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   BGH, 12.05.2011 - V ZB 296/10   

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https://dejure.org/2011,11100
BGH, 12.05.2011 - V ZB 296/10 (https://dejure.org/2011,11100)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2011 - V ZB 296/10 (https://dejure.org/2011,11100)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - V ZB 296/10 (https://dejure.org/2011,11100)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vor Anordnung der Abschiebungshaft unterlassene Anhörung kann nicht nachgeholt werden und verletzt den Betroffenen in seinem Recht aus Art. 104 Abs. 1 S. 1 GG; Möglichkeit der Nachholung der vor Anordnung der Abschiebungshaft unterlassenen Anhörung des Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Nachholung der vor Anordnung der Abschiebungshaft unterlassenen Anhörung des Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebungshaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 296/10
    Sowohl die Entscheidungen des Amtsgerichts, die ebenfalls Gegenstand rechtlicher Nachprüfung sind (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 154), als auch die Entscheidung des Beschwerdegerichts haben den Betroffenen in seinem Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt (§ 62 Abs. 1 FamFG).

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur vorherigen Anhörung drückt der gleichwohl angeordneten Sicherungshaft den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 154).

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 296/10
    Die vorherige Anhörung des Betroffenen ist eine Verfahrensgarantie, die Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384, 385).

    Deshalb kommt es bei der späteren Überprüfung der Haftanordnung im Rahmen von § 62 FamFG weder auf eine Nachholung der Anhörung noch darauf an, ob die Freiheitsentziehung in der Sache zu Recht angeordnet worden war (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384, 385).

  • BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10

    Abschiebungshaftverfahren: Erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren zur

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 296/10
    Beruht die erstinstanzliche Entscheidung auf einer Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf rechtliches Gehör, sind die Ermittlungen des Gerichts erster Instanz keine geeignete Grundlage für das weitere Verfahren (Senat, Beschluss vom 16. September 2010 - V ZB 120/10, FGPrax 2010, 290, 291).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 296/10
    Von einer erneuten Anhörung durch das Beschwerdegericht kann zwar nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG abgesehen werden, wenn eine persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329).
  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 46/22

    Revision gegen die Unterlassung der persönlichen Anhörung eines Asylsuchenden vor

    Sie dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern ist zugleich Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 2 BvR 538/07, BVerfGK 15, 139 Rn. 33; BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 8; vom 12. Mai 2011 - V ZB 296/10, IBRRS 2011, 2311 Rn. 12).
  • BGH, 21.11.2013 - V ZB 96/13

    Unstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine einstweilige Anordnung zur

    Anhaltspunkte für die Qualifikation als Haftanordnung im regulären Verfahren sind das Fehlen von Feststellungen zur Notwendigkeit einer einstweiligen Anordnung, eine abschließende, nicht nur vorläufige Feststellung der Haftgründe, die Überschreitung der für einstweilige Haftanordnungen geltenden Hafthöchstdauer von sechs Wochen (§ 427 Abs. 1 Satz 2 FamFG) und die beigefügte Rechtsmittelbelehrung (Senat, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 296/10, juris Rn. 8 f. und vom 26. Januar 2012 - V ZB 96/11, juris Rn. 5).
  • BGH, 20.03.2014 - V ZB 169/13

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung von Abschiebungshaft eines zuvor

    Schließlich weist die erteilte Rechtsmittelbelehrung auf die Monatsfrist nach § 63 Abs. 1 FamFG hin und nicht auf die - im Falle der einstweiligen Anordnung maßgebliche - Zwei-Wochen-Frist nach § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 296/10, juris Rn. 8).
  • LG Saarbrücken, 11.06.2013 - 5 T 210/13

    Freiheitsentziehungsverfahren: Einstweilige Anordnung der Sicherungshaft zur

    Die erneute persönliche Anhörung des Betroffenen ist dann zwingend erforderlich, wenn das Amtsgericht gegen seine Sachaufklärungspflicht verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - V ZB 12/10, juris Rn. 13), oder eine Anhörung nicht vor der Haftanordnung ergangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 296/10, juris Rn. 16).
  • LG Saarbrücken, 11.06.2013 - 5 T 199/13

    Freiheitsentziehungsverfahren: Einstweilige Anordnung der Sicherungshaft zur

    Die erneute persönliche Anhörung des Betroffenen ist dann zwingend erforderlich, wenn das Amtsgericht gegen seine Sachaufklärungspflicht verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - V ZB 12/10, juris Rn. 13), oder eine Anhörung nicht vor der Haftanordnung ergangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 296/10, juris Rn. 16).
  • LG Krefeld, 04.02.2014 - 7 T 13/14

    Anordnung der Zurückschiebehaft wegen unerlaubter Einreise eines Betroffenen

    Die erneute persönliche Anhörung des Betroffenen ist dann zwingend erforderlich, wenn das Amtsgericht gegen seine Sachaufklärungspflicht verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - V ZB 12/10, juris Rn. 13), oder eine Anhörung nicht vor der Haftanordnung ergangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 296/10, juris Rn. 16).
  • LG Hannover, 14.08.2015 - 8 T 50/14

    Haftantrag, Übersetzung, Anhörung, Verfahrensfehler, Protokoll,

    Aus dem Anhörungsprotokoll muss sich ergeben, dass der Haftantrag dem Betroffenen, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, übersetzt worden ist, bevor ihm Gelegenheit gegeben wurde, zu dem Haftantrag persönlich Stellung zu nehmen (vgl. BGH, 12.05.2011 - V ZB 296/10, juris-Rn. 16).
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