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   BGH, 12.05.2016 - IX ZA 33/15   

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https://dejure.org/2016,14549
BGH, 12.05.2016 - IX ZA 33/15 (https://dejure.org/2016,14549)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2016 - IX ZA 33/15 (https://dejure.org/2016,14549)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - IX ZA 33/15 (https://dejure.org/2016,14549)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 InsO, § 233 ZPO, § 298 InsO, § 569 Abs 1 S 1 ZPO, § 569 Abs 1 S 2 ZPO
    Restschuldbefreiungsverfahren: Rücknahme des Versagungsantrags nach Rechtskraft des Versagungsbeschlusses; Fristenlauf bei Unvollständigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung

  • IWW

    § 298 InsO, § 4 InsO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 569 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO, § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 9 InsO, § 233 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung des Antrags auf Restschuldbefreiung während der Wohlverhaltensperiode; Notwendigkeit der Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders

  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Rücknahme des Versagungsantrags nach Rechtskraft des Versagungsbeschlusses; Fristenlauf bei Unvollständigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung des Antrags auf Restschuldbefreiung während der Wohlverhaltensperiode; Notwendigkeit der Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders

  • rechtsportal.de

    Versagung des Antrags auf Restschuldbefreiung während der Wohlverhaltensperiode; Notwendigkeit der Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.04.2015 - IX ZB 93/12

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Entscheidung des Einzelrichters über Beschwerde

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZA 33/15
    Dieses verbietet eine Entscheidung durch den Einzelrichter des Beschwerdegerichts, wenn der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird (BGH, Beschluss vom 16. April 2015 - IX ZB 93/12, NZI 2015, 563 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14

    Öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzverfahren: Ingangsetzung der

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZA 33/15
    Sie kann allenfalls einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen (BGH, Beschluss vom 24. März 2016 - IX ZB 67/14, WM 2016, 803 Rn. 11 f).
  • BGH, 14.11.2013 - IX ZB 101/11

    Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Beginn der Frist für die

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZA 33/15
    Sie setzte aber als zeitlich frühere Zustellung den Lauf der Beschwerdefrist selbst dann in Gang, wenn die Zustellung an den Schuldner in gleicher Weise wirksam wäre (vgl. für Zustellungen an mehrere Prozessbevollmächtigte: BGH, Urteil vom 23. Oktober 1990 - VI ZR 105/90, BGHZ 112, 345, 347; für den Fall einer persönlichen Zustellung an den Schuldner nach einer öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO: BGH, Beschluss vom 14. November 2013 - IX ZB 101/11, WM 2013, 2372 Rn. 5).
  • BGH, 23.10.1990 - VI ZR 105/90

    Beschränkung der Prozeßvollmacht

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZA 33/15
    Sie setzte aber als zeitlich frühere Zustellung den Lauf der Beschwerdefrist selbst dann in Gang, wenn die Zustellung an den Schuldner in gleicher Weise wirksam wäre (vgl. für Zustellungen an mehrere Prozessbevollmächtigte: BGH, Urteil vom 23. Oktober 1990 - VI ZR 105/90, BGHZ 112, 345, 347; für den Fall einer persönlichen Zustellung an den Schuldner nach einer öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO: BGH, Beschluss vom 14. November 2013 - IX ZB 101/11, WM 2013, 2372 Rn. 5).
  • BGH, 20.07.2011 - IX ZA 16/11

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist wegen unverschuldeter

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZA 33/15
    Die Frist von zwei Wochen, innerhalb der eine sofortige Beschwerde einzulegen ist, begann mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung an den Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners (§ 4 InsO, § 569 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - IX ZA 16/11, nv Rn. 2).
  • BGH, 15.07.2010 - IX ZB 269/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Rücknahme

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZA 33/15
    Die nachfolgende Rücknahme des Antrags berührte die Wirksamkeit des Beschlusses über die Versagung der Restschuldbefreiung nicht (BGH, Beschluss vom 15.Juli 2010 - IX ZB 269/09, WM 2010, 1662 Rn. 4).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung;

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZA 33/15
    Die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO liegen im Streitfall aber nicht vor, weil der Schuldner anwaltlich vertreten war (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10, MDR 2010, 1073, 1074).
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