Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1985 - 3 StR 133/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1687
BGH, 12.06.1985 - 3 StR 133/85 (https://dejure.org/1985,1687)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1985 - 3 StR 133/85 (https://dejure.org/1985,1687)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1985 - 3 StR 133/85 (https://dejure.org/1985,1687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Voraussetzungen für eine politische Verdächtigung - Rüge der Verletzung sachlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB (1975) § 241a
    Hinweis auf Verstöße gegen das Devisengesetz der DDR

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 238
  • NJW 1985, 2599
  • MDR 1985, 775
  • JR 1986, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 168/60

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Urteilen sowjetzonaler Gerichte

    Auszug aus BGH, 12.06.1985 - 3 StR 133/85
    Der Hinweis der Revision auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 11, 150 und 12, 99 führt zu keiner anderen Beurteilung.

    Dem Fall, auf den sich die Entscheidung BVerfGE 12, 99 bezieht, lag eine Verurteilung wegen Hinterziehung von Einkommensteuer sowie wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz über Devisenverkehr und Devisenkontrolle (Devisengesetz) vom 8. Februar 1956 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Monaten zugrunde.

    Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stellten unter anderem darauf ab, daß die Gesetze, auf denen die Verurteilungen beruhten, darauf ausgerichtet seien, "den Wirtschaftsaufbau der Zone nach den Plänen und Grundanschauungen der dort herrschenden Führerschicht gewaltsam durchzusetzen" (BVerfGE 11, 150, 162 zum HSchG), daß sie dazu bestimmt seien, "als Instrument der Durchsetzung des kommunistischen Wirtschaftssystems und der Konfiskation von Eigentum aus politischen Gründen und zum Zwecke der Eliminierung von 'Staatsfeinden' zu dienen" (a.a.O. S. 164 zur WiStVO), daß das sowjetzonale Einkommensteuerrecht ein gegen den Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit und gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßendes Mittel des Klassenkampfes zur Umgestaltung der Gesellschaft im Sinne der marxistisch-leninistischen Theorie sei und daß das Devisengesetz eine Devisenpolitik ermöglichen wolle, die nach dem Willen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands darauf gerichtet sei, "die gesellschaftlichen Verhältnisse in dem von ihr mit Hilfe der Sowjetunion beherrschten Teil Deutschlands im kommunistischen Sinne umzugestalten und die bolschewistische Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in der Zone zu begründen und zu festigen" (BVerfGE 12, 99, 102, 109).

    Daß sie nicht mehr des Einsatzes gesetzgeberischer und justizieller Maßnahmen als politischer Kampfmittel zu ihrer Durchsetzung bedarf, macht auch ein Vergleich der Präambeln des Gesetzes über Devisenverkehr und Devisenkontrolle vom 14. April 1956 (vgl. BVerfGE 12, 99, 109) und des dieses Gesetz ablösenden Devisengesetzes vom 19. Dezember 1973 (vgl. oben Buchst. a) deutlich.

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Entscheidungen sowjetzonaler Gerichte

    Auszug aus BGH, 12.06.1985 - 3 StR 133/85
    Der Hinweis der Revision auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 11, 150 und 12, 99 führt zu keiner anderen Beurteilung.

    In den Fällen, auf die sich die Entscheidung BVerfGE 11, 150 bezieht, waren in den Jahren 1950 bis 1953 Verurteilungen zu hohen Zuchthausstrafen wegen Verstößen gegen das Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels (HSchG) vom 21. April 1950 sowie gegen die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. September 1948 ausgesprochen worden.

    Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stellten unter anderem darauf ab, daß die Gesetze, auf denen die Verurteilungen beruhten, darauf ausgerichtet seien, "den Wirtschaftsaufbau der Zone nach den Plänen und Grundanschauungen der dort herrschenden Führerschicht gewaltsam durchzusetzen" (BVerfGE 11, 150, 162 zum HSchG), daß sie dazu bestimmt seien, "als Instrument der Durchsetzung des kommunistischen Wirtschaftssystems und der Konfiskation von Eigentum aus politischen Gründen und zum Zwecke der Eliminierung von 'Staatsfeinden' zu dienen" (a.a.O. S. 164 zur WiStVO), daß das sowjetzonale Einkommensteuerrecht ein gegen den Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit und gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßendes Mittel des Klassenkampfes zur Umgestaltung der Gesellschaft im Sinne der marxistisch-leninistischen Theorie sei und daß das Devisengesetz eine Devisenpolitik ermöglichen wolle, die nach dem Willen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands darauf gerichtet sei, "die gesellschaftlichen Verhältnisse in dem von ihr mit Hilfe der Sowjetunion beherrschten Teil Deutschlands im kommunistischen Sinne umzugestalten und die bolschewistische Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in der Zone zu begründen und zu festigen" (BVerfGE 12, 99, 102, 109).

    Die Anerkennung der Vollstreckbarkeit eines auf Strafe erkennenden Urteils eines Gerichts der DDR (§ 15 RHG) begründet die Verbindlichkeit dieses Urteils für den Geltungsbereich des Grundgesetzes (BVerfGE 11, 150, 160) mit der Maßgabe, daß selbst seine Vollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist.

  • BGH, 02.02.1960 - 3 StR 53/59
    Auszug aus BGH, 12.06.1985 - 3 StR 133/85
    Eine konkrete Gefahr (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 1960 - 3 StR 42/60, vom 10. Januar 1963 - 3 StR 57/62 - und vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 9/65), wegen eines Verstoßes gegen das Devisengesetz der DDR von deren Staatsorganen als politischer Gegner betrachtet und deswegen aus politischen Gründen verfolgt zu werden (vgl. BGHSt 14, 104), ist hier nicht zu erkennen; sie wird auch von der Revision nicht geltend gemacht.

    § 17 des Devisengesetzes der DDR verstößt auch nicht gegen elementare menschliche Freiheitsrechte, wie etwa das Recht auf Freizügigkeit, sondern es ist ein gesetzgeberisches Mittel zur Ordnung des Wirtschaftslebens nach den Grundsätzen einer staatlich gelenkten Wirtschaft (vgl. BGHSt 14, 104, 106).

  • BGH, 15.11.1960 - 3 StR 42/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1985 - 3 StR 133/85
    Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, daß wegen eines hier in Betracht kommenden Verstoßes gegen das Devisengesetz allgemein oder in den gegebenen Fällen mit einer strafrechtlichen Verfolgung gerechnet werden müßte, - mit der unter dem Deckmantel, kriminelles Unrecht zu sühnen, vornehmlich politische Zwecke verfolgt würden (vgl. BGHSt 6, 166; BGH, Urteile vom 15. November 1960 - 3 StR 42/60 und vom 10. Juni 1963 - 3 StR 22/63).

    Eine konkrete Gefahr (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 1960 - 3 StR 42/60, vom 10. Januar 1963 - 3 StR 57/62 - und vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 9/65), wegen eines Verstoßes gegen das Devisengesetz der DDR von deren Staatsorganen als politischer Gegner betrachtet und deswegen aus politischen Gründen verfolgt zu werden (vgl. BGHSt 14, 104), ist hier nicht zu erkennen; sie wird auch von der Revision nicht geltend gemacht.

  • BGH, 10.01.1963 - 3 StR 57/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1985 - 3 StR 133/85
    Eine konkrete Gefahr (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 1960 - 3 StR 42/60, vom 10. Januar 1963 - 3 StR 57/62 - und vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 9/65), wegen eines Verstoßes gegen das Devisengesetz der DDR von deren Staatsorganen als politischer Gegner betrachtet und deswegen aus politischen Gründen verfolgt zu werden (vgl. BGHSt 14, 104), ist hier nicht zu erkennen; sie wird auch von der Revision nicht geltend gemacht.
  • BGH, 10.06.1963 - 3 StR 22/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1985 - 3 StR 133/85
    Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, daß wegen eines hier in Betracht kommenden Verstoßes gegen das Devisengesetz allgemein oder in den gegebenen Fällen mit einer strafrechtlichen Verfolgung gerechnet werden müßte, - mit der unter dem Deckmantel, kriminelles Unrecht zu sühnen, vornehmlich politische Zwecke verfolgt würden (vgl. BGHSt 6, 166; BGH, Urteile vom 15. November 1960 - 3 StR 42/60 und vom 10. Juni 1963 - 3 StR 22/63).
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus BGH, 12.06.1985 - 3 StR 133/85
    Eine andere Auffassung, die einer den anderen Staat unterstützenden Maßnahme (hier: der Strafverfolgung von Verstößen gegen das Devisengesetz der DDR), ungeachtet ihrer spezifischen rechtsstaatlichen Qualität, rechtsstaatsfeindlichen Charakter allein deswegen beimäße, weil die Verfassung jenes Staates nicht den eigenen Verfassungsgrundsätzen (vgl. § 92 Abs. 2 StGB) entspricht, würde auch in Konflikt geraten mit den Folgerungen aus der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit des Grundlagenvertrages (vgl. BVerfGE 36, 1 [BVerfG 31.07.1973 - 2 BvF 1/73]) sowie mit der politischen und rechtlichen Bewertung vielfacher von der Bundesrepublik ausgehender staatlicher, politischer und wirtschaftlicher Maßnahmen und Verbindungen, die im Interesse beider deutscher Staaten liegen.
  • BGH, 02.06.1954 - 6 StR 47/54
    Auszug aus BGH, 12.06.1985 - 3 StR 133/85
    Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, daß wegen eines hier in Betracht kommenden Verstoßes gegen das Devisengesetz allgemein oder in den gegebenen Fällen mit einer strafrechtlichen Verfolgung gerechnet werden müßte, - mit der unter dem Deckmantel, kriminelles Unrecht zu sühnen, vornehmlich politische Zwecke verfolgt würden (vgl. BGHSt 6, 166; BGH, Urteile vom 15. November 1960 - 3 StR 42/60 und vom 10. Juni 1963 - 3 StR 22/63).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96

    Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die

    Der Umstand, daß - wie im vorliegenden Fall - die Verschleppung der Strafverfolgung wegen einer Tat dient, wie sie auch in einem Rechtsstaat verfolgbar ist (hier: Spionage), steht dem nicht entgegen (vgl. bereits BGHSt 6, 166; siehe auch BGHSt 33, 238, 243 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.1995 - 3 StR 370/95

    Verurteilung - DDR-Fälle - Politische Verdächtigung

    Für das Bestehen der Gefahr, daß die Tat des Angeklagten politisch oder propagandistisch ausgeschlachtet werden sollte (vgl. BGHSt 6, 166, 167; 33, 238, 239), lassen sich dem Urteil Anhaltspunkte nicht entnehmen.
  • OLG Stuttgart, 04.10.1989 - 3 Ws 190/89

    Anforderungen an die Anerkennung von Verurteilungen durch DDR-Gerichte wegen

    Daß das Zollgesetz der DDR sich in den Rahmen eines Wirtschaftssystems einfügt, das dem System der sozialen Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland widerspricht, ohne als solches Ausdruck rechtsstaatswidriger Verhältnisse zu sein, führt nicht zu einer Charakterisierung darauf gestützter Strafverfolgungsmaßnahmen als auf politischen Gründen beruhende und im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen stehende Gewalt- oder Willkürmaßnahmen (so zutreffend BGHSt 33, 238, 239).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht