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   BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00   

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https://dejure.org/2001,2393
BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00 (https://dejure.org/2001,2393)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2001 - 5 StR 606/00 (https://dejure.org/2001,2393)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00 (https://dejure.org/2001,2393)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB-DDR; § 131 Abs. 1 StGB-DDR; § 150 Abs. 1 StGB-DDR; Art. 315a Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 EGStGB; §§ 78 ff. StGB; § 78c Abs. 3 Satz 1 StGB; § 174 StGB
    Meerane; Kinderheim; Verletzung von Erziehungspflichten; Freiheitsberaubung; Sexueller Mißbrauch eines Jugendlichen; Verfolgungsverjährung von DDR-Taten

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfolgungsverjährung - DDR - Revision - Aufklärungsrüge - Verletzung von Erziehungspflichten - Freiheitsberaubung - Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

  • Judicialis

    StGB §§ 78 ff.; ; StGB § 78c Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 78c Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 78b Abs. 3; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absolute Verjährung bei DDR-Straftaten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 50 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 82 Abs. 1 Nr. 2 u. 3, 131 Abs. 1, 142 Abs. 1, 150 Abs. 1 StGB/DDR; §§ 78 Abs. 3 Nr. 4, 78 b Abs. 3, 78 c Abs. 3 Satz 2 u. 3 StGB; Art. 315a EGStGB
    In DDR begangene Straftaten/Verletzung von Erziehungspflichten/Freiheitsberaubung/sexueller Missbrauch/Verjährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 328
  • NJ 2001, 493 (Ls.)
  • NJ 2004, 432
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.02.2001 - 3 StR 3/01

    Verjährung einer vor der Wiedervereinigung begangenen Vergewaltigung; Frage nach

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
    Vor diesem Zeitpunkt konnte auch die absolute Verjährung nach § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB nicht eintreten (BGHR EGStGB Art. 315a Frist 2; BGH Beschluß vom 7. Februar 2001 - 3 StR 3/01 -).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
    Diese Wirkung tritt auch durch ein auf Einstellung lautendes Prozeßurteil unabhängig von dessen sachlicher Richtigkeit ein (BGH NJW 2001, 1146, 1147; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
    Zum Amnestieeinwand der Verteidigung verweist der Senat auf BGHSt 39, 353, 358, 361.
  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00

    Verfolgungsverjährung; Verfahrenshindernis; Nötigung bei zur Tatzeit

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
    315a Abs. 2 EGStGB ist eine gegenüber § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB vorrangige Norm, die ohne sachliche Differenzierung hinsichtlich der im Gesetzgebungsverfahren diskutierten faktischen Verfolgungserschwernisse (vgl. BGHR EGStGB Art. 315a - Verjährungsfrist 3) anzuwenden ist.
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
    Allerdings wird einem langen Zeitablauf gegebenenfalls im Rahmen der Rechtsfolgenentscheidung Rechnung zu tragen sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verfahrensverzögerung 13).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 110/97
    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
    Ab diesem Zeitpunkt sind die §§ 78 ff. StGB anzuwenden (vgl. BGH NStZ 1998, 36) mit der Folge, daß nach § 78c Abs. 3 Satz 1 StGB für alle angetasteten Taten die § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB zu entnehmenden fünfjährigen Verjährungsfristen zu laufen begannen.
  • BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Verjährung nach § 78b Abs. 4 StGB

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
    Das Hinausschieben des Eintritts der Verjährung auf einen Zeitpunkt bis über 15 Jahre nach Tatbeendigung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG - Kammer - NJW 1995, 1145; vgl. BGH aaO).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    Die Ablaufhemmung des § 78b Abs. 3 StGB wird deshalb nicht nur durch ein Sachurteil, sondern auch durch ein Prozessurteil bewirkt (Senat, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00, BGHSt 46, 159; BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00, NStZ-RR 2001, 328).

    b) Die verjährungshemmende Wirkung des § 78b Abs. 3 StGB wird deshalb auch durch ein Einstellungsurteil ausgelöst, das - wie hier das auf Verfahrenseinstellung wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit lautende Prozessurteil - das Verfahren zwar förmlich beendet, aber die Strafklage nicht verbraucht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1962 - 4 StR 194/62, BGHSt 18, 1, 5; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00, NStZ-RR 2001, 328).

  • BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01

    Wegen möglicherweise eingetretener absoluter Verfolgungsverjährung Aussetzung der

    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00 -.
  • BVerfG, 03.10.2001 - 2 BvR 1198/01

    Vollständig aufhebende und zurückverweisende Revisionsentscheidung als

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau L ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Reinhard Lochmann und Koll., Talstraße 5, 08371 Glauchau - gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Hassemer, Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 3. Oktober 2001 einstimmig beschlossen:.
  • BGH, 01.07.2003 - 4 StR 75/03

    Strafverfolgungsverjährung von in der DDR begangenen Taten (Berechnungsgrundlage)

    Selbst wenn davon auszugehen ist, daß die Verfolgungsverjährung durch Art. 1 des 2. Verjährungsgesetzes vom 27. September 1993 (BGBl I S. 1657) bis zum 31. Dezember 1997 hinausgeschoben wurde (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 328) und aufgrund der Regelung in § 78 b Abs. 1 Nr. 1 StGB durch das am 30. Juni 1994 in Kraft getretene 30. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23. Juni 1994 (BGBl I S. 1310) die Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Tatopfers ruhte (vgl. BGHSt 47, 245, 247 f.), ist Strafverfolgungsverjährung eingetreten, denn die Geschädigte wurde am 20. Februar 1997 18 Jahre alt und die erste verjährungsunterbrechende Maßnahme erfolgte erst am 2. Mai 2002, somit später als fünf Jahre nach dem 18. Geburtstag des Tatopfers.
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