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   BGH, 12.06.1979 - 1 StR 158/79   

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BGH, 12.06.1979 - 1 StR 158/79 (https://dejure.org/1979,8002)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1979 - 1 StR 158/79 (https://dejure.org/1979,8002)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 (https://dejure.org/1979,8002)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausreichende Begründung des Urteils - Berücksichtigung des Grundsatzes der erschöpfenden Beweiswürdigung - Kenntnis von der Hehlereitätigkeit des Lebensgefährten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - 1 StR 158/79
    Wenn auch die Anführung der Beweistatsachen dem Ermessen des Tatrichters überlassen ist (vgl. § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO) und ihm nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß (BGHSt 10, 208, 210) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56], so gilt doch andererseits der Grundsatz der erschöpfenden Beweiswürdigung: Mit festgestellten Tatsachen, die für den äußeren oder inneren Tatbestand von indizieller Bedeutung sein können, muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164/165; BGH NJW 1967, 1140; BGH bei Holtz MDR 1978, 108).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - 1 StR 158/79
    Wenn auch die Anführung der Beweistatsachen dem Ermessen des Tatrichters überlassen ist (vgl. § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO) und ihm nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß (BGHSt 10, 208, 210) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56], so gilt doch andererseits der Grundsatz der erschöpfenden Beweiswürdigung: Mit festgestellten Tatsachen, die für den äußeren oder inneren Tatbestand von indizieller Bedeutung sein können, muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164/165; BGH NJW 1967, 1140; BGH bei Holtz MDR 1978, 108).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - 1 StR 158/79
    Das Revisionsgericht kann in die Strafzumessung in der Regel nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich rechtlich fehlerhaft sind oder wenn das Tatgericht die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere anerkannte Strafzwecke nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2, 3).
  • BGH, 04.04.1967 - 1 StR 103/67

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen drei selbstständiger

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - 1 StR 158/79
    Wenn auch die Anführung der Beweistatsachen dem Ermessen des Tatrichters überlassen ist (vgl. § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO) und ihm nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß (BGHSt 10, 208, 210) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56], so gilt doch andererseits der Grundsatz der erschöpfenden Beweiswürdigung: Mit festgestellten Tatsachen, die für den äußeren oder inneren Tatbestand von indizieller Bedeutung sein können, muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164/165; BGH NJW 1967, 1140; BGH bei Holtz MDR 1978, 108).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - 1 StR 158/79
    Sie hat, was nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden kann (vgl. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]), in einer für alle Einzelfälle geltenden Zusammenfassung die wesentlichen Umstände mitgeteilt, die es zugunsten und zu Ungunsten des Angeklagten berücksichtigt hat.
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - 1 StR 158/79
    Das Revisionsgericht kann in die Strafzumessung in der Regel nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich rechtlich fehlerhaft sind oder wenn das Tatgericht die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere anerkannte Strafzwecke nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2, 3).
  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - 1 StR 158/79
    Wenn auch die Anführung der Beweistatsachen dem Ermessen des Tatrichters überlassen ist (vgl. § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO) und ihm nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß (BGHSt 10, 208, 210) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56], so gilt doch andererseits der Grundsatz der erschöpfenden Beweiswürdigung: Mit festgestellten Tatsachen, die für den äußeren oder inneren Tatbestand von indizieller Bedeutung sein können, muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164/165; BGH NJW 1967, 1140; BGH bei Holtz MDR 1978, 108).
  • RG, 23.07.1943 - 1 D 201/43

    1. Der Verzicht auf ein Strafantragsrecht, der in einem privaten Vergleich

    Auszug aus BGH, 12.06.1979 - 1 StR 158/79
    Wenn auch die Anführung der Beweistatsachen dem Ermessen des Tatrichters überlassen ist (vgl. § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO) und ihm nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß (BGHSt 10, 208, 210) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56], so gilt doch andererseits der Grundsatz der erschöpfenden Beweiswürdigung: Mit festgestellten Tatsachen, die für den äußeren oder inneren Tatbestand von indizieller Bedeutung sein können, muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164/165; BGH NJW 1967, 1140; BGH bei Holtz MDR 1978, 108).
  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81

    Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere

    Wenn auch die Anführung der Beweistatsachen dem Ermessen des Tatrichters überlassen ist und ihm nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß, so gilt doch andererseits der Grundsatz der erschöpfenden Beweiswürdigung: Mit festgestellten Tatsachen, die für den äußeren oder inneren Tatbestand von indizieller Bedeutung sein können, muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (BGH, Urteil vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - S. 5 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 - S. 7 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75;.
  • BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83

    Auseinandersetzung des Gerichts mit allen festgestellten Umständen im Rahmen der

    Spricht das Gericht den Angeklagten frei, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht überwinden kann, so ist das zwar grundsätzlich hinzunehmen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83); indessen liegt ein Sachmangel vor, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (ständige Rechtsprechung, vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164 f; BGH bei Holtz MDR 1978, 108; BGH, Urteile vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - und 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83).
  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81

    Einsatz von Polizeispitzeln bei Rauschgiftgeschäften - Glaube des Täters als

    Zwar kann dem Tatrichter nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung kommen darf; aus seinem Urteil muß sich jedoch ergeben, daß er seiner Pflicht zur erschöpfenden Beweiswürdigung genügt, also keinen wesentlichen Gesichtspunkt außer acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH, Urteile vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - vom 24. Juli 1977 - 1 StR 207/77 - vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - vom 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 622/80 - und Beschluß vom 9. Juni 1981 - 4 StR 90/81 -).
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