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BGH, 12.06.1989 - II ZR 246/88 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 18 Abs. 1, § 47 Abs. 4 S. 1; BGB § 2038 Abs. 1 S. 2 Halbs. 2
- Wolters Kluwer
GmbH-Anteil - Erbengemeinschaft - Miterbe - Anfechtungsklage - Gesellschafterbeschluß - Entlastungsbschluß - Entlastung des Beirats - Ausschluß der Gesellschafter
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Stimmrechtsausschluß aller einem Gesellschaftsorgan angehörenden Gesellschafter bei Abstimmung über dessen Entlastung
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Entlastung von Gesellschaftsorganen; Mitwirkung an der Abstimmung; Anfechtungsklage von Mitgliedern einer Erbengemeinschaft
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- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Anfechtungsklage, Beirat, Entlastung, Erbengemeinschaft, Gesellschaftsrecht, Stimmrechtsausschluss
Papierfundstellen
- BGHZ 108, 21
- NJW 1989, 2694
- NJW-RR 1989, 1375 (Ls.)
- ZIP 1989, 913
- MDR 1989, 887
- FamRZ 1989, 963
- BB 1989, 1496
- DB 1989, 1715
Wird zitiert von ... (43)
- BGH, 13.05.2014 - II ZR 250/12
Anordnung der unbeschränkten Testamentsvollstreckung: Ausübung der …
Die klageweise Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit von Gesellschafterbeschlüssen obliegt deshalb ebenfalls dem Testamentsvollstrecker (§ 2212 BGB), es sei denn, dass der Testamentsvollstrecker selbst unzulässigerweise anstelle der Erben mitgestimmt hat und insoweit seine Verwaltungsbefugnis beschränkt ist (BGH, Urteil vom 12. Juni 1989 - II ZR 246/88, BGHZ 108, 21, 23 f.).aa) Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass der Kläger hinsichtlich der zur Abstimmung gestellten Beschlussgegenstände, die allesamt der Verfolgung von angeblichen Schadensersatzansprüchen der AVE KG gegen ihn wegen behaupteter Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit seiner Geschäftsführertätigkeit dienten, in einer ordnungsgemäß einberufenen Gesellschafterversammlung einem gesellschaftsrechtlichen Stimmverbot unterlegen wäre, so dass die Nebenintervenienten ausnahmsweise selbst das Stimmrecht hätten ausüben dürfen (BGH, Urteil vom 12. Juni 1989 - II ZR 246/88, BGHZ 108, 21, 28).
Der Testamentsvollstrecker verdrängt die Erben zwar nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich auch hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts als Teil seiner umfassenden Befugnis zur Verwaltung des Nachlasses, es sei denn, ihm sind - wie hier nicht - durch § 2205 Satz 3, § 2206 BGB und etwaige Anordnungen des Erblassers Grenzen gesetzt (das im Grundsatz ausschließliche Stimmrecht des Testamentsvollstreckers stillschweigend voraussetzend: BGH, Urteil vom 9. Dezember 1968 - II ZR 57/67, BGHZ 51, 209, 214 (GmbH); Urteil vom 12. Juni 1989 - II ZR 246/88, BGHZ 108, 21, 25 (GmbH); Beschluss vom 3. Juli 1989 - II ZB 1/89, BGHZ 108, 187, 198 (KG);… vgl. auch Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 47 Rn. 42;… MünchKommGmbHG/Drescher, § 47 Rn. 88;… Hillmann in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., § 47 GmbHG Rn. 34;… Gummert in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., § 177 HGB Rn. 12;… MünchKommHGB/K. Schmidt, 3. Aufl., § 139 Rn. 51;… Roth in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 139 Rn. 29;… Pauli in Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 5. Aufl., Kapitel 5 Rn. 204 (KG) und Rn. 243 (GmbH);… Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 21. Aufl., Kapitel VIII Rn. 369 (KG) und Rn. 393 (GmbH); Dörrie, ZEV 1996, 370, 371; Mayer, ZEV 2002, 209, 210 (GmbH); Frank, ZEV 2002, 389, 390 (AG); Lohr, NZG 2002, 551, 553 (GmbH); Priester, Festschrift Streck, 2011, 891, 897).
Er unterliegt, wie andere Vertreter von Gesellschaftern auch, dem für die GmbH in § 47 Abs. 4 GmbHG normierten Verbot, Richter in eigener Sache zu sein, auch wenn er selbst nicht Gesellschafter ist (BGH, Urteil vom 12. Juni 1989 - II ZR 246/88, BGHZ 108, 21, 25 mwN).
In einem solchen Fall der persönlichen Betroffenheit des Testamentsvollstreckers ist der Erbe anstelle des Testamentsvollstreckers auf einer ordnungsgemäß einberufenen Gesellschafterversammlung stimmberechtigt, wie auch in anderen Fällen der rechtlichen Verhinderung eines Vertreters oder Amtswalters das Stimmrecht vom Vertretenen ausgeübt werden kann (BGH, Urteil vom 12. Juni 1989 - II ZR 246/88, BGHZ 108, 21, 28; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Dezember 1968 - II ZR 57/67, BGHZ 51, 209, 219 für den Fall eines Stimmverbots des Testamentsvollstreckers nach § 181 BGB).
c) Aus der vom Berufungsgericht zur Begründung seiner abweichenden Ansicht herangezogenen Entscheidung des Senats vom 12. Juni 1989 (II ZR 246/88, BGHZ 108, 21) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
- OLG München, 18.07.1991 - 24 U 880/90
Regelungsgegenstand der Nichtigkeitsklage; Voraussetzungen des Rechts zur …
Der Bundesgerichtshof (BGHZ 108, 21 ff. [BGH 12.06.1989 - II ZR 246/88] ) hat mit Urteil vom 12.6.1989 entschieden, bei der Entlastung eines Gesellschaftsorgans seien alle dem Organ angehörenden Gesellschafter von der Abstimmung ausgeschlossen, sofern es sich nicht um eine bestimmte Einzelmaßnahme eines Organmitglieds handle.Da insoweit seine Verwaltungsbefugnis beschränkt ist, hat er in diesem Umfang keine Prozeßführungsbefugnis (vgl. BGHZ 108, 21 [BGH 12.06.1989 - II ZR 246/88] /23 f.).
An diesem Ergebnis ändert § 8 Nr. 3 Abs. 2 der Satzung der Beklagten nichts, wie der Bundesgerichtshof für einen Entlastungsbeschluß betreffend den Beirat der Beklagten entschieden hat (vgl. BGHZ 108, 21 [BGH 12.06.1989 - II ZR 246/88] /26).
Ein Gesellschafter könne, so der Bundesgerichtshof in BGHZ 108, 21 [BGH 12.06.1989 - II ZR 246/88] , bei der Entscheidung darüber, ob gegen ihn Schadensersatzansprüche erhoben werden sollen, die Interessen der Gesellschaft nicht objektiv wahrnehmen.
Bei der Entscheidung über die Entlastung dürfe der betroffene Gesellschafter aus Praktikabilitätsgründen von vorneherein nicht mitstimmen (vgl. BGHZ 108, 21 [BGH 12.06.1989 - II ZR 246/88] /28;… Hüffer a.a.O. § 47 RdNr. 188).
Diese Regreßmöglichkeit steht der Beklagten wieder offen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGHZ 108, 21 [BGH 12.06.1989 - II ZR 246/88] ) den unter Mitwirkung des Testamentsvollstreckers ... zustande gekommenen Entlastungsbeschluß für nichtig erklärt und daraufhin die Gesellschafterversammlung mit den Stimmen der Klägerinnen persönlich dem Beirat für das Geschäftsjahr 1988/1989 die Entlastung versagt hat.
Zwar hatte sich der Bundesgerichtshof in BGHZ 108, 21 [BGH 12.06.1989 - II ZR 246/88] konkret nur mit dem Stimmrechtsausschluß eines Organangehörigen zu befassen.
Diesem "selbstverständlichen" Prinzip kann sich ein privatrechtlicher Personenverband innerhalb einer demokratisch legitimierten Gesellschaft nicht entziehen (vgl. Teichmann in einer Anmerkung zu BGHZ 108, 21 [BGH 12.06.1989 - II ZR 246/88] in WuB II C. § 47 GmbHG 1.89).
Der das Stimmrecht ausschließende Interessenkonflikt kann - wie ausgeführt - auch dann bestehen (vgl. BGHZ 108, 21 [BGH 12.06.1989 - II ZR 246/88] ), wenn der Vorwurf Pflichtverletzungen betrifft, die ein Gesellschafter als Mitglied eines Gesellschaftsorgans gemeinsam mit anderen Organmitgliedern begangen hat, die, wie im Beirat der Beklagten, Nichtgesellschafter sind.
Diese Rechtsgrundsätze könnten (bei Prüfung der Gesamtschuldnerschaft) entsprechend angewendet werden, wenn nach der in BGHZ 108, 21 [BGH 12.06.1989 - II ZR 246/88] /27 f. vertretenen Auffassung bei Entlastungsbeschlüssen ein Stimmrecht des betroffenen Gesellschafters von vorneherein nicht zugelassen wird und die Mitgesellschafter nicht darauf verwiesen werden, einen unter Mitwirkung des Betroffenen und unter mißbräuchlicher Ausübung des Stimmrechts zustande gekommenen Entlastungsbeschluß anzufechten.
Eine solche Voraussetzung hat der Bundesgerichtshof auch in dem Rechtsstreit betreffend die Entlastung des Beirats der Beklagten (BGHZ 108, 21 [BGH 12.06.1989 - II ZR 246/88] ) nicht erwogen.
Die Klägerinnen hatten schon seit Jahren gegenüber der Beklagten und deren Organen beanstandet (vgl. u.a. der in BGHZ 108, 22 [BGH 12.06.1989 - II ZR 246/88] entschiedene Rechtsstreit, laufendes Parallelverfahren des Senats Az. 24 U 911/90 ... gegen die Beklagte wegen Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses - Klägerinnen als Nebenintervenientinnen; Verfahren auf Absetzung des Testamentsvollstreckers ... LG Memmingen Az.: 4 T 1585/82 = BayObLG BReg. 1 a Z 19/89, ... BayObLGZ 1990, 177), Geschäftsführung und Beirat hätten den Erwerb gegen die Interessen und zum Schaden der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter in die Wege geleitet.
Aus diesem Grunde würde die genannte testamentarische Bestimmung, würde man sie in jenem Sinne verstehen, eine rechtswidrige Auflage enthalten, die nach §§ 2192, 2171 BGB unwirksam wäre (vgl. BGHZ 108, 21 [BGH 12.06.1989 - II ZR 246/88] /28 f.).
Ohne Bedeutung für die vorliegende Entscheidung ist ferner, inwieweit das Abstimmverhalten des Testamentsvollstreckers bei dem Beschluß über die Entlastung der Geschäftsführung objektiv vorwerfbar oder vertretbar war, insbesondere, inwieweit er die Ausführungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 108, 21 [BGH 12.06.1989 - II ZR 246/88] ) zum Anlaß nehmen mußte, eine Befangenheit wegen Interessenkollision in Betracht zu ziehen.
- BGH, 26.06.2018 - II ZR 205/16
Notgeschäftsführungsrecht bei Maßnahmen zur Erhaltung eines bestimmten …
Das Notgeschäftsführungsrecht nach § 744 Abs. 2 BGB analog entspricht insoweit dem Notgeschäftsführungsrecht des Miterben einer Miterbengemeinschaft aufgrund der vergleichbaren gesetzlichen Regelung in § 2038 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz BGB, für den der Bundesgerichtshof dies bereits entschieden hat (BGH, Urteil vom 12. Juni 1989 - II ZR 246/88, BGHZ 108, 21, 30 f.).
- BGH, 27.04.2009 - II ZR 167/07
Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Vorrratsbeschluss
Die Interessenkollision ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht nur bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (Senat, BGHZ 97, 28, 33), der Entlastung (Senat, BGHZ 108, 21, 25;… Urt. v. 7. April 2003 - II ZR 193/02, ZIP 2003, 945) oder der Bestellung eines besonderen Vertreters für die GmbH (Senat, BGHZ 116, 353, 358) zu berücksichtigen. - OLG Köln, 09.03.2017 - 18 U 19/16
Rechtstellung des mit der Verfolgung von Ersatzansprüchen beauftragten besonderen …
Dieses Richten in eigener Sache ist ihnen versagt, so dass alle Gesellschafter, gegen die wegen einer gemeinsam begangenen Pflichtverletzung Ersatzansprüche geltend gemacht und gerichtlich durchgesetzt werden sollen, von der Abstimmung darüber ausgeschlossen sind (…BGH, a. a. O.; BGH, Urteil vom 12.06.1989 - II ZR 246/88, zitiert nach juris, dort Rdnr. 17; BGH…, Urteil vom 04.05.2009 - II ZR 166/07, zitiert nach juris, dort Rdnr. 11; BGH…, Urteil vom 07.02.2012 - II ZR 230/09, zitiert nach juris, dort Rdnr. 19; BGH…, Urteil vom 07.04.2003 - II ZR 193/02, zitiert nach juris, dort Rdnr. 10; vgl. Otte, BB 2009, 2729, 2730).Die Klägerin T. AG hat insofern nicht hinreichend konkret dargetan, dass - und wie konkret - beide eine Pflicht gemeinsam verletzt, insbesondere kollusiv zusammengewirkt haben sollen oder ihr Verhalten aufeinander abgestimmt haben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.06.1989 - II ZR 246/88, zitiert nach juris, dort Rdnr. 17).
- BGH, 21.09.2009 - II ZR 174/08
"Umschreibungsstopp"
Soweit aus der Entscheidung BGHZ 108, 21, 25 zu entnehmen sein sollte, dass sich ein Stimmverbot immer auf die Entscheidung über die Entlastung der übrigen Organmitglieder erstreckt (…so auch Zöllner in Kölner Komm.z.AktG § 120 Rdn. 18;… ähnlich Mülbert in Großkomm.z.AktG 4. Aufl. § 120 Rdn. 112), hält der Senat daran nicht fest. - BGH, 07.04.2003 - II ZR 193/02
Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers für Veruntreuung von Firmengeldern …
Der dem § 47 Abs. 4 GmbHG zugrundeliegende Gedanke, daß ein Gesellschafter nicht Richter in eigener Sache sein darf, erfaßt lediglich diejenigen Gesellschafter, welche eine Pflichtverletzung gemeinsam mit einem anderen begangen haben (vgl. BGHZ 97, 28, 34), weil und soweit das gemeinschaftliche Fehlverhalten in solchem Fall nur einheitlich beurteilt werden kann (BGHZ 108, 21, 25). - OLG Stuttgart, 09.09.2014 - 14 U 9/14
Berechtigung einer ungeteilten Miterbengemeinschaft an einem …
Dazu kommt es nicht, wenn nur einer oder ein Teil der Miterben das Recht mit Wirkung für alle ausübt (BGHZ 108, 21 - Tz. 28). - BGH, 06.10.2004 - XII ZR 323/01
Wirksamkeit der durch einen Miterben mit einer in den Nachlass fallenden …
Ob dieses "Notverwaltungsrecht" des einzelnen Miterben auch die Befugnis zu Verfügungen über Nachlaßgegenstände umfaßt, kann dahinstehen (vgl. einerseits BGHZ 38, 122, 124; anderseits BGHZ 108, 21, 30;… m.w.N.: MünchKomm/Dütz BGB 3. Aufl. § 2038 Rdn. 62;… Soergel/Wolf BGB 13. Aufl. § 2038 Rdn. 12). - OLG Schleswig, 18.09.2014 - 3 U 82/13
Darlehensvertrag zwischen dem Erblasser und einem Miterben: Darlehenskündigung …
Für die Fälle der Notgeschäftsführung nach § 2038 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 BGB erkennt die h. M. aber ohnehin eine Ausnahme an (BGH NJW 1989, 2694, 2696;… Bamberger/Roth/Lohmann, § 2040 Rn. 2;… auch Schütte in jurisPK-BGB, § 2038 Rn. 2, 25 und § 2040 Rn. 8, 15;… ablehnend Staudinger/Werner in § 2038 Rn. 7). - OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 13 U 56/10
Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse innerhalb einer Erbengemeinschaft bei …
- BGH, 23.11.2007 - LwZR 5/07
Abtretbarkeit des Besitzentziehungsanspruchs; Beteiligung der ehrenamtlichen …
- OLG Nürnberg, 16.07.2014 - 12 U 2267/12
GmbH: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters durch die Mitberechtigten an einem …
- OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 7 W 76/13
§ 18 GmbHG verlangt kein einheitliches Handeln aller Mitberechtigten. Wann von …
- OLG München, 09.11.2017 - 23 U 239/17
Anspruch auf Rückzahlung einer von dem Beklagten veranlassten Überweisung von dem …
- OLG Jena, 25.04.2012 - 2 U 520/11
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Rubrumsberichtigung bei irrtümlich falscher …
- LG Frankfurt/Main, 29.10.2009 - 24 S 47/09
Reiserecht: Die Anmeldung des Schadenersatzanspruches wegen nutzlos aufgewendeter …
- KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03
Wohnungseigentum: Erklärung der Zustimmung zur Veräußerung durch den mit dem …
- OLG Köln, 14.06.2018 - 18 U 36/17
Entscheidung des Gerichts bei einer positiven Beschlussfeststellungsklage
- OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15
Voraussetzungen der Ausschließung eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft …
- OLG Saarbrücken, 25.01.2002 - 5 W 362/01
Gemeinschaftliche Verwaltung von GmbH-Anteilen im Rahmen der Gütergemeinschaft
- OLG Frankfurt, 16.09.2008 - 5 U 187/07
Ausübung von Gesellschafterrechten an GmbH-Anteilen durch Testamentsvollstrecker: …
- OLG Nürnberg, 08.03.2010 - 12 U 2235/09
Beschlussanfechtung in einer Familien-GmbH: Miterbenvereinbarungen und ihre …
- BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97
Offene Vermögensfragen - Unvollkommene Kettenerbausschlagung
- OLG Köln, 24.05.2018 - 18 U 36/17
Wirksamkeit eines Beschlusses in der Gesellschafterversammlung einer GmbH
- LG Tübingen, 24.01.2014 - 21 O 33/13
- LG Frankfurt/Main, 04.03.2010 - 24 S 103/09
Abtretungsverbot in den AGB?
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2020 - L 8 BA 126/19
- OLG Düsseldorf, 08.03.2001 - 6 U 64/00
Umgehung des Abstimmungsverbots
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2020 - L 8 BA 121/19
- OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 72/01
Schadensersatzanspruch gegen Rechtsanwalt, der es unterläßt, Ansprüche gegen den …
- OLG Hamm, 14.02.2000 - 8 U 117/99
Beschränkung der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen im …
- BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 53/98
Antragsrecht eines Nießbrauchers an einem Wohnungseigentum im Verfahren über die …
- OLG Nürnberg, 11.06.2008 - 12 U 1646/07
Ausschließung einer Erbengemeinschaft aus einer GmbH: Prozessführungsbefugnis …
- KG, 26.03.2003 - 24 W 177/02
Beschlussanfechtungsverfahren in Wohnungseigentumssachen: Wahlbefugnis der …
- BayObLG, 20.05.1998 - 2Z BR 25/98
Eintreten von Hauptsacheerledigung bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses
- LG Düsseldorf, 31.03.2011 - 25 T 36/11
Voraussetzungen für den Anspruch eines vorläufigen Insolvenzverwalters auf …
- LG Mönchengladbach, 27.02.2007 - 7 O 29/04
Anfechungsklage bei der GmbH & Co. KG
- LG Berlin, 08.10.2003 - 101 O 80/02
- VG Köln, 18.11.2009 - 8 K 4162/09
Ausgleich widerstreitender Interessen von Nachbarn bei der Verwirklichung …
- OLG München, 16.04.1999 - 23 U 5491/98
- AG Halle/Saale, 05.06.2014 - 92 C 3525/13