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   BGH, 12.06.1981 - I ZR 135/79   

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https://dejure.org/1981,10097
BGH, 12.06.1981 - I ZR 135/79 (https://dejure.org/1981,10097)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1981 - I ZR 135/79 (https://dejure.org/1981,10097)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1981 - I ZR 135/79 (https://dejure.org/1981,10097)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung Steuerberatungsgemeinschaft für einen Lohnsteuerhilfeverein - Klagebefunis einer regionalen Steuerberaterkammer zur Wettbewerbsklage - Steuerberaterkammer als Verband zur Förderung gewerblicher Interessen - Verwirkung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1981, 1919
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.1972 - I ZR 8/71

    Gebrauch der Berufsbezeichnungen "Praktischer Betriebswirt" und

    Auszug aus BGH, 12.06.1981 - I ZR 135/79
    Dabei hat der Senat auch geprüft, ob das Steuerberatungsgesetz in der Neufassung vom 4. November 1975 Veranlassung zu einer Abweichung von diesem bereits früher eingenommenen Standpunkt (vgl. BGH GRUR 1972, 607 Steuerbevollmächtigter) gebe und ob anderweit geltend gemachte verfassungsrechtliche Bedenken begründet sein könnten.
  • BGH, 29.11.1974 - I ZR 117/73

    Klagebefugnis eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen bei einer

    Auszug aus BGH, 12.06.1981 - I ZR 135/79
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Senats vom 29. November 1974 (GRUR 1975, 377 - Verleger von Tonträgern), auf das sich die Revision beruft.
  • BGH, 15.10.1976 - I ZR 23/75

    Irreführung der beteiligten Verkehrskreise durch Firmenbestandteil " O.T.

    Auszug aus BGH, 12.06.1981 - I ZR 135/79
    Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß in den Fällen des § 3 UWG eine Verwirkung des Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs im allgemeinen ausscheidet, weil das Interesse der Allgemeinheit, vor Irreführung bewahrt zu werden, grundsätzlich als vorrangig vor den Individualinteressen des Inhabers des Kennzeichnungsrechts anzusehen ist (vgl. GRUR 1977, 159, 161 Ostfriesische Teegesellschaft m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 69/78

    Anspruch auf Untersagung des firmenrechtlichen oder warenzeichenrechtlichen

    Auszug aus BGH, 12.06.1981 - I ZR 135/79
    In der Rechtsprechung ist für den Fall des wettbewerblichen Unterlassungsanspruchs anerkannt, daß in der Regel der gesamte Name einer Firma oder eines Verbandes auch dann die konkrete Verletzungsform darstellt, wenn ein solcher Name aus mehreren Bestandteilen besteht, von denen nur ein Teil aus Rechtsgründen beanstandet wird (vgl. BGH GRUR 1968, 202, 213 Hellige m.w.N.; GRUR 1981, 60, 64 unter IV 1 Sitex).
  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 29/79

    Apotheken - Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 12.06.1981 - I ZR 135/79
    Der Senat hat in seinem nach Verkündung des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 16. Januar 1981 (I ZR 29/79), das die Klage einer Steuerberaterkammer gegen eine Steuerberatungsgesellschaft betraf, ausgesprochen, daß Steuerberaterkammern im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 76 StBerG klageberechtigt im Sinne des § 13 Abs. 1 UWG seien.
  • BGH, 13.11.1981 - I ZR 2/80

    Bedeutung des Zusatzes "deutsch" und "allgemein" in einer Firmenbezeichnung

    Der Bundesgerichtshof hat in seinen nach Verkündung der Berufungsentscheidung erlassenen Urteilen vom 16. Januar 1981 (BGHZ 79, 390 = GRUR 1981, 596 - Apotheken-Steuerberatungsgesellschaft -) und vom 12. Juni 1981 - I ZR 135/79 - entschieden, daß für die auf Bestimmung des UWG gestützten Klagen einer Steuerberaterkammer der ordentliche Rechtsweg auch dann eröffnet ist, wenn gegen die beklagte Partei aufgrund desselben Sachverhalts ein berufsgerichtliches Verfahren eingeleitet werden kann.
  • BGH, 13.11.1981 - I ZR 186/79

    Berufsbezeichnungen bei Angehörigen steuerberatender Berufe - Rechtsweg bei

    Der Bundesgerichtshof hat in seinen nach Verkündung der Berufungsentscheidung erlassenen Urteilen vom 16. Januar 1981 (BGHZ 79, 390 = GRUR 1981, 596 - Apotheken-Steuerberatungsgesellschaft -) und vom 12. Juni 1981 - I ZR 135/79 - entschieden, daß für die auf Bestimmungen des UWG gestützten Klagen einer Steuerberaterkammer der ordentliche Rechtsweg auch dann eröffnet ist, wenn gegen die beklagte Partei aufgrund desselben Sachverhalts ein berufsgerichtliches Verfahren eingeleitet werden kann.
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