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BGH, 12.06.1956 - 5 StR 40/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54
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Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 5 StR 40/56
Der Hehler muß dabei im Einverständnis mit diesem anderen mitwirken (vgl BGH NJW 1955, 350 15; RGSt 44, 249 [250]).Daß der Absatz tatsächlich erfolgt, setzt der Begriff des Mitwirkens zum Absatz nicht voraus (vgl. BGH NJW 1955, 350 15; RGSt 56, 191).
- BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51
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Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 5 StR 40/56
Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil BGHSt 2, 135 [137] entschieden hat, ist allerdings die bloße Aufbewahrung mit dem Ziele, die Sache später irgendwo abzusetzen, nur eine Vorbereitung eines späteren Absatzes und deshalb noch kein Mitwirken zum Absatz. - BGH, 11.03.1954 - 3 StR 553/53
Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 5 StR 40/56
Es genügt jedes Bestreben des Täters, seine Lebensverhältnisse auf irgendeine Weise günstig zu beeinflussen (vgl BGHSt 6, 59 [60]). - RG, 18.10.1921 - 882/21
Erfordert das "Mitwirken zum Absatz" im Sinn des § 259 StGB. das Bewirken eines …
Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 5 StR 40/56
Daß der Absatz tatsächlich erfolgt, setzt der Begriff des Mitwirkens zum Absatz nicht voraus (vgl. BGH NJW 1955, 350 15; RGSt 56, 191). - RG, 12.01.1911 - I 670/10
Ist vorsätzliches Mitwirken zum Absatz einer gestohlenen Sache auch dann als …
Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 5 StR 40/56
Der Hehler muß dabei im Einverständnis mit diesem anderen mitwirken (vgl BGH NJW 1955, 350 15; RGSt 44, 249 [250]).