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   BGH, 12.06.1964 - Ib ZR 223/62   

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BGH, 12.06.1964 - Ib ZR 223/62 (https://dejure.org/1964,5902)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1964 - Ib ZR 223/62 (https://dejure.org/1964,5902)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1964 - Ib ZR 223/62 (https://dejure.org/1964,5902)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 827
  • VersR 1964, 970
  • DB 1964, 1554
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 220/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 12.06.1964 - Ib ZR 223/62
    Dabei braucht nicht entschieden zu werden, ob Lohnfuhrverträge unter die Ausnahmevorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 1 GNT fallen (vgl. OLG Nürnberg BB 1963, 117); denn ein Vertrag der hier vorliegenden Art ist, wie der erkennende Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 3. Juni 1964 - Ib ZR 220/62 - für einen vergleichbaren Fall bereits entschieden hat, kein Lohnfuhrvertrag, sondern ein Beförderungsvertrag, da die Parteien nicht den Laderaum des Lastwagens, sondern die Beförderung bestimmter Güter zum Gegenstand ihres Vertrages gemacht haben, wobei dem Kläger die Obhutspflicht über das Beförderungsgut ebenso verblieb wie das Recht, über den Laderaum des Fahrzeugs - im Rahmen seiner gegenüber der Beklagten übernommenen Verpflichtungen - nach Belieben zu verfügen.
  • BGH, 30.04.1964 - III ZR 125/63

    Bärenbaude - Straßenarbeiten, Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter und

    Auszug aus BGH, 12.06.1964 - Ib ZR 223/62
    Eine dem Wesen der Enteignung eigentümliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes liegt nicht vor (vgl. zuletzt das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des EGH vom 30. April 1964 - III ZR 125/63).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BGH, 12.06.1964 - Ib ZR 223/62
    Das gilt nicht nur für Höchstpreise, sondern auch für Mindestpreise, die als Maßnahnen gegen Preisverfall zur Erhaltung der Rentabilität bestimmter Wirtschaftszweige im allgemeinwirtschaftlichen Interesse festgesetzt werden (BVerfGE 8, 274, 309).
  • RG, 17.01.1930 - III 160/29

    Ist der Beschluß, durch den das Vormundschaftsgericht dem Pfleger eine Vergütung

    Auszug aus BGH, 12.06.1964 - Ib ZR 223/62
    Eine solche zusätzliche Bindung des Vertreters neben dem Vertretenen habe schon das Reichsgericht beim Vorliegen besonderer Umstände für möglich gehalten (RG JW 1938, 1028 f; RGZ 127, 103, 105).
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87

    Anpassung des Pachtzinses; Überschreitung der gesetzlichen Höchstpacht

    Neuartige Preisregelungen sind auch insoweit als durch den Zweck des Gesetzes gerechtfertigte, nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Eigentumsbindungen anzusehen, als sie eine Ermäßigung von Forderungen aus bereits abgeschlossenen Verträgen herbeiführen (BVerfGE 8, 274, 330; BGH Urt. vom 12. Juni 1964, Ib ZR 223/62, LM GükG Nr. 21).
  • BGH, 01.12.1965 - Ib ZR 148/63

    Vertragliche Bindung des Vertreters neben dem Vertretenen - Zahlungspflicht einer

    In jenem Falle hat aber der erkennende Senat in der Revisionsinstanz entschieden, daß die Molkerei nach dem Vertrag als Empfängerin der angelieferten Milch zur Zahlung des Beförderungsentgelts verpflichtet sei (Urteil vom 12. Juni 1964 - Ib ZK 223/62 - insoweit in LM GüKG Nr. 21 = MDR 1964, 827 nicht abgedruckt).

    Dieser Irrtum war jedoch für die Entscheidung unerheblich; denn soweit es sich um die Frage der Passivlegitimation handelt, hat ihn das Berufungsgericht mit seinen tatsächlichen Feststellungen richtiggestellt, während es für die Frage der Anwendung des Güternahverkehrstarifs nicht darauf ankommt, ob das Vertragsverhältnis vor oder nach dem Inkrafttreten des Tarifs (1. Februar 1959) zustande gekommen ist (BGH LM GüKG Nr. 21 = MDR 1964, 827).

  • BGH, 25.03.1987 - I ZR 100/85

    Anspruch des Transportunternehmers auf Rückzahlung nicht geschuldeter

    Ist das nicht der Fall, erfährt die Vertragsfreiheit der Parteien durch den Tarifzwang des Güterkraftverkehrsgesetzes keine Beschränkungen, da die Ziele der öffentlich-rechtlichen Tarifbindung dann nicht berührt werden (BGH, Urt. v. 12.6.1964 - Ib ZR 223/62, LM GüKG Nr. 21 = BB 1964, 908;Urt. v. 17.1.1968 - Ib ZR 85/66, LM GüKG Nr. 29 = BB 1968, 189).
  • BGH, 15.06.1989 - I ZR 94/88

    Vereinbarung über die Ermittlung der Tarifentfernung

    Es ist deshalb in Betracht zu ziehen, daß für die tarifrechtliche Beurteilung die Regelungen des RKT II/3 maßgebend sind, die dem Willen der Vertragsparteien am ehesten entsprechen (vgl. BGH, Urt. v. 12.6.1964 - Ib ZR 223/62, LM GüKG Nr. 21; BGH, Urt. v. 27.9.1967 - Ib ZR 32/66, DB 1968, 127).
  • BGH, 01.03.1974 - I ZR 132/72

    Verstoß der Vorschrift des § 2 GNT (VO TS 11/58 über einen Tarif für den

    Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 12. Juni 1964 - Ib ZR 223/62 - (LM Nr. 21 GüKG) dargelegt, daß Mindestpreise als Maßnahmen gegen Preisverfall zur Erhaltung der Rentabilität bestimmter Wirtschaftszweige im allgemeinwirtschaftlichen Interesse geeignet sind und daß dieser Gesichtspunkt auch auf den Güternahverkehr zutrifft.
  • BGH, 28.11.1969 - I ZR 6/68

    Güternahverkehr - Tarifwidriges Entgelt - Nachforderungsanspruch - Verjährung

    Zur Klarstellung sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß die Anwendung der AGNB, auch wenn sie nicht im ganzen oder teilweise Handelsbrauch sind oder nicht einer allgemeinen Brancheübung entsprechen, in jeder Weise vereinbart werden kann; etwas anderes sollte auch in den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 12. Juni 1964 und 1. Dezember 1965 (insoweit in LM GüKG Nr. 21 = MDR 1964, 827 und LM § 164 BGB Nr. 26 = MDR 1966, 213 nicht abgedruckt) nicht gesagt werden, wo es heißt, die Anwendung der AGNB komme nur in Betracht, wenn sie aus drücklich zum Vertragsbestandteil geworden seien.
  • BGH, 11.12.1968 - I ZR 96/67

    Ausführung eines Transports des Aushubs von mehreren Fuhrunternehmen - Vorliegen

    Für die Entscheidung, welche Abrechnungsart nach dem GNT die Parteien vereinbart haben, ist maßgeblich, nach welchen Leistungsmerkmalen abgerechnet werden sollte; entsprechen diene Leistungsmerkmale den Merkmalen einer bestimmten Tafel des GNT, so ist die Anwendung dieser Tafel vereinbart (Ergänzung zu den Urteilen vom 12. Juni 1964 - Ib ZR 223/62 - und von 17. Januar 1968 - Ib ZR 85/66).
  • BGH, 25.03.1987 - I ZR 151/85

    Provisionen für die Vermittlung von Ladegut - Umgehung des tarifmäßigen

    Ist das nicht der Fall, erfährt die Vertragsfreiheit der Parteien durch den Tarifzwang des Güterkraftverkehrsgesetzes keine Beschränkungen, da die Ziele der öffentlich-rechtlichen Tarifbindung dann nicht berührt werden (BGH, Urt. v. 12.6.1964 - Ib ZR 223/62, LM GüKG Nr. 21 = BB 1964, 908; Urt. v. 17.1.1968 - Ib ZR 85/66, LM GüKG Nr. 29 = BB 1968, 189).
  • BGH, 17.01.1968 - Ib ZR 85/66

    Durchführung von Sandtransporten im Güternahverkehr - Verstoß von Abrechnungen

    Das Oberlandesgericht geht unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juni 1964 (BGH LM GüKG Nr. 21 = MDR 1964, 827) davon aus, daß allgemein eine Tarifunterschreitung nur dann vorliege, wenn der niedrigste Satz einer zulässigen Abrechnungsart des GHT unterschritten werde.
  • BGH, 15.05.1979 - VI ZR 128/78

    Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen Betruges

    Als Vertreter der I. könnte er ihnen nur dann haften, wenn er bei den Verhandlungen über den Vertragsabschluß im September 1973 das Vertrauen der Kläger mißbraucht hätte (vgl. dazu BGH-Urt. v. 10. Juni 1964 - VIII ZR 294/62 - LM Nr. 40 zu § 278 BGB = NJV 1964, 2009 = VersR 1964, 972 [BGH 12.06.1964 - Ib ZR 223/62]; Senatsurteil vom 21. März 1967 - VI ZR 164/65 - LM Nr. 4 zu § 276 [Ha] = MDR 1967, 577; RGRK - Steffen, § 164 BGB Anm. 4 m.w.Nachw.).
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