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   BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00   

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https://dejure.org/2001,4615
BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00 (https://dejure.org/2001,4615)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2001 - 1 StR 574/00 (https://dejure.org/2001,4615)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00 (https://dejure.org/2001,4615)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 67b StGB; § 24 StPO; § 74 StPO; § 63 StGB; § 62 StGB; § 268a Abs. 2 StPO
    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Ablehnung eines Sachverständigen (Befangenheit wegen vorheriger Gutachten, keine eigenen Ermittlungen des Revisionsgerichts); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sicherungsverfahren - Unterbringung - Aussetzung zur Bewährung - Schuldfähigkeit - Ablehnung von Sachverständigen - Beweisantrag

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 4; ; StPO § 415 Abs. 5; ; StGB § 63; ; StGB § 67b; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 67b Abs. 1; ; StGB § 67b Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63, § 67 b Abs. 1; StPO § 74
    Befangenheit eines Sachverständigen; Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.04.1989 - 5 StR 555/88

    Anordnung der Sicherungsverwahrung ohne einen Sachverständigen über den Zustand

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00
    c) Die aufgeworfene Frage, ob das Fehlen von Darlegungen zu den Äußerungen eines Sachverständigen im Hinblick auf die zwingende Verfahrensvorschrift des § 415 Abs. 5 StPO (BGH StV 1999, 470; vgl. zur vergleichbaren Vorschrift des § 246a StPO: BGHR StPO § 246a Satz 1 Sicherungsverwahrung 2, BGH bei Holtz MDR 1990, 97, NStZ-RR 1998, 206) einen auf die Sachrüge zu beachtenden Begründungsmangel darstellt, kann hier dahinstehen.
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 527/97

    Sicherheitsverwahrung bei allgemeiner Gefährlichkeit des Verdächtigen -

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00
    c) Die aufgeworfene Frage, ob das Fehlen von Darlegungen zu den Äußerungen eines Sachverständigen im Hinblick auf die zwingende Verfahrensvorschrift des § 415 Abs. 5 StPO (BGH StV 1999, 470; vgl. zur vergleichbaren Vorschrift des § 246a StPO: BGHR StPO § 246a Satz 1 Sicherungsverwahrung 2, BGH bei Holtz MDR 1990, 97, NStZ-RR 1998, 206) einen auf die Sachrüge zu beachtenden Begründungsmangel darstellt, kann hier dahinstehen.
  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 56/00

    Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00
    Damit ist das Landgericht von einem zutreffenden rechtlichen Maßstab ausgegangen (vgl. BGH NStZ 2000, 470).
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00
    a) Daß die Sachverständige bereits in der Vergangenheit mehrere für die Beschuldigte ungünstige Gutachten über die Frage der Schuldfähigkeit erstellt hatte, schafft für sich genommen keinen Ablehnungsgrund (vgl. dazu BGHSt 8, 226, 232; 41, 200, 212; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 74 Rdn. 7).
  • BGH, 18.08.1999 - 1 StR 186/99

    Totschlag; Schuldunfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00
    Das Revisionsgericht entscheidet als Rechtsfrage, ob das Landgericht über das Ablehnungsgesuch ohne Verfahrensfehler und mit ausreichender Begründung befunden hat (BGHR StPO § 74 I 1 Befangenheit 4 = NStZ 1999, 632).
  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begangene Taten im Zustand

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00
    Wenn dies auch für sich allein kein besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 16.03.93 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 nicht abgedruckt), so war doch zu prüfen, ob nicht die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und das der Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, daß sie bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß die Beschuldigte sich einer (soweit notwendig) ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob damit nicht die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1 = StV 1988, 104 m.w.N.; BGHR - vgl. auch Tröndle/StGB § 67b 1 Besondere Umstände 2 = NStZ 1988, 3091 Fischer 50. Aufl. StGB § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder 26. Aufl. StGB § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00
    Wenn dies auch für sich allein kein besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 16.03.93 - 1 StR 888/92 - in NStZ 1993, 395 nicht abgedruckt), so war doch zu prüfen, ob nicht die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und das der Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, daß sie bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß die Beschuldigte sich einer (soweit notwendig) ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob damit nicht die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1 = StV 1988, 104 m.w.N.; BGHR - vgl. auch Tröndle/StGB § 67b 1 Besondere Umstände 2 = NStZ 1988, 3091 Fischer 50. Aufl. StGB § 67b Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder 26. Aufl. StGB § 67b Rdn. 6).
  • BGH, 20.04.1999 - 5 StR 148/99

    Aufklärungsrüge; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Psychologisches Gutachten;

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00
    c) Die aufgeworfene Frage, ob das Fehlen von Darlegungen zu den Äußerungen eines Sachverständigen im Hinblick auf die zwingende Verfahrensvorschrift des § 415 Abs. 5 StPO (BGH StV 1999, 470; vgl. zur vergleichbaren Vorschrift des § 246a StPO: BGHR StPO § 246a Satz 1 Sicherungsverwahrung 2, BGH bei Holtz MDR 1990, 97, NStZ-RR 1998, 206) einen auf die Sachrüge zu beachtenden Begründungsmangel darstellt, kann hier dahinstehen.
  • BGH, 10.01.2018 - 1 StR 437/17

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit (Zeitpunkt des

    Aus diesem Grunde muss das Tatgericht in seinem Beschluss darlegen, von welchen Tatsachen es ausgeht (BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388; Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00, NStZ-RR 2002, 66; Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, StV 2011, 728, 731 Rn. 24 mwN; vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6 und vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16).
  • BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09

    Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Jedoch hätte die Strafkammer erörtern müssen, ob sich die vom Angeklagten ausgehende Gefahr insbesondere durch die Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH, Urt. vom 23. Mai 2000 - 1 StR 56/00, NStZ 2000, 470, 471) und/oder durch geeignete Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 67b Abs. 2, 68b StGB; vgl. dazu BGH, Beschl. vom 25. April 2001 - 1 StR 68/01 - und Urteile vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87 - und vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00) abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann.

    Denn die damit verbundenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung solcher Weisungen mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, können geeignet sein, die vom Sachverständigen und der Strafkammer angeführten Voraussetzungen einer erfolgversprechenden ambulanten Therapie herbeizuführen (vgl. BGH, Urt. vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00 - und Urt. vom 27. März 2007 - 1 StR 48/07, NStZ 2007, 465 jeweils m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 3 UF 3/10

    Zum Anwendungsbereich von § 17 II FamFG

    Der BGH hat insofern in der Unkenntnis des Angeklagten oder seines Verteidigers von der bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs oder von der vorliegenden Entscheidung keine Verhinderung im Sinne des § 44 Satz 1 StPO gesehen (vgl. BGH 1. Strafsenat 1 StR 210/01; BGH 1. Strafsenat 1 StR 574/00; BGH 1. Strafsenat 1 StR 410/00; BGH 1. Strafsenat 1 StR 90/01; BGH 3. Strafsenat 3 StR 91/01; BGH 1. Strafsenat 1 StR 272/03; BGH 5. Strafsenat 5 StR 103/03 BGH NStZ 2004, 162).
  • OLG Koblenz, 02.07.2007 - 1 Ws 317/07

    Richterablehnung: Nichtangabe eines Ablehnungsgrundes; Ablehnung eines Antrags

    Weitere Zitierungen: Anschluss BGH, 12. Juni 2001, 1 StR 574/00 und BGH, 14. Juni 2005, 3 StR 446/04.
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