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   BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21   

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https://dejure.org/2022,18805
BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21 (https://dejure.org/2022,18805)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2022 - 4 StR 197/21 (https://dejure.org/2022,18805)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2022 - 4 StR 197/21 (https://dejure.org/2022,18805)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 258 StPO; § 274 StPO; § 63 StGB; § 21 StGB
    Recht des letzten Wortes (negative Beweiskraft des Protokolls; Revisionsgrund: kein absoluter Revisionsgrund, kein Beruhen nur im Ausnahmefall); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit: schwere Persönlichkeitsstörung, ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 258 Abs 2 StPO, § 258 Abs 3 StPO, § 261 StPO, § 274 StPO, § 337 Abs 1 StPO
    Hauptverhandlung im Strafsachen: Voraussetzung der Protokollberichtigung; Revisionsgrund bei Versagung des letzten Wortes für den Angeklagten; Würdigung der Einlassung des Angeklagten im Urteil

  • IWW

    § 63 StGB, § 258 Abs. 2, Abs. 3 StPO, § 274 Satz 1 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 21 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative StPO

  • Wolters Kluwer

    Erforderliche eigenständige kritische Würdigung der Einlassung des Angeklagten in der Hauptverhandlung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erforderliche eigenständige kritische Würdigung der Einlassung des Angeklagten in der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 286
  • StV 2023, 362
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19

    Unzulässiges Ziehen nachteiliger Schlüsse aus dem anfänglichen Schweigen des

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21
    Vielmehr ist die Einlassung des Angeklagten - ebenso wie andere Beweismittel - auf ihre Plausibilität und ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574, Rn. 11; Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19, Rn. 7; Beschluss vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05, NStZ 2006, 652, 653; Beschluss vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 482/97, StV 1998, 589, 590).
  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 624/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung schwerer Straftaten:

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21
    Auf seine Revision hob der Senat das Urteil mit Beschluss vom 10. März 2020 (4 StR 624/19) im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21
    Allerdings kann bei Versagung des letzten Wortes, dessen Sinn es ist, dass der Angeklagte noch im letzten Augenblick entlastende Umstände vorbringen kann, ein Beruhen nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278; Beschluss vom 24. Juni 2014 - 3 StR 185/14 Rn. 6; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 258 Rn. 69).
  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 526/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (abweichendes

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21
    Eine festgestellte Sexualdevianz kann im Einzelfall eine andere seelische Störung und eine hierdurch erheblich beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit begründen, wenn die abweichenden Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz, durch Ausbau von Raffinements und durch gedankliche Einengung auf diese Praktiken auszeichnet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15, BGHR StGB § 63 Zustand 45 Rn. 13; Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15 Rn. 9; Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 StR 283/10 Rn. 4).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21
    Ein Sonderfall, in dem ein solcher Zusammenhang nach dem Verfahrensablauf sicher verneint werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2015 - 5 StR 289/15; Urteil vom 21. März 1985 - 1 StR 417/84, NStZ 1985; 464, 465), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 06.07.2010 - 4 StR 283/10

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21
    Eine festgestellte Sexualdevianz kann im Einzelfall eine andere seelische Störung und eine hierdurch erheblich beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit begründen, wenn die abweichenden Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz, durch Ausbau von Raffinements und durch gedankliche Einengung auf diese Praktiken auszeichnet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15, BGHR StGB § 63 Zustand 45 Rn. 13; Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15 Rn. 9; Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 StR 283/10 Rn. 4).
  • BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05

    Öffentlichkeit des Verfahrens (genereller Ausschluss bestimmter Altersgruppen);

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21
    Vielmehr ist die Einlassung des Angeklagten - ebenso wie andere Beweismittel - auf ihre Plausibilität und ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574, Rn. 11; Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19, Rn. 7; Beschluss vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05, NStZ 2006, 652, 653; Beschluss vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 482/97, StV 1998, 589, 590).
  • BGH, 05.11.2020 - 4 StR 381/20

    Grundsätze der Strafzumessung (tatschulderhöhende Berücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21
    Vielmehr ist die Einlassung des Angeklagten - ebenso wie andere Beweismittel - auf ihre Plausibilität und ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574, Rn. 11; Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19, Rn. 7; Beschluss vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05, NStZ 2006, 652, 653; Beschluss vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 482/97, StV 1998, 589, 590).
  • BGH, 24.06.2014 - 3 StR 185/14

    Unterlassene erneute Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten nach

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21
    Allerdings kann bei Versagung des letzten Wortes, dessen Sinn es ist, dass der Angeklagte noch im letzten Augenblick entlastende Umstände vorbringen kann, ein Beruhen nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278; Beschluss vom 24. Juni 2014 - 3 StR 185/14 Rn. 6; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 258 Rn. 69).
  • BGH, 16.10.1997 - 4 StR 482/97

    Gerichtliche Würdigung einer behaupteten Täuschung eines an einem

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21
    Vielmehr ist die Einlassung des Angeklagten - ebenso wie andere Beweismittel - auf ihre Plausibilität und ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574, Rn. 11; Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19, Rn. 7; Beschluss vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05, NStZ 2006, 652, 653; Beschluss vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 482/97, StV 1998, 589, 590).
  • BGH, 16.09.2015 - 5 StR 289/15

    Ausnahmsweise auszuschließendes Beruhen trotz nach dem letzten Wort des

  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 407/15

    Anforderungen an die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 426/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anschließen des Tatgerichts an die Beurteilung eines

    aa) Eine festgestellte Sexualdevianz kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Einzelfall eine schwere andere seelische Störung und eine hierdurch erheblich beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit begründen, wenn die abweichenden Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktiken auszeichnen (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 12. Mai 2022 - 4 StR 197/21 Rn. 11; Urteil vom 6. Mai 2021 - 3 StR 350/20 Rn. 17; Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18 Rn. 14; jew. mwN).
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