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   BGH, 12.05.2011 - V ZB 135/10   

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BGH, 12.05.2011 - V ZB 135/10 (https://dejure.org/2011,7156)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2011 - V ZB 135/10 (https://dejure.org/2011,7156)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10 (https://dejure.org/2011,7156)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 4 FamFG, § 428 Abs 2 FamFG, § 62 Abs 4 AufenthG
    Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die vorläufige behördliche Ingewahrsamnahme

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft gegen eine vorläufige Ingewahrsamnahme eines Ausländers durch die zuständige Behörde; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine vorläufige Ingewahrsamnahme eines Ausländers durch die zuständige Behörde

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 428 Abs. 2, AufenthG § 62 Abs. 4, FamFG § 70 Abs. 4, FamFG § 428 Abs. 1, FamFG § 427, FamFG § 70 Abs. 4, StPO § 127 Abs. 2, StPO § 310 Abs. 2, GG Art. 99
    Ingewahrsamnahme, effektiver Rechtsschutz, Rechtsbeschwerde, Richter, Vorführung

  • rewis.io

    Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die vorläufige behördliche Ingewahrsamnahme

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die vorläufige behördliche Ingewahrsamnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 70 Abs. 4; FamFG § 428 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebungshaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Gegen die vorläufige Gewahrsamnahme ist keine Rechtsbeschwerde möglich

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Gegen die vorläufige Gewahrsamnahme ist keine Rechtsbeschwerde möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1064
  • FGPrax 2011, 253
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.2010 - V ZB 123/10

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine im Wege der einstweiligen

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 135/10
    Dass hierzu - verfassungsrechtlich unbedenklich - auch Entscheidungen über vorläufige Haftanordnungen gehören, die von einem Richter nach § 427 FamFG i.V.m. § 62 Abs. 1 bis 3 AufenthG angeordnet worden sind, hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 128/10, juris Rn. 6; vgl. auch Beschluss vom 11. November 2010 - V ZB 123/10, juris Rn. 3 f.).

    Dieser ist mit der Beschwerdeentscheidung erschöpft (vgl. Senat, Beschluss vom 11. November 2010 - V ZB 123/10, juris Rn. 4).

  • OLG Frankfurt, 06.08.2009 - 3 Ws 687/09

    Vorläufige Festnahme: Ausschluss der weiteren Beschwerde

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 135/10
    Jedenfalls für die der richterlichen Beschlussfassung vorgelagerte Möglichkeit der Behörde, einen Ausländer unter strengen Voraussetzungen für einen kurzen Zeitraum vorläufig in Gewahrsam zu nehmen, um diesen unverzüglich dem Richter vorzuführen (§ 428 FamFG i.V.m. § 62 Abs. 4 AufenthG), gilt nichts anderes (aA Bahrenfuss/Grotkopp, FamFG, § 428 Rn. 6: Rechtsbeschwerde statthaft bei Zulassung durch das Beschwerdegericht; zur Beschränkung der Rechtskontrolle auf zwei Instanzen nach § 310 Abs. 2 StPO, wenn ein nach § 127 Abs. 2 StPO vorläufig Festgenommener ohne Vorführung vor den Richter wieder freigelassen wird, vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 22).
  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 128/10

    Abschiebungshaft: Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung der Ergänzung der

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 135/10
    Dass hierzu - verfassungsrechtlich unbedenklich - auch Entscheidungen über vorläufige Haftanordnungen gehören, die von einem Richter nach § 427 FamFG i.V.m. § 62 Abs. 1 bis 3 AufenthG angeordnet worden sind, hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 128/10, juris Rn. 6; vgl. auch Beschluss vom 11. November 2010 - V ZB 123/10, juris Rn. 3 f.).
  • BGH, 09.03.2017 - V ZB 119/16

    Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die behördliche

    Entschieden hat der Senat zudem (Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, InfAuslR 2011, 361 Rn. 5; Beschluss vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris), dass nichts anderes gilt für die der richterlichen Beschlussfassung vorgelagerte Möglichkeit der Behörde, einen Ausländer unter strengen Voraussetzungen für einen kurzen Zeitraum vorläufig in Gewahrsam zu nehmen, um diesen unverzüglich dem Richter vorzuführen (§ 428 FamFG i.V.m. § 62 Abs. 4 AufenthG bzw. jetzt: § 62 Abs. 5 AufenthG).

    Hierzu zählt § 70 Abs. 4 FamFG (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, InfAuslR 2011, 361 Rn. 5).

    Dieser ist hier mit der Beschwerdeentscheidung erschöpft (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, InfAuslR 2011, 361 Rn. 6, siehe auch BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - I ZB 22/02, BGHZ 154, 102).

    Den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die an einen wirkungsvollen Rechtsschutz zu stellen sind, ist genügt, weil der von der vorläufigen Anordnung Betroffene die Maßnahme in zwei Instanzen zur richterlichen Überprüfung stellen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, InfAuslR 2011, 361 Rn. 5).

  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 114/13

    Zurückschiebungshaft: Ersetzung des Haftantrags der Behörde in der Hauptsache

    Hiervon ausgenommen sind allerdings nach § 70 Abs. 4 FamFG die im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 427 FamFG ergangenen Beschlüsse über vorläufige Freiheitsentziehungen (Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 128/10, aaO Rn. 5; Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, FGPrax 2011, 253 Rn. 5).
  • BGH, 16.05.2013 - V ZB 44/12

    Abschiebungshaftverfahren: Androhung der Abschiebung als Rückkehrentscheidung;

    Denn die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme, die hierdurch in Zweifel gezogen wird, kann mit der Rechtsbeschwerde nicht überprüft werden; insoweit ist der Rechtsweg mit der Beschwerdeentscheidung erschöpft (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, FGPrax 2011, 253; Beschluss vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris).
  • BGH, 08.07.2015 - XII ZB 586/14

    Unterbringungssache: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine in der

    Dieser ist vorliegend mit der Beschwerdeentscheidung erschöpft (vgl. BGH Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10 - FGPrax 2011, 253 Rn. 6).
  • BGH, 12.07.2013 - V ZB 224/12

    Anordnung von Sicherungshaft für einen aus Spanien eingereisten ghanaischen

    bb) Dieser Fehler der beteiligten Behörde führte aber nur dazu, dass die weitere polizeiliche Ingewahrsamnahme des Betroffenen rechtswidrig war und dass dies auf Antrag des Betroffenen nach näherer Maßgabe von § 428 Abs. 2 FamFG mit einem Antrag nach § 62 FamFG festgestellt werden könnte (BVerfG, NVwZ 2007, 1044; Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, FGPrax 2011, 253 Rn. 6).
  • BGH, 23.05.2011 - V ZA 29/10

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die behördliche Ingewahrsamnahme zum

    Nichts anderes gilt für die behördliche Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Vorführung vor den Richter (§ 428 Abs. 2 FamFG; Senat, Beschluss vom 12. Mai 2010 - V ZB 135/10).
  • BGH, 10.06.2020 - StB 23/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9).
  • BayObLG, 30.05.2022 - 103 ZBR-PAG 1/22

    Rechtsbeschwerde einer "Maskengegnerin" als unzulässig verworfen

    Hierzu zählt § 70 Abs. 4FamFG (BGH, Beschluss vom 10.06.2020, StB 23/18, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 09.03.2017, V ZB 119/16, FGPrax 2017, 184, 185 Rn. 6ff; BGH, Beschluss vom 12.05.2011, V ZB 135/10, FGPrax 2011, 253 Rn. 5).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 29/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 166/10

    Überprüfung eines zulässigen Haftantrags in jeder Lage des Verfahrens von Amts

    Gleiches gilt jedenfalls für die der richterlichen Beschlussfassung vorgelagerte Möglichkeit der Behörde, einen Ausländer unter den strengen Voraussetzungen des § 62 Abs. 4 AufenthG für einen kurzen Zeitraum vorläufig in Gewahrsam zu nehmen, um diesen unverzüglich dem Richter vorzuführen (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BayObLG, 01.12.2023 - 103 ZBR-PAG 2/23

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde, Rechtsbeschwerdegericht,

  • BGH, 26.10.2017 - V ZA 30/17

    Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe;

  • BGH, 30.04.2020 - StB 32/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • BGH, 30.04.2020 - StB 24/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • BGH, 30.04.2020 - StB 25/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • BGH, 30.04.2020 - StB 31/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • BGH, 30.04.2020 - StB 30/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • BGH, 30.04.2020 - StB 28/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • BGH, 30.04.2020 - StB 27/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • LG Halle, 20.08.2019 - 1 T 167/19

    Freiheitsentziehungsverfahren: Ingewahrsamnahme eines abgelehnten Asylbewerbers

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