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   BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20   

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https://dejure.org/2021,27676
BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20 (https://dejure.org/2021,27676)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2021 - 2 StR 452/20 (https://dejure.org/2021,27676)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 2 StR 452/20 (https://dejure.org/2021,27676)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO; § 74 StGB; § 113 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
    Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung (Verweisung der Sache an das zuständige Gericht bei fehlendem Übernahmebeschluss); Einziehung von Tatmitteln (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: mitgeführte Waffe); verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 267 StPO
    Strafverurteilung wegen Körperverletzung u.a.: Urteilsfeststellungen zur eingeschränkten Steuerungsfähigkeit bei Alkohol- und Drogenkonsum sowie psychiatrischer Erkrankung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 21 StGB, § 63 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO, § 113 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 74 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit eines an einer Psychose erkrankten Täters durch den zusätzlichen Einfluss von Alkohol und Drogen i.R.d. Gesamtwürdigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit eines an einer Psychose erkrankten Täters durch den zusätzlichen Einfluss von Alkohol und Drogen i.R.d. Gesamtwürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.06.1996 - 2 StR 202/96

    Auswirkung des Alkoholgenusses - Leistungsfähigkeit - Erhebliche Minderung der

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20
    Die Frage, welche Auswirkungen der - von der Strafkammer in allen Fällen angenommene - vorangegangene kombinierte Genuss von Alkohol und Drogen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 1996 - 2 StR 202/96) auf die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten in den jeweiligen Tatsituationen allein oder in Wechselwirkung mit der festgestellten psychiatrischen Erkrankung hat, lässt die Strafkammer unerörtert.
  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 273/98

    Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung; Übergang der Rechtshängigkeit

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20
    Es fehlt indes an einem wirksamen, den Anforderungen des § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO entsprechenden schriftlichen Übernahmebeschluss, der die Zuständigkeit des Landgerichts als Gericht höherer Ordnung hätte begründen können (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, NJW 1999, 157; zu den Anforderungen vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 - 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15 mwN).
  • BGH, 14.10.2015 - 2 StR 115/15

    Verminderte Schuldunfähigkeit (verminderte Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20
    Dass der Angeklagte "immer Alkohol konsumiert' hat, ohne "in einem eigentlichen Rauschzustand gewesen zu sein' und er sich von der Betreuerin habe "begrenzen' lassen, hat für sich genommen wenig Aussagekraft, ebenso wenig ein bei den Taten des trinkgewohnten Angeklagten gezeigtes Leistungsverhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525; Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 115/15, NStZ-RR 2016, 103, 105; Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18).
  • BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14

    Beschluss der Übernahme eines Strafverfahrens durch das höhere Gericht

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20
    Es fehlt indes an einem wirksamen, den Anforderungen des § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO entsprechenden schriftlichen Übernahmebeschluss, der die Zuständigkeit des Landgerichts als Gericht höherer Ordnung hätte begründen können (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, NJW 1999, 157; zu den Anforderungen vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 - 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15 mwN).
  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20

    Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (formelle Voraussetzungen für die Übernahme des

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20
    Dies führt - im Gegensatz zu anderen Prozesshindernissen - nicht zu einer Einstellung des Verfahrens, sondern zu einer Verweisung der Sache an das zuständige Gericht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vom 15. Juli 2020 - 6 StR 76/20, NStZ-RR 2020, 285; vom 21. Oktober 2020 ? 4 StR 290/20, NStZ 2021, 179), hier das Amtsgericht Heinsberg.
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 120/91

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20
    In Ermangelung einer nachvollziehbaren Gesamtbetrachtung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 1991 - 4 StR 120/91, BGHR § 20 StGB Ursachen, mehrere 2) bleibt letztlich unklar, ob ein "zusätzlicher Einfluss von Alkohol und/oder Cannabis- und /oder Amphetaminkonsum (...) wenigstens im Sinne eines konstellativen Faktors' die Steuerungsfähigkeit nur beeinträchtigt oder sogar aufgehoben haben könnte.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20
    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (vgl. § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5); er hat die Nichtverhängung der Maßregel auch nicht von seinem Revisionsangriff ausgenommen.
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Feststellung

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20
    Dass der Angeklagte "immer Alkohol konsumiert' hat, ohne "in einem eigentlichen Rauschzustand gewesen zu sein' und er sich von der Betreuerin habe "begrenzen' lassen, hat für sich genommen wenig Aussagekraft, ebenso wenig ein bei den Taten des trinkgewohnten Angeklagten gezeigtes Leistungsverhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525; Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 115/15, NStZ-RR 2016, 103, 105; Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18).
  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 164/11

    Zuständigkeit des Landgerichts; Verweisung durch das Schöffengericht;

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20
    Dies führt - im Gegensatz zu anderen Prozesshindernissen - nicht zu einer Einstellung des Verfahrens, sondern zu einer Verweisung der Sache an das zuständige Gericht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 3 StR 164/11, NStZ 2012, 46; vom 15. Juli 2020 - 6 StR 76/20, NStZ-RR 2020, 285; vom 21. Oktober 2020 ? 4 StR 290/20, NStZ 2021, 179), hier das Amtsgericht Heinsberg.
  • BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15

    Übernahmebeschluss (Form)

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 2 StR 452/20
    Es fehlt indes an einem wirksamen, den Anforderungen des § 225a Abs. 1 Satz 2 StPO entsprechenden schriftlichen Übernahmebeschluss, der die Zuständigkeit des Landgerichts als Gericht höherer Ordnung hätte begründen können (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, NJW 1999, 157; zu den Anforderungen vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 - 4 StR 603/14, NStZ-RR 2015, 250; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15 mwN).
  • BGH, 02.07.2015 - 2 StR 146/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung als Grund der fehlenden

  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 76/20

    Verfahrenshindernis (fehlender Übernahmebeschluss nach Vorlage an das Gericht

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