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   BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19   

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https://dejure.org/2020,23678
BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19 (https://dejure.org/2020,23678)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2020 - 1 StR 368/19 (https://dejure.org/2020,23678)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 1 StR 368/19 (https://dejure.org/2020,23678)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 223 Abs. 1 StGB; § 228 StGB; § 227 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 231 Abs. 1 StGB; § 400 Abs. 1 StPO; § 344 StPO
    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei Eskalationsgefahr: Anwesenheit von Unterstützern bei einem Zweikampf; Körperverletzung mittels einer lebensgefährlichen Behandlung; Einwilligungsfähigkeit bei Jugendlichen); Körperverletzung mit ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 227 StGB, § ... 228 StGB, § 222 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 64 StGB, § 231 Abs. 1 StGB, § 231 Abs. 1, 1. Alternative StGB, 2. Alternative StGB, § 231 StGB, § 17 Abs. 2 JGG, § 52a Abs. 1 Satz 2, Satz 3 JGG, § 52a Abs. 1 Satz 2 JGG, § 52a Abs. 1 Satz 3 JGG, § 353 Abs. 2 StPO, §§ 222, 223 Abs. 1 StGB, § 227 Abs. 1 StGB, § 261 StPO, § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO, § 400 Abs. 1 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 4 oder Nr. 5 StGB

  • rewis.io

    Beteiligung an einer Schlägerei und Körperverletzung bei einem Zweikampf: Begriff der Schlägerei und Abgrenzung von einzelnen Zweikämpfen; Einwilligung von 15-jährigen Jugendlichen in Körperverletzungshandlungen vor einem Zweikampf; Verstoß der Taten gegen die guten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision gegen die Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte; Schlägerei mit Todesfolge; Einwilligung in eine Körperverletzung; Voraussetzungen für die Unterbringung in einer ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Schlägerei im Sinne von § 231 StGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann beteiligt man sich an einer Schlägerei?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 494
  • StV 2021, 117 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 463/20

    Revisionsbegründung des Nebenklägers (Darlegung, dass das Urteil mit dem Ziel

    Jeder Rechtsgutträger - seine Einwilligungsfähigkeit vorausgesetzt - kann in diesem Umfang über das Rechtsgut seiner körperlichen Unversehrtheit disponieren (vgl. bereits BGH, Urteil vom 12. Mai 2020 - 1 StR 368/19 Rn. 41 ff. zu 14- bzw. 15-jährigen Kontrahenten).

    a) Die Tat in Gestalt des ersten wuchtigen Faustschlags des Angeklagten gegen den Kopf seines Kontrahenten zu Beginn der Auseinandersetzung verstieß nicht gegen die guten Sitten (zum Bezugspunkt der Prüfung der Sittenwidrigkeit vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2020 - 1 StR 368/19 Rn. 42 mwN).

    Die Unvereinbarkeit einer Körperverletzung mit den "guten Sitten' im Sinne von § 228 StGB trotz der Einwilligung des betroffenen Rechtsgutsinhabers hängt von der ex-ante zu bestimmenden Art und Schwere des Rechtsgutsangriffs unter Berücksichtigung von Art und Gewicht des eingetretenen Körperverletzungserfolgs sowie des damit einhergehenden Gefahrengrads für Leib und Leben des Opfers ab (BGH, Urteil vom 12. Mai 2020 - 1 StR 368/19 Rn. 42 mwN).

    b) Nach diesem Maßstab ist die Körperverletzung jedenfalls dann als sittenwidrig zu bewerten, wenn bei objektiver Betrachtung unter Einbeziehung aller maßgeblichen Umstände die einwilligende Person durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht wird (BGH, Urteil vom 12. Mai 2020 - 1 StR 368/19 Rn. 43 mwN).

    Dieser Aspekt darf jedoch nicht isoliert betrachtet werden; denn die Anwesenheit zahlreicher weiterer Personen innerhalb des geschützten und durch Wachpersonal kontrollierten Bereichs einer Haftanstalt birgt auch die Möglichkeit eines deeskalierenden Eingreifens und ist daher doppelrelevant (vgl. hierzu bereits BGH, Urteil vom 12. Mai 2020 - 1 StR 368/19 Rn. 45 mwN).

  • AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19

    Notwehrrecht Autofahrer - Einschränkung unter Eheleuten

    aa) Nicht strafbar macht sich grundsätzlich, wer, sofern er nicht kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Verletzende, das zu einer Selbstverletzung führende eigenverantwortliche Handeln des Selbstschädigers vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst, ermöglicht oder fördert (BGH, Urteil vom 20.11.2008 - 4 StR 328/08, NJW 2009, S. 1155, 1156 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 4.9.2014 - 4 StR 473/13, NJW 2015, S. 96, 99 Rn. 46; BGH, Urteil vom 3.7.2019 - 5 StR 132/18, NJW 2019, S. 3092, 3093 Rn. 17; BGH, Urteil vom 11.9.2019 - 2 StR 563/18, juris, Rn. 19; BGH, Urteil vom 12.5.2020 - 1 StR 368/19, juris, Rn. 27).
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