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   BGH, 12.06.1956 - 1 StR 65/56   

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https://dejure.org/1956,1684
BGH, 12.06.1956 - 1 StR 65/56 (https://dejure.org/1956,1684)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1956 - 1 StR 65/56 (https://dejure.org/1956,1684)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1956 - 1 StR 65/56 (https://dejure.org/1956,1684)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.03.1954 - 4 StR 792/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 1 StR 65/56
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß das Verhalten der Angeklagten in diesem Falle - entgegen der Meinung des Landgerichts - nicht unter die Strafvorschrift des § 266 StGB, sondern die des § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsenG fällt, die auch auf den Gelegenheitskoramissionär anzuwenden ist (vgl BGH 4 StR 792/53 vom 18. März 1954; 3 StR 251/54 vom 2. Dezember 1954).

    Bedingter Vorsatz ist auch bei der Untreue nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsenG ausreichend (RGSt 66, 255, 261; BGH 4 StR 792/53 vom 18. März 1954).

    In den Untreuefällen können jedoch die ausgesprochenen Einzelstrafen nicht bestehen bleiben, weil § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsenG im Gegensatz zu § 266 Abs. 1 StGB die zusätzliche Verhängung einer Geldstrafe nicht zwingend vorschreibt (vgl BGH 4 StR 792/53 vom 18. März 1954).

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 1 StR 65/56
    In der künftigen Hauptverhandlung wird das Landgericht Gelegenheit haben, die Frage der Anrechnung der Untersuchungshaft erneut zu prüfen und eine etwaige ablehnende Entscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHSt 1, 105) zu begründen.
  • BGH, 19.06.1952 - 4 StR 903/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 1 StR 65/56
    Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn der äußere Tatbestand der Untreue so klar liegt, daß sich aus ihm der innere Tatbestand von selbst ergibt (vgl u.a. BGH 1 StR 459/51vom 30. Oktober 1951, 4 StR 903/51 vom 19. Juni 19.52, 1 StR 370/55 vom 28. Februar 1956).
  • BGH, 18.09.1952 - 3 StR 239/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 1 StR 65/56
    Das ist rechtsirrig, weil diese Vermögensminderung nicht mit dem von der Angeklagten erstrebten Vermögensvorteil zusammenfiel und nur eine mittelbare Folge der durch die Täuschung erschlichenen Vermögensverfügung war (vgl BGH 4 StR 386/51vom 27. September 1951, 3 StR 239/52 vom 18. September 1952, 3 StR 1018/51 vom 20. November 1952, 4 StR 341/52 vom 20. November 1952, 3 StR 895/52 vom 8. Oktober 1953).
  • BGH, 20.11.1952 - 3 StR 1018/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 1 StR 65/56
    Das ist rechtsirrig, weil diese Vermögensminderung nicht mit dem von der Angeklagten erstrebten Vermögensvorteil zusammenfiel und nur eine mittelbare Folge der durch die Täuschung erschlichenen Vermögensverfügung war (vgl BGH 4 StR 386/51vom 27. September 1951, 3 StR 239/52 vom 18. September 1952, 3 StR 1018/51 vom 20. November 1952, 4 StR 341/52 vom 20. November 1952, 3 StR 895/52 vom 8. Oktober 1953).
  • BGH, 20.11.1952 - 4 StR 341/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 1 StR 65/56
    Das ist rechtsirrig, weil diese Vermögensminderung nicht mit dem von der Angeklagten erstrebten Vermögensvorteil zusammenfiel und nur eine mittelbare Folge der durch die Täuschung erschlichenen Vermögensverfügung war (vgl BGH 4 StR 386/51vom 27. September 1951, 3 StR 239/52 vom 18. September 1952, 3 StR 1018/51 vom 20. November 1952, 4 StR 341/52 vom 20. November 1952, 3 StR 895/52 vom 8. Oktober 1953).
  • BGH, 08.10.1953 - 3 StR 895/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 1 StR 65/56
    Das ist rechtsirrig, weil diese Vermögensminderung nicht mit dem von der Angeklagten erstrebten Vermögensvorteil zusammenfiel und nur eine mittelbare Folge der durch die Täuschung erschlichenen Vermögensverfügung war (vgl BGH 4 StR 386/51vom 27. September 1951, 3 StR 239/52 vom 18. September 1952, 3 StR 1018/51 vom 20. November 1952, 4 StR 341/52 vom 20. November 1952, 3 StR 895/52 vom 8. Oktober 1953).
  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 251/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 1 StR 65/56
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß das Verhalten der Angeklagten in diesem Falle - entgegen der Meinung des Landgerichts - nicht unter die Strafvorschrift des § 266 StGB, sondern die des § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsenG fällt, die auch auf den Gelegenheitskoramissionär anzuwenden ist (vgl BGH 4 StR 792/53 vom 18. März 1954; 3 StR 251/54 vom 2. Dezember 1954).
  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 370/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 1 StR 65/56
    Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn der äußere Tatbestand der Untreue so klar liegt, daß sich aus ihm der innere Tatbestand von selbst ergibt (vgl u.a. BGH 1 StR 459/51vom 30. Oktober 1951, 4 StR 903/51 vom 19. Juni 19.52, 1 StR 370/55 vom 28. Februar 1956).
  • BGH, 27.09.1951 - 4 StR 386/51

    Anschein der Liquidität als Vermögensvorteil i.S.d. § 263 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 1 StR 65/56
    Der Strafausspruch wird hierdurch allerdings nicht gefährdet, weil das Landgericht nicht gehindert war, den mittelbaren Betrugsschaden als straferschwerend zu berücksichtigen (BGH 4 StR 386/51 vom 27. September 1951).
  • RG, 02.06.1932 - II 336/32

    1. Ist die in Kapitel I § 1 Abs. 1 und § 19 des sechsten Teils der dritten

  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Da die Verschlechterung der ohne ständige Kreditausweitungen schon seit längerer Zeit nicht mehr zu wahrenden Liquidität der Firma durch den Hausbau von Anfang an offenbar war und es sich um einen jener Fälle handelt, bei denen sich der innere Tatbestand aus dem äußeren geradezu von selbst ergibt (vgl. u.a. BGH 1 StR 259/51 vom 30. Oktober 1951, 1 StR 370/55 vom 28. Februar 1956, 1 StR 65/56 vom 12. Juni 1956), möchte der Senat allerdings dazu neigen, die entsprechenden Darlegungen des angefochtenen Urteils nur als Hinweise zu werten, die das Landgericht zu seiner Überzeugungsbildung nicht nötig hatte, sondern nur erläuternd anführt, um darzutun, daß die angeblichen Hoffnungen des Angeklagten in der Tat ins Leere gingen.
  • BGH, 06.09.1957 - 1 StR 234/57

    Rechtsmittel

    Auf ihre Verletzung kann die Revision nicht gestützt werden ( BGH 1 StR 65/56 vom 12. Juni 1956).
  • BGH, 23.11.1956 - 1 StR 362/56

    Rechtsmittel

    Darin liegt kein Rechtsfehler, auf den die Revision gestützt werden könnte (§ 267 Abs. 1 Satz 2 StPO; BGH 1 StR 65/56 vom 12. Juni 1956).
  • BGH, 22.01.1976 - 4 StR 447/75

    Anforderungen an den inneren Tatbestand bei der Untreue

    Eine Ausnahme hiervon ist nur dann zulässig, wenn der äußere Tatbestand der Untreue so klar liegt, daß sich aus ihm der innere Tatbestand von selbst ergibt (vgl. BGH Urteil vom 12. Juni 1956 - 1 StR 65/56 - mit weiteren Nachweisen).
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