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   BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15   

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BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15 (https://dejure.org/2016,9986)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2016 - I ZR 86/15 (https://dejure.org/2016,9986)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - I ZR 86/15 (https://dejure.org/2016,9986)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 97 Abs 1 S 1 UrhG
    Urheberrechtsverletzung im Internet: Belehrungspflicht des Internetanschlussinhabers gegenüber volljährigen Besuchern über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen - Silver Linings Playbook

  • webshoprecht.de

    Ohne vorausgegangene Rechtsverletzungen keine Belehrungspflicht des Internet-Anschlussinhabers - Silver Linings Playbook

  • IWW

    § 97a Abs. 1 Satz 2 UrhG, § ... 97a Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/48/EG, Art. 8 der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 267 AEUV, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    Silver Linings Playbook

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Aufklärungs- und Überwachungspflichten des Inhabers eines Internetanschlusses gegenüber den volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft hinsichtlich der Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Tauschbörsen

  • Betriebs-Berater

    Teilnahme an Internet-Tauschbörsen - Haftung - Silver Linings Playbook

  • kanzlei.biz

    Keine Aufklärungspflicht des Internetanschlussinhabers gegenüber Volljährigen über rechtswidrige Nutzung im Internet

  • online-und-recht.de

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Belehrungspflicht des Internetanschlussinhabers gegenüber volljährigen Besuchern über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • rewis.io

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Belehrungspflicht des Internetanschlussinhabers gegenüber volljährigen Besuchern über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen - Silver Linings Playbook

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UrhG § 97 Abs. 1 S. 1
    Wohnungsinhaber muss volljährige Besucher oder Gäste nicht über Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Tauschbörsen aufklären

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 1 S. 1
    Umfang der Aufklärungs- und Überwachungspflichten des Inhabers eines Internetanschlusses gegenüber den volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft hinsichtlich der Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Tauschbörsen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Silver Linings Playbook

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses wegen rechtswidriger Teilnahme volljähriger Mitbewohner oder Besucher an Tauschbörsen ("Silver Linings Playbook")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (62)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Haftung für Erwachsene

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Filesharing

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Keine anlasslosen Hinweis- und Überwachungspflichten bei Überlassung des häuslichen Internetanschlusses

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zum Gegenstandswert der Abmahnung und zur Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing

  • heise.de (Pressebericht, 12.05.2016)

    Nicht immer haftet der Anschlussinhaber für Filesharing

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Keine anlasslosen Belehrungs- und Überwachungspflichten gegenüber volljährigen Personen

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anschlussinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Mitbewohner und Gäste

  • versr.de (Kurzinformation)

    Wohnungsinhaber muss volljährige Besucher oder Gäste nicht über Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Tauschbörsen aufklären

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärungs- und Überwachungspflichten eines Anschlussinhabers gegenüber volljährigen Mitbewohnern und Gästen

  • spiegel.de (Pressebericht, 12.05.2016)

    Filesharing: WLAN-Betreiber haftet nicht für illegale Uploads seiner Gäste

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Neues zur Filesharinghaftung - Gegenstandswert, sekundäre Darlegungslast, keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Haftung wegen Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen im Internet

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Störehaftung Tauschbörse - Keine Pflicht zu Belehrung und Überwachung von Besuch oder in der WG

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Wer haftet bei illegalen Downloads?

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Belehrungspflicht für Mitbewohner?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beschränkte Haftung wegen Filesharing durch Mitbewohner, Besucher und Gäste

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Wohngemeinschaften

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Illegale Downloads - Keine Haftung für Gäste

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung im Filesharing

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Haftung und Gegenstandswert-Bemessung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Haftung bei Internet-Tauschbörsen und Bemessung der Abmahnkosten

  • kanzleibeier.eu (Pressemitteilung)

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • dr-wachs.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung beim Filesharing weiter eingeschränkt

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    BGH und Tauschbörsen im Internet - Störerhaftung für Besucher?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Keine anlasslose Belehrung volljähriger Besucher beim Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zugriffe von ausländischen Gästen auf den Internetanschluss: Haftung des Anschlussinhabers

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was Inhaber eines Internetanschlusses, die wegen einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden, wissen sollten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Urheberechtsverletzung durch Gäste

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine grundsätzliche Belehrungspflicht, keine Haftung des Anschlussinhabers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: ohne konkrete Anhaltspunkte keine Haftung für Gäste

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Anschlussinhaber haftet nicht anlasslos für volljährige Besucher oder Mitbewohner einer WG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Belehrungspflicht des Anschlussinhabers gegenüber volljährigen Besuchern?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Anschlussinhaber haftet nicht als Störer in WG oder bei Besuch Dritter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Internetanschlussinhaber hat keine Überwachungspflicht gegenüber volljährigem Besuch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Haftung und Gegenstandswert-Bemessung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: grds. keine Haftung des Anschlussinhabers für Filesharing seiner volljährigen Gäste

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: keine Haftung für Gäste bei illegalen Downloads

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Anschlussinhabers für Filesharing seiner volljährigen Gäste

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen von volljährigen Personen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung im Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing

  • waldorf-frommer.de (Kurzinformation)

    Erhebliches Interesse der Rechteinhaber an Unterlassung von Rechtsverletzungen in Tauschbörsen bestätigt - hohe Streitwerte angemessen

  • waldorf-frommer.de (Kurzinformation)

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Internetanschlussinhaber hat keine Überwachungspflicht gegenüber volljährigem Besuch und BGH stellt neue Bemessung der Abmahnkosten vor

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Internet-Tauschbörsen: Haftung wegen Teilnahme

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Internetnutzung durch volljährige Mitbewohner, Besucher und Gäste

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Anschlussinhabers für Filesharing

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Belehrung von Gästen und Mitbewohnern bei Internetnutzung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Internet-Anschlussinhaber muss nicht jeden Gast über Tauschbörsen belehren

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

  • ra-herrle.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung von Filesharing-Fällen

Besprechungen u.ä.

  • loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)

    Filesharing: Keine Störerhaftung für erwachsenen Besuch

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 210, 224
  • NJW 2017, 333
  • ZIP 2016, 2241
  • MDR 2016, 1464
  • GRUR 2016, 1289
  • VersR 2017, 47
  • WM 2017, 1266
  • MMR 2017, 101
  • BB 2016, 2625
  • K&R 2016, 832
  • ZUM 2016, 1043
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15
    Ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung des Dritten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 Rn. 19 - Sommer unseres Lebens; Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12, BGHZ 200, 76 Rn. 22 - BearShare; Urteil vom 26. November 2015 - I ZR 174/14, GRUR 2016, 268 Rn. 21 = WRP 2016, 341 - Störerhaftung des Access-Providers).

    Diese Entscheidung ist aber nicht auf die hier vorliegende Fallgestaltung übertragbar, bei der der Anschlussinhaber seinen Internetanschluss einem Gast zur Verfügung stellt (vgl. zur Überlassung an Familienangehörige BGHZ 200, 76 Rn. 25 - BearShare).

    Diese Grundsätze gelten für die Überlassung des Internetanschlusses an Ehepartner sowie deren volljährige Kinder oder Stiefkinder (BGHZ 200, 76 Rn. 27 f. - BearShare).

    Er hat vorzutragen, ob und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen, wobei der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet ist (BGHZ 200, 76 Rn. 16, 18 - BearShare; BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 48/15 Rn. 33 - Everytime we touch).

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15
    Ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung des Dritten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 Rn. 19 - Sommer unseres Lebens; Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12, BGHZ 200, 76 Rn. 22 - BearShare; Urteil vom 26. November 2015 - I ZR 174/14, GRUR 2016, 268 Rn. 21 = WRP 2016, 341 - Störerhaftung des Access-Providers).

    Der Senat hat zwar entschieden, dass der Inhaber eines ungesicherten WLAN-Anschlusses als Störer auf Unterlassung haftet, wenn außenstehende Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internet-Tauschbörsen einzustellen (vgl. BGHZ 185, 330 Rn. 20 bis 24 - Sommer unseres Lebens).

    Die Zumutbarkeit von Sicherungsmaßnahmen folgt im Fall eines ungesicherten WLAN-Anschlusses daraus, dass es regelmäßig im wohlverstandenen eigenen Interesse des Anschlussinhabers liegt, seine Daten vor unberechtigtem Eingriff von außen zu schützen (BGHZ 185, 330 Rn. 22 - Sommer unseres Lebens).

  • EuGH, 27.03.2014 - C-314/12

    Einem Anbieter von Internetzugangsdiensten kann aufgegeben werden, für seine

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15
    (4) Die Klägerin kann sich als Rechtsinhaberin bei der Verfolgung eines effektiven Urheberrechtsschutzes auf die grundrechtliche Gewährleistung des geistigen Eigentums nach Art. 17 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta und Art. 14 Abs. 1 GG, die das Urheberrecht schützen (vgl. EuGH, Urteil vom 27. März 2014 - C-314/12, GRUR 2014, 468 Rn. 47 = WRP 2014, 540 - UPC Telekabel; BVerfGE 134, 204 Rn. 72) und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf nach Art. 47 Abs. 1 EU-Grunderechtecharta und effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG berufen.

    Auf Seiten der Beklagten und ihrer Besucher steht der Schutz durch die Grundrechte auf Informationsfreiheit nach Art. 11 EU-Grundrechtecharta und Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. EuGH, GRUR 2014, 468 Rn. 47 - UPC Telekabel) und das Recht auf Freiheit und Achtung des Privatlebens gemäß Art. 6 und 7 EU-Grundrechtecharta und Art. 2 Abs. 1 GG.

    Die kollidierenden Grundrechte sind in ein angemessenes Gleichgewicht zu bringen (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Januar 2008 - C-275/06, Slg. 2008, I-271 = GRUR 2008, 241 Rn. 68 - Promusicae; EuGH, GRUR 2014, 468 Rn. 46 - UPC Telekabel).

  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14

    Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15
    Ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung des Dritten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 Rn. 19 - Sommer unseres Lebens; Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12, BGHZ 200, 76 Rn. 22 - BearShare; Urteil vom 26. November 2015 - I ZR 174/14, GRUR 2016, 268 Rn. 21 = WRP 2016, 341 - Störerhaftung des Access-Providers).

    Die betroffenen Grundrechte sind in die umfassende Interessenabwägung einzubeziehen, ob dem Inhaber eines Internetanschlusses die fragliche Hinweis- und Belehrungspflicht zumutbar ist und das Unterlassen eine Haftung begründen kann (vgl. BGH, GRUR 2016, 268 Rn. 32 - Haftung des Access-Providers).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15
    Er hat vorzutragen, ob und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen, wobei der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet ist (BGHZ 200, 76 Rn. 16, 18 - BearShare; BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 48/15 Rn. 33 - Everytime we touch).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-484/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist der Betreiber eines Geschäfts, einer

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15
    Eine solche Haftung wäre jedenfalls nicht verhältnismäßig, weil sie dem Anschlussinhaber nicht zuzumuten ist (zu Bedenken hinsichtlich der Unzulässigkeit des Betriebs eines ungesicherten WLAN und der Verhältnismäßigkeit von Sicherungsmaßnahmen vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar vom 16. März 2016 in der Rechtssache C-484/14 Rn. 145 bis 149 - Mc Fadden/Sony Music).
  • LG Hamburg, 20.03.2015 - 310 S 23/14

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Belehrungspflichten des

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15
    Auf die Berufung der Klägerin hat das Landgericht die Beklagte entsprechend dem in zweiter Instanz weiterverfolgten Antrag der Klägerin zur Zahlung von 755, 80 EUR verurteilt (LG Hamburg, ZUM-RD 2015, 556).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15
    (2) Unter den genannten Voraussetzungen ist die Überlassung eines Internetanschlusses zur Nutzung durch Mitbewohner oder Gäste nicht anders zu beurteilen als die Überlassung eines Telefonanschlusses (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - X ZR 156/97, BGHZ 142, 7, 12 f. - Räumschild), eines Kraftfahrzeugs oder auch einer Wohnung aus Gefälligkeit.
  • EuGH, 29.01.2008 - C-275/06

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DEN SCHUTZ DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS IN

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15
    Die kollidierenden Grundrechte sind in ein angemessenes Gleichgewicht zu bringen (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Januar 2008 - C-275/06, Slg. 2008, I-271 = GRUR 2008, 241 Rn. 68 - Promusicae; EuGH, GRUR 2014, 468 Rn. 46 - UPC Telekabel).
  • BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15
    (4) Die Klägerin kann sich als Rechtsinhaberin bei der Verfolgung eines effektiven Urheberrechtsschutzes auf die grundrechtliche Gewährleistung des geistigen Eigentums nach Art. 17 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta und Art. 14 Abs. 1 GG, die das Urheberrecht schützen (vgl. EuGH, Urteil vom 27. März 2014 - C-314/12, GRUR 2014, 468 Rn. 47 = WRP 2014, 540 - UPC Telekabel; BVerfGE 134, 204 Rn. 72) und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf nach Art. 47 Abs. 1 EU-Grunderechtecharta und effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG berufen.
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 220/15

    Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN verneint

    Ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung des Dritten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 Rn. 19 - Sommer unseres Lebens; BGHZ 200, 76 Rn. 22 - BearShare; BGH, Urteil vom 26. November 2015 - I ZR 174/14, GRUR 2016, 268 Rn. 21 = WRP 2016, 341 - Störerhaftung des Access-Providers; Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 86/15, GRUR 2016, 1289 Rn. 11 = WRP 2016, 1522 - Silver Linings Playbook).
  • OLG München, 15.03.2018 - 6 U 1741/17

    Nutzungssperren bei Tauschbörsen

    aa) Das Unterlassen jeglicher Maßnahmen zur Verhinderung eines Zugriffs unberechtigter Dritter auf den eigenen WLAN-Anschluss liefe darauf hinaus, dem Grundrecht auf geistiges Eigentum jeden Schutz zu entziehen und liefe dem Gedanken eines angemessenen Gleichgewichts zuwider (EuGH a.a.O. - Mc Fadden/Sony Music Entertainment Germany, Tz. 98; EuGH GRUR 2015, 894 Tz. 37 und 38 - Coty Germany; s.a. BGH GRUR 2010, 633 Tz. 18 ff. - Sommer unseres Lebens; BGH GRUR 2016, 1289 Tz. 17 - Silver Lirnngs Playbook; BGH GRUR 2017, 617 Tz. 14 - WLAN Schlüssel).
  • KG, 05.09.2017 - 5 U 150/16

    Spam-Krokodil - Unerwünschte E-Mail-Werbung: Rechtsmissbräuchlichkeit der

    Ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung des Dritten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (vgl. BGH GRUR 2016, 1289, Rn. 11 - Silver Linings Playbook).
  • OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16

    Versand durch Amazon

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist; dabei sind Funktion und Aufgabenstellung des in Anspruch Genommenen ebenso zu berücksichtigen wie die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (vgl. BGH, GRUR 2016, 1289 - Silver Linings Playbook Tz. 11 m. w. N.).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 24.05.2016 - 214 C 170/15

    Mieter haftet nicht für illegale Uploads seiner Untermieter!

    Nach weiterer Überlegung und Veröffentlichung der Pressemitteilung des Inhalts des Urteils des BGH I ZR 86/15 vom 12. Mai 2016 ("###") schließt sich das Gericht der Ansicht an, dass eine Belehrung eines volljährigen Gastes darüber, dass er keine illegalen Uploads vornehmen darf, nicht zumutbar ist.
  • AG Düsseldorf, 15.12.2022 - 10 C 102/20

    Tauschbörse; Tauschbörsennutzung; File-Sharing

    In diesem Fall trifft den Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Einzelheiten der Nutzung seines Internetanschlusses (GRUR 2010, 633, Rn. 12 - Sommer unseres Lebens; GRUR 2017, 386 Rn. 15 - Afterlife.; BGH GRUR 2014, 657 - BearShare; MMR 2017, 101 (103) Rn. 28 - Silver Linings Playbook).
  • LG Köln, 14.12.2017 - 14 S 1/17

    Lizenzschadenersatz wegen Verletzung ausschließlicher Nutzungsrechte an einem

    Kommt der Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast indes nicht nach, haftet er als Täter (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 86/15 - Silver Linings Playbook).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.06.2016 - 231 C 65/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Haftung des Arbeitgebers für Filesharing

    Den Beklagten treffen in Bezug auf seine erwachsene Mitarbeiterin keine Belehrungspflichten hinsichtlich des Internetanschlusses (vgl. noch nicht im Volltext veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2016, Az. I ZR 86/15 betreffend Wohngemeinschaften, volljährige Besucher oder Gäste).
  • AG Hamburg, 31.08.2016 - 36a C 45/16

    Wenn Untermieter den Internetanschluss für Filesharing nutzen ...

    Der BGH hat insoweit zuletzt geurteilt, dass den Inhaber eines Internetanschlusses, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, seinen volljährigen Besuchern oder Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht, keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht trifft (BGH, Urteil v. 12.05.2016, Az. I ZR 86/15 [Pressemitteilung]).
  • AG Frankfurt/Main, 30.09.2021 - 29 C 2134/20

    Schadensersatz wegen Verletzung eines urheberrechtlich geschützten Rechts

    Mit seinem Vortrag hat der Beklagte seiner sekundären Darlegungslast unter Berücksichtigung der Rspr. des BGH (vgl. GRUR 2014, 657 = K&R 2014, 513 - BearShare; BGH, Urt. vom 11.06.2015, Az. I ZR 75/14, zit. nach beck-online - Tauschbörse III, BGH, Urt. v. 12.05.2016, Az. I ZR 86/15,zit. nach beck-online, Silver Linings Playbook; BGH NJW 2017, 78 ff., Everytime we touch) hinreichend Genüge getan, womit die volle Beweislast der Täterschaft des Beklagten bei der Klägerin lag.

    Nach der Rechtsprechung des BGH müssen erwachsene Familienmitglieder, wie der Zeuge ..., nicht separat belehrt werden (BGH, Urt. v. 12.05.2016, Az. I ZR 86/15, Silver Linings Playbook; BGH GRUR 2014, 657 = K&R 2014, 513 Rdn. 24 - BearShare , OLG Frankfurt, Urt. v. 22.3.2013, Az. 11 W 8/13 , GRUR-RR 2013, 246; OLG Düsseldorf, Urt. v. 5.3.2013, Az. I-20 U 63/12, ZUM 2014, 406; OLG Köln, Urt. v. 16.5.2012, Az. 6 U 239/11, K&R 2012, 526; s. auch schon OLG Frankfurt, Urt. v. 20.12.2007, Az. 11 W 58/07 , K&R 2008, 113).

  • AG Berlin-Charlottenburg, 29.11.2016 - 206 C 329/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Sekundäre Darlegungslast des

  • LG Braunschweig, 19.10.2016 - 9 S 60/16
  • LG Berlin, 08.11.2016 - 16 S 4/16

    Filesharing in Wohngemeinschaft - Keine Haftung

  • AG Elmshorn, 17.02.2017 - 53 C 52/16

    Filesharing - Haftung für Besucher

  • AG Berlin-Charlottenburg, 16.11.2016 - 231 C 309/16

    Prozessuales

  • LG Braunschweig, 06.12.2016 - 9 O 254/16
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