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   BGH, 12.05.2016 - I ZR 43/15   

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https://dejure.org/2016,9984
BGH, 12.05.2016 - I ZR 43/15 (https://dejure.org/2016,9984)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2016 - I ZR 43/15 (https://dejure.org/2016,9984)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - I ZR 43/15 (https://dejure.org/2016,9984)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 3 S 2 RVG, § 19a UrhG, § 97a Abs 1 UrhG vom 07.07.2008
    Urheberrechtsverletzung bei Filesharing über eine Internet-Tauschbörse: Berechnung der Abmahnkosten bei Filesharing eines 3 Monate zuvor erschienenen Computerspiels

  • damm-legal.de

    Streitwert von 15.000 Euro ist im Fall des Filesharings eines aktuellen Computerspiels angemessen

  • IWW

    § 97a UrhG, § ... 97a Abs. 1 UrhG, § 97a Abs. 2, 3 Satz 2 und 3 UrhG, § 97a Abs. 1 Satz 2 UrhG, §§ 19a, 69c Nr. 4 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 69a Abs. 3 UrhG, § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG, § 12 Abs. 4 UWG, § 97a Abs. 2 UrhG, § 12 Abs. 4 UrhG, § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anlehnung der Abmahnkosten an den Wert des mit der Abmahnung verfolgten Unterlassungsanspruches

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 19a, 69c Nr. 4, 97a Abs. 1 UrhG

  • rewis.io

    Urheberrechtsverletzung bei Filesharing über eine Internet-Tauschbörse: Berechnung der Abmahnkosten bei Filesharing eines 3 Monate zuvor erschienenen Computerspiels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97a Abs. 1
    Anlehnung der Abmahnkosten an den Wert des mit der Abmahnung verfolgten Unterlassungsanspruches

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Filesharing

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Streitwert von 15.000 Euro ist im Fall des Filesharings eines aktuellen Computerspiels angemessen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Filesharing

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Filesharing: Streitwert von 15.000 Euro bei Computerspiel

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zum Gegenstandswert der Abmahnung und zur Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urheberrechtsverletzungen per Download - und die Abmahnkosten

  • verweyen.legal (Pressemitteilung)

    Unterlassungsstreitwert im Urheberrecht

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wert eines Unterlassungsanspruches bei illegalen Downloads

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Neues zur Filesharinghaftung - Gegenstandswert, sekundäre Darlegungslast, keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Haftung wegen Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen im Internet

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beschränkte Haftung wegen Filesharing durch Mitbewohner, Besucher und Gäste

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung im Filesharing

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Haftung und Gegenstandswert-Bemessung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Haftung bei Internet-Tauschbörsen und Bemessung der Abmahnkosten

  • kanzleibeier.eu (Pressemitteilung)

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: ohne konkrete Anhaltspunkte keine Haftung für Gäste

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Haftung und Gegenstandswert-Bemessung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung im Filesharing

  • waldorf-frommer.de (Kurzinformation)

    Erhebliches Interesse der Rechteinhaber an Unterlassung von Rechtsverletzungen in Tauschbörsen bestätigt - hohe Streitwerte angemessen

  • waldorf-frommer.de (Kurzinformation)

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Internet-Tauschbörsen: Haftung wegen Teilnahme

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • ra-herrle.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung von Filesharing-Fällen

Besprechungen u.ä. (2)

  • dlapiper.com (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnkosten bei illegalem File-Sharing - Bemessung des Unterlassungsstreitwerts

  • Telepolis (Pressekommentar, 25.10.2016)

    Bundesgerichtshof haucht Abmahnern neues Leben ein

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2017, 45
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 68/16

    Urheberrechtsverstoß durch Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des

    Weiter ist zugunsten der Klägerin zugrunde zu legen, dass dieses Computerspiel zu den von der Klägerin genannten Zeitpunkten über den dem Beklagten zuzuordnenden Internetanschluss in einer Internettauschbörse zum Herunterladen angeboten und hierdurch widerrechtlich in das der Klägerin zustehende Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§§ 19a, 69c Nr. 4 UrhG) eingegriffen worden ist (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 43/15, K&R 2017, 45 Rn. 16 mwN).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 11 U 44/19

    Schadensschätzung und Abmahnkostenersatz beim Filesharing von Computerspielen

    Diese Differenzierung hat der Bundesgerichtshof bereits bei der Bemessung der Gegenstandswerte des Unterlassungsanspruchs beim Filesharing gefordert (BGH, Urteil vom 12.5.2016 - I ZR 43/15, Rn 28 - Alan Wake).
  • LG Stuttgart, 09.05.2018 - 24 O 28/18

    Abmahnkosten bei Filesharing - Klage auf Abmahnkosten und Schadensersatz wegen

    Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verletzers spielen hingegen keine Rolle (z. B. BGH, Urt. v. 12.05.2015, Az. I ZR 43/15, Rn. 23 ff., 48 - Alan Wake).

    Wird ein durchschnittlich erfolgreiches Computerspiel nicht allzu lange nach seinem Erscheinungstermin öffentlich zugänglich gemacht, so ist regelmäßig ein Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs von nicht unter 15.000 ? angemessen (BGH, Urt. v. 12.05.2015, Az. I ZR 43/15, Rn. 48 - Alan Wake).

  • OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 80/20

    Ottifanten in the city - Urheberrecht: "Ottifanten in the City" als Parodie des

    Es ist anerkannt, dass die Intensität einer Urheberrechtsverletzung von der Aktualität - also dem zeitlichen Abstand zum Ersterscheinen des Ursprungswerks - und von der Popularität des verletzten Werkes und dem Umfang der vom Rechtsinhaber bereits vorgenommenen Auswertung abhängig sein kann (vgl. BVerfG GRUR 2016, 690 Rn 102 - Metall auf Metall; zur Gegenstandswertbemessung beim Filesharing: BGH BeckRS 2016, 20394 Rn. 48 - Alan Wake).
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 97/15

    Urheberrechtsverletzung durch Download-Angebot für ein Computerspiel in einer

    Wird ein durchschnittlich erfolgreiches Computerspiel nicht allzu lange nach seinem Erscheinungstermin öffentlich zugänglich gemacht, so ist regelmäßig ein Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs von nicht unter 15.000 EUR angemessen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 43/15, K&R 2017, 45 Rn. 48).
  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 124/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Gegenstandswert einer Abmahnung wegen

    Für die Nachprüfung in der Revisionsinstanz ist ferner davon auszugehen, dass eine Datei mit diesem Computerspiel ohne Zustimmung der Klägerin als Inhaberin ausschließlicher Verwertungsrechte zu den von der Klägerin vorgetragenen Zeiten über einen der Beklagten zuzuordnenden Internetanschluss im Wege des "File-Sharing" Teilnehmern einer Tauschbörse zum Herunterladen angeboten worden und hierdurch widerrechtlich in das der Klägerin zustehende Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§§ 19a, 69c Nr. 4 UrhG) eingegriffen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 77/11, ZUM-RD 2012, 587 Rn. 32 f.; Versäumnisurteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 43/15, ZUM-RD 2017, 25 Rn. 16).

    Seine Entscheidung ist daher durch das Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob das Ermessen überhaupt und in den ihm gesetzten Grenzen ausgeübt worden ist und alle für seine Ausübung wesentlichen Umstände beachtet worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 44/06, GRUR 2009, 660 Rn. 22 = WRP 2009, 847 - Resellervertrag; Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 54/11, GRUR 2013, 301 Rn. 56 = WRP 2013, 491 - Solarinitiative; Urteil vom 13. November 2013 - X ZR 171/12, GRUR 2014, 206 Rn. 13 = WRP 2014, 317 - Einkaufskühltasche; BGH, GRUR 2016, 1275 Rn. 30 - Tannöd; ZUM-RD 2017, 25 Rn. 20).

  • LG Köln, 14.06.2017 - 14 S 94/15

    Sekundäre Darlegungslast und Vortrag zum Nutzungsverhalten von Hausgenossen

    Bei der öffentlichen Zugänglichmachung eines aktuellen, durchschnittlich erfolgreichen Computerspieles im Rahmen einer Filesharing-Tauschbörse ist von einem Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch von nicht unter 15.000,00 EUR auszugehen (BGH, Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 43/15, juris Rn. 48).
  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 50/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Bemessung des Gegenstandswertes für die

    Für die Nachprüfung in der Revisionsinstanz ist ferner davon auszugehen, dass Dateien mit diesen Computerprogrammen ohne Zustimmung der Klägerin als Inhaberin ausschließlicher Verwertungsrechte zu den von der Klägerin vorgetragenen Zeiten über eine von dem Beklagten betriebene Internetseite zum Herunterladen angeboten worden sind und hierdurch widerrechtlich in das der Klägerin zustehende Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§§ 19a, 69c Nr. 4 UrhG) eingegriffen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 77/11, ZUM-RD 2012, 587 Rn. 32 f.; Versäumnisurteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 43/15, ZUM-RD 2017, 25 Rn. 16).

    Seine Entscheidung ist daher durch das Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob das Ermessen überhaupt und in den ihm gesetzten Grenzen ausgeübt worden ist und alle für seine Ausübung wesentlichen Umstände beachtet worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 44/06, GRUR 2009, 660 Rn. 22 = WRP 2009, 847 - Resellervertrag; Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 54/11, GRUR 2013, 301 Rn. 56 = WRP 2013, 491 - Solarinitiative; Urteil vom 13. November 2013 - X ZR 171/12, GRUR 2014, 206 Rn. 13 = WRP 2014, 317 - Einkaufskühltasche; BGH, GRUR 2016, 1275 Rn. 30 - Tannöd; ZUM-RD 2017, 25 Rn. 20).

  • AG Nürnberg, 25.10.2017 - 32 C 3784/17

    Eltern haften für ihre Kinder - auch bei der Nutzung des Internets

    Der angesetzte Gegenstandwert dürfte dabei sogar noch gering sein (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 12.05.2016, Az: I ZR 43/15, Rn. 48, zitiert nach Juris).
  • OLG Schleswig, 25.01.2017 - 6 U 9/16
    Für den Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten kommt es auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung an (vergleiche zu § 97a Abs. 1 Satz 2 UrhG : BGH, Urteile vom 28.09.2011 - I ZR 145/12, ZUM 2012, 34 Rn. 8 - Tigerkopf und vom 12.05.2016 - I ZR 43/15, Juris Rn. 13 m.w.N.).

    Der Gegenstandswert einer Abmahnung wegen der Verletzung eines Schutzrechts ist gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmen (BGH, Urteil vom 12.05.2016, a.a.O. Rn. 20).

    Anhaltspunkt für die Beurteilung der mit dem Unterlassungsanspruch abzuwehrenden Gefährdung der Interessen des Inhabers eines nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechts sind sowohl der wirtschaftliche Wert des verletzten Rechts als auch die Intensität und der Umfang der Rechtsverletzung (sogenannter Angriffsfaktor; BGH, Urteil vom 12.05.2016, a.a.O. Rn.

    Allerdings kann auch anderen von der Verletzungshandlung unabhängigen Faktoren - etwa dem Grad der Wahrscheinlichkeit künftiger Zuwiderhandlungen - Rechnung zu tragen sein (siehe hierzu BGH, Urteil vom 12.05.2016, a.a.O. Rn. 25).

  • LG Köln, 21.07.2022 - 14 O 152/19

    Abmahnkosten bei PC-Spiel-Filesharing

  • LG Köln, 18.06.2020 - 14 O 36/18
  • LG Köln, 19.05.2022 - 14 O 244/20

    Urheberrechtsverletzung, Filesharing, Computerspiel "Dying Light", tatsächliche

  • AG Kassel, 24.09.2019 - 410 C 2260/19
  • AG Kassel, 20.04.2021 - 410 C 2101/20

    Filesharing-Fälle - Verjährung von Lizenzschaden

  • AG Kassel, 19.11.2019 - 410 C 2389/19

    Abmahnung aufgrund Filesharing - Deckelung des Gegenstandswertes

  • AG Kassel, 04.06.2019 - 410 C 88/19
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