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   BGH, 12.05.2021 - XII ZR 152/19   

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https://dejure.org/2021,16795
BGH, 12.05.2021 - XII ZR 152/19 (https://dejure.org/2021,16795)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2021 - XII ZR 152/19 (https://dejure.org/2021,16795)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - XII ZR 152/19 (https://dejure.org/2021,16795)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels; Unzulässige Vorwegnahme des Beweisergebnisses; Gegenseitige Ansprüche nach Beendigung einer zehnjährigen nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • rewis.io

    Beweisaufnahme: Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels; Unzulässige Vorwegnahme des Beweisergebnisses; Gegenseitige Ansprüche nach Beendigung einer zehnjährigen nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels; Unzulässige Vorwegnahme des Beweisergebnisses; Gegenseitige Ansprüche nach Beendigung einer zehnjährigen nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zeugenvernehmung beantragt: Zurückweisung nur in Ausnahmefällen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweisantrag ins Blaue hinein? - oder: die Ungeeignetheit des Beweismittels

  • anwaltverein.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    (Un-)Geeignetheit von Zeugen- und Sachverständigenbeweis

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwaltverein.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    (Un-)Geeignetheit von Zeugen- und Sachverständigenbeweis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zeugenvernehmung beantragt: Zurückweisung nur in Ausnahmefällen! (IBR 2021, 444)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 861
  • MDR 2021, 1050
  • MDR 2021, 958
  • FamRZ 2021, 1297
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.12.2018 - XII ZR 99/17

    Beweisaufnahme: Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZR 152/19
    Die Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass diese Vernehmung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann; weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den benannten Zeugen berechtigen den Tatrichter dazu, von der Beweisaufnahme abzusehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17, NJW-RR 2019, 380).

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17 - NJW-RR 2019, 380 Rn. 8 mwN).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Partei ohne jeden greifbaren Anhaltspunkt für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt; bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist allerdings Zurückhaltung geboten (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17 - NJW-RR 2019, 380 Rn. 10 f. mwN).

    Weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den benannten Zeugen berechtigen den Tatrichter dazu, von der Beweisaufnahme abzusehen (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17 - NJW-RR 2019, 380 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 08.05.2013 - XII ZR 132/12

    Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Ausgleichsansprüche wegen

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZR 152/19
    Im Rahmen der hier vorzunehmenden Abwägung, ob und inwieweit Arbeitsleistungen unter Anwendung des § 313 BGB als gemeinschaftsbezogene Zuwendungen nach dem Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ausgeglichen werden müssen, kommt es insbesondere auf die Dauer der Lebensgemeinschaft, das Alter der Parteien, Art und Umfang der erbrachten Leistungen, die Höhe der dadurch bedingten und noch vorhandenen Vermögensmehrung sowie auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse an (Senatsurteil vom 8. Mai 2013 - XII ZR 132/12 - FamRZ 2013, 1295 Rn. 22 mwN).

    Das Berufungsgericht hätte - gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe - prüfen müssen, ob es jedenfalls einen Mindestumfang der Arbeitsleistungen hätte schätzen können (vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 2013 - XII ZR 132/12 - FamRZ 2013, 1295 Rn. 35).

  • BGH, 13.01.2015 - VI ZR 204/14

    Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten: Voraussetzungen einer Ablehnung

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZR 152/19
    Das Berufungsgericht hätte demnach unter Darlegung seiner Sachkunde nachvollziehbare eigene Erwägungen zur Höhe der Wertsteigerung treffen müssen (vgl. BGH Beschluss vom 13. Januar 2015 - VI ZR 204/14 - NJW 2015, 1311 Rn. 5 mwN), gegebenenfalls verbunden mit einer Schätzung, oder aber dem Beweisantritt zur Einholung eines Sachverständigengutachtens nachgehen müssen.
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 54/16

    Geschäftsraummietrechtsstreit: Auslegung einer Ablösungsvereinbarung mit dem

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZR 152/19
    Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn diese Nichtberücksichtigung auf vorweggenommener tatrichterlicher Beweiswürdigung beruht, also der von einer Partei angebotene Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem unter Beweis gestellten Vorbringen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst (vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZR 54/16 - NJW-RR 2018, 74 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 12.05.2021 - XII ZR 153/19

    Gehörsrüge im Rechtsstreit um einen Ausgleichsanspruch nach Beendigung einer

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZR 152/19
    Der Beklagte hat sich insoweit auf die Beiziehung der Akten des Parallelverfahrens (XII ZR 153/19) und auf die von der Klägerin dort vorgelegte Immobilienbewertung bezogen.
  • OLG Nürnberg, 19.08.2021 - 8 U 1139/21

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Erhebung des

    Demgemäß ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt, wenn die Nichterhebung eines ordnungsgemäß angetretenen Beweises im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12.05.2021 - XII ZR 152/19, NJW-RR 2021, 861 Rn. 10 und vom 11.05.2021 - VI ZR 1206/20, BeckRS 2020, 48633 Rn. 7 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2023 - XII ZR 83/22

    Erstattung von Mehrkosten für die Anmietung einer gewerblichen Ersatzimmobilie

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (Senatsbeschlüsse vom 10. März 2021 - XII ZR 54/20 - FamRZ 2021, 964 Rn. 12 mwN und vom 12. Mai 2021 - XII ZR 152/19 - FamRZ 2021, 1297 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 24.08.2022 - XII ZR 76/21

    Zulassung der Revision wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZR 152/19 - NJW-RR 2021, 861 Rn. 10).
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