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   BGH, 12.05.2022 - IX ZR 72/21   

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https://dejure.org/2022,14289
BGH, 12.05.2022 - IX ZR 72/21 (https://dejure.org/2022,14289)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2022 - IX ZR 72/21 (https://dejure.org/2022,14289)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2022 - IX ZR 72/21 (https://dejure.org/2022,14289)
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  • BGH, 12.05.2022 - IX ZR 71/21

    SEPA-Basislastschriftverfahren: Zahlungsanspruch des Gläubigers aus der

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - IX ZR 72/21
    Die nach den Feststellungen des Landgerichts ursprünglich erteilte Einziehungsermächtigung der Beklagten ist spätestens seit dem 1. Februar 2014 - und somit noch vor den streitbefangenen Lastschrifteinzügen - als Mandat im SEPA-Basislastschriftverfahren zu behandeln (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2022 - IX ZR 71/21, zVb).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für das SEPA-Basislastschriftverfahren geklärt, dass der Gläubiger seinen Zahlungsschuldner auf Erfüllung der ursprünglichen Forderung in Anspruch nehmen kann, wenn es aufgrund eines Erstattungsverlangens des Zahlungsschuldners zu einer Rückbelastung kommt (BGH, Urteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, BGHZ 186, 269 Rn. 21 ff; vom 12. Mai 2022 - IX ZR 71/21, zVb).

    Wie der Senat mit Urteil vom 12. Mai 2022 (IX ZR 71/21, zVb) näher ausgeführt hat, lässt die Sichtweise des Berufungsgerichts unberücksichtigt, dass im Insolvenzverfahren zwischen dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen und den Insolvenzforderungen der einzelnen Gläubiger zu trennen ist (vgl. auch §§ 85, 86, 87 InsO).

    Dies hat der Senat mit Urteil vom 12. Mai 2022 (IX ZR 71/21, zVb) im Einzelnen begründet.

    Dies hat der Senat mit Urteil vom 12. Mai 2022 (IX ZR 71/21, zVb) näher begründet.

  • BGH, 20.07.2010 - XI ZR 236/07

    Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und des XI. Zivilsenats des

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - IX ZR 72/21
    Zwar stehe nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, BGHZ 186, 269 Rn. 25) dem Zahlungsgläubiger bei einem Widerruf der Lastschrift - wie ihn hier auch die Beklagte erklärt habe - ein Erfüllungsanspruch zu.

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für das SEPA-Basislastschriftverfahren geklärt, dass der Gläubiger seinen Zahlungsschuldner auf Erfüllung der ursprünglichen Forderung in Anspruch nehmen kann, wenn es aufgrund eines Erstattungsverlangens des Zahlungsschuldners zu einer Rückbelastung kommt (BGH, Urteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, BGHZ 186, 269 Rn. 21 ff; vom 12. Mai 2022 - IX ZR 71/21, zVb).

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