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   BGH, 12.05.2020 - 5 StR 111/20   

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https://dejure.org/2020,12458
BGH, 12.05.2020 - 5 StR 111/20 (https://dejure.org/2020,12458)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2020 - 5 StR 111/20 (https://dejure.org/2020,12458)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 5 StR 111/20 (https://dejure.org/2020,12458)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen einer Schusswaffe; Aufbewahrung von Betäubungsmitteln und Waffe in unterschiedlichen Räumen; jederzeitige Verwendbarkeit; Darlegung durch das Tatgericht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mitsichführen einer Schusswaffe durch Befinden dieser in der räumlichen Nähe des Täters als Qualifikationstatbestand durch Aufbewahrung der Betäubungsmittel und Schusswaffe innerhalb derselben Wohnung in unterschiedlichen Räumen

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mitsichführen einer Schusswaffe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Mitsichführen einer Schusswaffe durch Befinden dieser in der räumlichen Nähe des Täters als Qualifikationstatbestand durch Aufbewahrung der Betäubungsmittel und Schusswaffe innerhalb derselben Wohnung in unterschiedlichen Räumen

  • datenbank.nwb.de

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mitsichführen einer Schusswaffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 555
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.2019 - 2 StR 294/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen bei räumlicher

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 5 StR 111/20
    Allerdings muss das Tatgericht in einer solchen Konstellation die konkreten Umstände des Einzelfalls in der Weise darlegen, dass dem Revisionsgericht die Nachprüfung möglich ist, ob der Täter die Schusswaffe tatsächlich jederzeit verwenden kann (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 294/19, NStZ 2020, 233, 234 mwN).
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 445/20

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstands beim

    Denn ein Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstandes im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ist gegeben, wenn der Täter den Gegenstand in irgendeinem Stadium des Tathergangs bewusst gebrauchsbereit so in seiner Nähe hat, dass er sich dieses jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 5 StR 111/20, NStZ 2020, 555 f.; vom 23. April 2020 - 1 StR 99/20, juris Rn. 12; Urteil vom 23. Januar 2020 - 3 StR 433/19, NStZ 2020, 554 Rn. 12; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 30a Rn. 79 f.).
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