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BGH, 12.06.2002 - 2 StR 107/02 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 250 StPO; § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Beweiswürdigung; Aufklärungspflicht; Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge; Anforderungen an die Annahme von Vernehmungsunfähigkeit; Zeuge vom Hörensagen (Vorrang der unmittelbaren Zeugenvernehmung); Glaubwürdigkeit (widersprüchliche Angaben zu Kernpunkten ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Vergewaltigung - Verfahrensrüge - Nebenkläger - Nicht erfolgte Zeugenvernehmung - Hauptbeweismittel - Vernehmungsfähigkeit - Psychosomatische Symptomatik
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 247 Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 2
Aufklärungspflicht und Vernehmung des einzigen Hauptzeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 635
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des …
Auszug aus BGH, 12.06.2002 - 2 StR 107/02
Zwar ist die Einführung der Aussage allein durch Zeugen vom Hörensagen auch in einem solchen Fall nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BGH, Urt. vom 16. Mai 2002 - 1 StR 40/02).