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BGH, 12.05.2020 - 1 StR 33/20 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision der Staatsanwaltschaft als offensichtlich unbegründet
- rewis.io
Verwerfung der Revision nach Hauptverhandlung als offensichtlich unbegründet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision der Staatsanwaltschaft als offensichtlich unbegründet - datenbank.nwb.de
Verwerfung der Revision nach Hauptverhandlung als offensichtlich unbegründet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)