zu reagieren war (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003, aaO).

  • BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 66/08

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Verzugs

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    a) Die auf Zahlungsverzug gestützte fristlose Kündigung der Klägerin vom 21. Mai 2007, in der sie zugleich die aus ihrer Sicht für den Zeitraum von Mai 2004 bis April 2007 bestehenden Mietrückstände der Beklagten jeweils monatsbezogen im Einzelnen aufgelistet und anschließend zu Gesamtrückständen aufaddiert hat, wird entgegen der Auffassung der Revision den Begründungsanforderungen des § 569 Abs. 4 BGB, die ein Wirksamkeitserfordernis der Kündigung darstellen (Senatsurteil vom 4. Februar 2009 - VIII ZR 66/08, WuM 2009, 228, Tz. 16 m.w.N.), gerecht.

    Denn der Mieter ist in einem solchen Fall in aller Regel ohne Weiteres in der Lage, die Berechtigung der Kündigung anhand eines einfachen Vergleichs der geschuldeten mit der gezahlten Miete auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu entscheiden, wie er hierauf reagieren will (Senatsbeschlüsse vom 22. Dezember 2003 - VIII ZB 94/03, NJW 2004, 850, unter II 2 b; vom 30. Juni 2004 - VIII ZB 31/04, NZM 2004, 699, unter II 1; Senatsurteil vom 4. Februar 2009, aaO).

    Zugleich wird dadurch sichergestellt, dass die vom Schriftformerfordernis des § 568 Abs. 1 BGB erfasste Begründung nicht nachträglich ausgewechselt und die Kündigung, ohne dass sie mit neuer Begründung wiederholt wird, auf andere oder weitere Gründe gestützt wird (vgl. Senatsurteil vom 4. Februar 2009, aaO, Tz. 16).

  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 271/06

    Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen Eigenbedarfs eines

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Dem entsprechend hat der Senat zu den Anforderungen an die von einer vergleichbaren Interessenlage getragene Kündigungsbegründung nach § 573 Abs. 3 BGB ausgesprochen, dass Tatsachen, die nur der näheren Erläuterung, Ergänzung, Ausfüllung sowie dem Beweis des geltend gemachten Kündigungsgrundes dienen, auf Verlangen des Mieters grundsätzlich noch im Prozess nachgeschoben werden können, jedenfalls aber dann nicht in dem Kündigungsschreiben erwähnt werden müssen, wenn sie dem Mieter bereits bekannt sind (Senatsurteil vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 271/06, WuM 2007, 515, Tz. 25).

    Dem Zweck des Begründungserfordernisses, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen, wird deshalb im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann (Senatsurteil vom 27. Juni 2007, aaO, Tz. 23; BayObLG, WuM 1985, 50, 51 m.w.N.).

  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 159/09

    Zur Eigenbedarfskündigung wegen Wohnbedarfs von Familienangehörigen

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Das ist anzunehmen, wenn die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, bei mehreren Streitgegenständen nur für einen von ihnen erheblich ist, weil dann in der Angabe dieses Zulassungsgrundes regelmäßig die eindeutige Beschränkung der Zulassung auf diesen Anspruch zu sehen ist (st. Rspr., z.B. BGHZ 153, 358, 360 ff.; Senatsurteile vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 159/09, WuM 2010, 163, Tz. 14; vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 164/08, WuM 2009, 733, Tz. 11; jeweils m.w.N.).

    Denn die Zulassung der Revision kann auf einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Streitstoffs beschränkt werden, welcher Gegenstand eines Teilurteils sein oder auf den der Revisionskläger seine Revision beschränken könnte (st. Rspr., z.B. Senatsurteile vom 27. Januar 2010, aaO, Tz. 16; vom 28. Oktober 2009, aaO, Tz. 13; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 164/08

    Wohnflächenabweichung bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten als ein

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Das ist anzunehmen, wenn die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, bei mehreren Streitgegenständen nur für einen von ihnen erheblich ist, weil dann in der Angabe dieses Zulassungsgrundes regelmäßig die eindeutige Beschränkung der Zulassung auf diesen Anspruch zu sehen ist (st. Rspr., z.B. BGHZ 153, 358, 360 ff.; Senatsurteile vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 159/09, WuM 2010, 163, Tz. 14; vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 164/08, WuM 2009, 733, Tz. 11; jeweils m.w.N.).

    Denn die Zulassung der Revision kann auf einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Streitstoffs beschränkt werden, welcher Gegenstand eines Teilurteils sein oder auf den der Revisionskläger seine Revision beschränken könnte (st. Rspr., z.B. Senatsurteile vom 27. Januar 2010, aaO, Tz. 16; vom 28. Oktober 2009, aaO, Tz. 13; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 23.07.2008 - XII ZR 134/06

    Begriff des Verzugs mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete;

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Das Berufungsgericht hat rückständige offene Mietforderungen der Klägerin aus dem Zeitraum von Juli 2005 bis April 2007 in Höhe von 2.870,24 EUR festgestellt und diesen Betrag, der den zweifachen Betrag der mit monatlich 835 EUR geschuldeten Bruttomiete (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - XII ZR 134/06, WM 2008, 1980, Tz. 31) übersteigt, seiner Beurteilung zum Kündigungsrecht der Klägerin zugrunde gelegt.
  • BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 6/84

    Kündigung; Mietvertrag; Mietverhältnis; Eigenbedarf; Begründung; Umfang;

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Dem Zweck des Begründungserfordernisses, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen, wird deshalb im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann (Senatsurteil vom 27. Juni 2007, aaO, Tz. 23; BayObLG, WuM 1985, 50, 51 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 1575/94

    Unzumutbar strenge Anforderungen an die Begründung der Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Einem gesetzlichen Begründungserfordernis sei vielmehr genügt, wenn die Begründung dem Mieter zunächst eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung gebe, ihr zu widersprechen oder sie hinzunehmen (BVerfG, NJW 1998, 2662, 2663; NZM 2003, 592 f.).
  • BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 126/86

    Berechnung des rückständigen Mietzinses; Vertragliche Einschränkung des

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Das wäre aber unerlässlich gewesen, da eine Aufrechnung nach wirksamer Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 3 BGB nur wirkt, wenn sie unverzüglich nach der Kündigung erklärt wird; die bloße Aufrechnungslage genügt demgegenüber nicht (Senatsurteil vom 15. April 1987 - VIII ZR 126/86, WM 1987, 932, unter II 1 b aa).
  • BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02

    Überspannte Anforderungen an den Inhalt eines Kündigungsschreibens wegen

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
    Einem gesetzlichen Begründungserfordernis sei vielmehr genügt, wenn die Begründung dem Mieter zunächst eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung gebe, ihr zu widersprechen oder sie hinzunehmen (BVerfG, NJW 1998, 2662, 2663; NZM 2003, 592 f.).
  • BGH, 30.11.1995 - III ZR 240/94

    Prüfung der Zulässigkeit der Berufung in der Revisionsinstanz; Versteigerung

  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

  • BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06

    Haftung als Zustandsstörer bei Verzicht auf das Eigentum

  • BGH, 04.06.2003 - VIII ZR 91/02

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf eine von mehreren alternativ

  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 262/00

    Rechtzeitige Erhebung der Einrede der Schiedsvereinbarung

  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZB 31/04

    Kündigung wegen Zahlungsverzugs

  • BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 263/14

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Fälligkeit des Mieteranspruchs auf Rückgabe der

    Zu der periodisch zu leistenden Miete zählen indes nicht nur die Grundmiete, sondern - soweit sie aufgrund vertraglicher Vereinbarung gemäß § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Mieter umgelegt sind - auch die Vorauszahlungen auf die für das jeweilige Jahr zu erwartenden Betriebskosten nach § 556 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2008 - XII ZR 134/06, NJW 2008, 3210 Rn. 31; vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, NJW 2010, 3015 Rn. 41).
  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 193/16

    Wohnraummiete: Ausschluss der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch

    Bei der Beurteilung, ob der Zahlungsrückstand des Mieters die Miete für einen Monat übersteigt (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, § 569 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 BGB), ist nicht auf die (berechtigterweise) geminderte Miete, sondern auf die vertraglich vereinbarte Gesamtmiete abzustellen (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 12. Mai 2010, VIII ZR 96/09, NJW 2010, 3015 Rn. 41 und vom 11. Juli 2012, VIII ZR 138/11, NJW 2012, 2882 Rn. 16).

    Miete im Sinne der § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, § 569 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 BGB und damit Bezugsgröße für den kündigungsrelevanten Rückstand ist jedoch nicht die geminderte Miete, sondern die vertraglich vereinbarte Gesamtmiete (vgl. Senatsurteile vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, NJW 2010, 3015 Rn. 41; vom 11. Juli 2012 - VIII ZR 138/11, NJW 2012, 2882 Rn. 16; BeckOGK-BGB/Mehle, Stand 1. Juli 2017, § 543 Rn. 134 mwN; vgl. auch BGH, Urteile vom 10. Oktober 2001 - XII ZR 307/98, juris Rn. 21; vom 23. Juli 2008- XII ZR 134/06, NJW 2008, 3210 Rn. 31 ff; vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 19/14, BGHZ 206, 1 Rn. 47).

  • BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14

    Gewerberaummietvertrag: Wegfall eines Mietminderungsrechts wegen unberechtigter

    Verhindert er jedoch unberechtigt die Mangelbeseitigung durch den Vermieter, folgt aus Treu und Glauben gemäß § 242 BGB (und hierbei aus dem Verbot des venire contra factum proprium), dass der Mieter grundsätzlich wieder die ungeminderte Miete zu entrichten hat (vgl. BGH Urteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09 - NJW 2010, 3015 Rn. 46; BeckOK BGB/Ehlert [Stand: 1. Mai 2014] § 536 Rn. 107 mwN; Blank in Blank/Börstinghaus Miete 4. Aufl. § 536 BGB Rn. 184; MünchKommBGB/Häublein 6. Aufl. § 536 Rn. 32; Schmidt-Futterer/Eisenschmid Mietrecht 11. Aufl. § 536 BGB Rn. 628).
  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 271/09

    Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung durch einen gewerblichen

    Darüber hinausgehende Angaben sind selbst dann nicht erforderlich, wenn es sich - anders als hier - nicht um eine klare und einfache Sachlage handelt (Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, NZM 2010, 548 Rn. 32 ff.).
  • BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 156/11

    BGH verneint Zulässigkeit der Abrechnung nach dem Abflussprinzip im

    Das kommt zwar nicht im Tenor des Berufungsurteils, wohl aber - was ausreicht (Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, NJW 2010, 3015 Rn. 18 mwN) - in den Entscheidungsgründen mit der erforderlichen Eindeutigkeit zum Ausdruck.

    Die Beschränkung der Revisionszulassung auf diesen Teil des Streitstoffs ist auch wirksam, weil es sich bei dem Anspruch auf Heizkostenerstattung um abtrennbare Teile des Streitgegenstands handelt, auf die die Rechtsmittel wirksam hätten beschränkt werden können (Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, aaO Rn. 21 mwN).

  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 64/12

    Steuerberaterhaftung: Hinweispflicht bei Unterdeckung in der Handelsbilanz einer

    Eine Beschränkung der Revisionszulassung auf einen abtrennbaren Teil eines prozessualen Anspruchs ist möglich (BGH, Urteil vom 23. September 2003 - XI ZR 135/02, NJW 2003, 3703; vom 16. September 2009, aaO; vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, NJW 2010, 3015 Rn. 21; Ackermann in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl. § 543 Rn. 4 f; Hk-ZPO/Kayser/Koch, 5. Aufl., § 543 Rn. 60; MünchKomm-ZPO/Krüger,4. Aufl., § 543 Rn. 35; Musielak/Ball, ZPO, 9. Aufl., § 543 Rn. 11; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 543 Rn. 22).
  • BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 12/18

    Außerordentliche Wohnraumkündigung nach Wegfall eines

    Da mit dem Wegfall des Leistungsverweigerungsrechts die gesamten von den Beklagten zunächst einbehaltenen Beträge sofort zur Zahlung fällig geworden sind (vgl. Senatsurteil vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 19/14, aaO) und bereits die auf das (nunmehr zu Unrecht weiter ausgeübte) Leistungsverweigerungsrecht entfallenden Zahlungsrückstände - hier seit März 2014 bis zur Kündigung vom 27. Juli 2016 ein Gesamtbetrag von 4.935,40 EUR - den Betrag der Miete für zwei Monate erreichen und damit schon deshalb ein wichtiger Grund nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b BGB für die außerordentliche fristlose Kündigung vorliegt, kommt es vorliegend nicht darauf an, dass die von den Beklagten erklärte Ablehnung einer Mängelbeseitigung unter den hier gegebenen Umständen grundsätzlich auch der von dem Berufungsgericht angenommenen Mietminderung für die Zukunft entgegensteht (vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, NJW 2010, 3015 Rn. 46 mwN [zum Ausschluss einer Minderungsberechtigung bei unberechtigter Verweigerung des Zutritts zur Mietwohnung zum Zwecke der Mängelbeseitigung]).

    Hierbei hat das Berufungsgericht verkannt, dass den Beklagten seit März 2016 ein Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich der Mietzahlung schon deshalb nicht zustehen konnte, weil sie die Beseitigung der von ihnen gerügten Mängel abgelehnt haben (vgl. hierzu Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, aaO mwN).

    Deshalb endet das Zurückbehaltungsrecht nicht nur bei der Beseitigung des Mangels, sondern auch - unabhängig von einer Mangelbeseitigung - bei Beendigung des Mietverhältnisses (Senatsurteil vom 17. Juni 2015- VIII ZR 19/14, aaO Rn. 61 mwN), sowie dann, wenn der Mieter dem Vermieter beziehungsweise den von ihm mit der Prüfung und Beseitigung der Mängel beauftragten Personen den Zutritt zur Wohnung nicht gewährt oder sonst die Duldung der Mangelbeseitigung verweigert (vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, aaO mwN).

  • BGH, 27.06.2019 - IX ZR 167/18

    Insolvenzanfechtung von darlehnsgleichen Leistungen im Rahmen eines

    Soweit eine Zulassungsbeschränkung in den Entscheidungsgründen enthalten sein kann, muss sich dies aus ihnen eindeutig ergeben (BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, NJW 2010, 3015 Rn. 18).
  • BGH, 14.11.2023 - XI ZR 88/23

    Kündigungsausschluss bei Prämiensparvertrag

    Insbesondere ist bei einer Entscheidung des Berufungsgerichts über Klage und Widerklage eine Beschränkung des Rechtsmittels auf die Entscheidung über die Klage und damit zugleich eine entsprechend beschränkte Revisionszulassung möglich (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, NJW 2010, 3015 Rn. 21 mwN).

    Die prozessuale Abhängigkeit der Hilfswiderklage vom Erfolg der Klage hindert es nicht, ein Rechtsmittel wirksam auf den Ausspruch zur Klageforderung zu beschränken, selbst wenn eine Abweisung der Klage nachträglich zum Nichteintritt der für ein Wirksamwerden der Widerklage gestellten prozessualen Bedingung führt und eine über die Widerklage getroffene sachliche Entscheidung hinfällig wird (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, NJW 2010, 3015 Rn. 22 mwN).

  • BGH, 03.07.2020 - VII ZR 144/19

    Vertragsschluss bei verzögerter Vergabe in einem öffentlichen Vergabeverfahren

    Allerdings muss sich in diesem Fall die Beschränkung den Urteilsgründen eindeutig entnehmen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2019 - IX ZR 167/18 Rn. 17, NJW 2019, 2923; Urteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09 Rn. 18, NJW 2010, 3015).
  • BGH, 22.06.2021 - VIII ZR 134/20

    Räumungsprozess nach fristloser Kündigung des Wohnraummieters wegen nachhaltiger

  • KG, 11.09.2014 - 8 U 77/13

    Gewerberaummiete: Rückforderung der durch Mangel geminderten Miete; Kenntnis der

  • BGH, 16.05.2019 - III ZR 176/18

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

  • BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 91/20

    Auswechselung eines seitens des Vermieters angeführten Kündigungsgrunds durch das

  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 123/12

    Eintritt der Vollstreckungsverjährung hinsichtlich eines Ordnungsgeldbeschlusses

  • OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 92/12

    Bonus-Karte, kostenlose Zweitbrille - Wettbewerbsverstoß eines

  • BAG, 09.10.2019 - 8 AZN 562/19

    Beschränkte Zulassung der Revision - Klage und Widerklage - Arresturteil -

  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 58/14

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf lauterkeitsrechtliche Ansprüche des

  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 249/11

    Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 92/09

    Rechtsbeschwerde: Zulassungsbeschränkung durch das Beschwerdegericht

  • BGH, 19.07.2022 - VIII ZR 194/21

    Ersatz von Aufwendungen eines Mieters für den Austausch einer Gasetagenheizung;

  • BGH, 16.12.2014 - EnZR 81/13

    KWKG-Belastungsausgleich - Stromversorgung eines Objektnetzbetreibers: Berechnung

  • BGH, 16.10.2012 - XI ZR 368/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

  • BGH, 16.12.2010 - III ZR 127/10

    Beschränkung der Revisionszulassung auf eine von mehreren zur Begründung des

  • BGH, 11.09.2012 - VIII ZB 31/12

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Beschränkung der Berufungszulassung in

  • LG Berlin, 25.10.2019 - 65 S 77/19

    Schonfristzahlung schützt nicht vor ordentlicher Kündigung!

  • BGH, 06.12.2022 - VIII ZR 401/21

    Möglichkeit einer Beschränkung der Revisionszulassung auf eine zur Aufrechnung

  • BGH, 25.06.2019 - I ZR 91/18

    Eingrenzung der Zulassung der Revision auch aus den Entscheidungsgründen i.R.d.

  • LG Dortmund, 14.06.2017 - 1 S 62/16

    Vermieter zur ordentlichen Kündigung bei nachhaltiger Vertragsverletzung des

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 170/09

    Steuerberaterhaftung: Verjährungsbeginn bei Einspruchseinlegung nur gegen einen

  • BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 206/11

    Beschränkung der Revision gegen die Verurteilung zur Mietzinszahlung auf die

  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 196/18
  • BGH, 25.06.2013 - XI ZR 110/12

    Beschränkung einer Revisionszulassung in den Urteilsgründen

  • BGH, 16.04.2013 - XI ZR 332/12

    Wirksamkeit der Beschränkung der Zulassung der Revision auf eine

  • LG Itzehoe, 09.05.2014 - 9 S 43/13

    Wohnraummietvertrag: Formelle Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung;

  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 9/11

    Zulässigkeit der Beschränkung der Zulassung der Revision auf den Anspruch aus

  • LG Köln, 25.09.2014 - 37 O 76/14

    Kündigung eines Heimvertragsverhältnisses wegen rückständiger Mieten

  • LG Köln, 21.10.2020 - 17 O 273/19

    Vermieter muss Mängel beseitigen können, sonst entfällt Zurückbehaltungsrecht

  • LG Berlin, 04.05.2012 - 65 S 14/11

    Schimmelschaden durch geringe Beheizung gefördert: Mietminderung?

  • OLG Schleswig, 01.04.2020 - 12 U 160/19

    Gewerberaummiete: Verjährungsfrist für mietvertragliche Erfüllungsansprüche

  • BGH, 20.03.2012 - XI ZR 340/10

    Revisionszulassung: Beschränkung auf die erzielten Steuervorteile bei

  • AG Berlin-Charlottenburg, 04.12.2018 - 224 C 297/18

    Mietminderung: Nur solange der Mieter Mangelbeseitigung nicht erschwert!

  • BGH, 15.04.2014 - XI ZR 356/12

    Beschränkung der Revisionszulassung auf eine von mehreren zur Begründung eines

  • BGH, 15.01.2013 - XI ZR 400/11

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revisionszulassung auf die Frage der

  • LG Berlin, 27.03.2019 - 65 S 223/18

    Räumungsprozess bei Wohnraummiete: Begründung einer fristgemäßen Kündigung wegen

  • BGH, 13.05.2014 - VIII ZR 264/13

    Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht: Beschränkung der Zulassung auf

  • BGH, 15.10.2013 - XI ZR 362/12

    Verwerfung der Revision i.R.v. Ansprüchen wegen Aufklärungspflichtverletzung zu

  • BGH, 15.10.2013 - XI ZR 376/12

    Folgen einer Beschränkung der Revisionszulassung durch das Berufungsgericht auf

  • VerfGH Bayern, 22.03.2012 - 50-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Abweisung einer mietrechtlichen

  • OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17

    Außerordentliche Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen

  • LG Wiesbaden, 22.06.2012 - 3 S 114/11

    Das Sozialamt handelt bei Überweisung der Miete nicht als Erfüllungsgehilfe des

  • LG Berlin, 12.04.2019 - 65 S 27/19

    Wirksamkeit einer hilfsweise erklärten Kündigung

  • LG Heidelberg, 22.06.2023 - 5 S 3/23

    Unklare Mietrückstände führen zur Unwirksamkeit der Kündigung

  • AG Marbach, 19.05.2022 - 3 C 166/21

    Eigenbedarf bereits bei Vertragsschluss erwogen: Kündigung unwirksam

  • LG Berlin, 15.05.2014 - 67 S 90/14

    Telefonat heimlich mitgehört: Zeuge darf nicht vernommen werden!

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.08.2011 - 6 C 23/11
  • AG Leipzig, 30.06.2008 - 167 C 5138/07

    Anspruch auf geräumte Herausgabe einer gemieteten streitgegenständlichen Wohnung

  • LG Berlin, 01.02.2022 - 67 S 175/21

    Verweigerung einer Duldung der Mangelbeseitigung nur bei konkreten

  • AG München, 26.07.2019 - 421 C 2777/19

    Schonfristzahlung kann auch durch Dritte erfolgen!

  • AG Heidelberg, 15.11.2022 - 21 C 51/22

    Kündigung wegen Zahlungsverzuges

  • AG Berlin-Mitte, 07.04.2011 - 10 C 106/10

    Notwendiger Inhalt einer fristlosen Mietvertragskündigung wegen Zahlungsverzugs

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