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BGH, 12.05.2020 - 2 StR 531/19 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet bzgl. Anrechnung der vom Angeklagten in dieser Sache in Bulgarien erlittenen Freiheitsentziehung auf die hier verhängte Strafe (hier: ein Tag Auslieferungshaft = zwei Tage inländischer Haft)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision als unbegründet bzgl. Anrechnung der vom Angeklagten in dieser Sache in Bulgarien erlittenen Freiheitsentziehung auf die hier verhängte Strafe (hier: ein Tag Auslieferungshaft = zwei Tage inländischer Haft)