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   BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08   

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BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08 (https://dejure.org/2008,4278)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2008 - 3 StR 84/08 (https://dejure.org/2008,4278)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08 (https://dejure.org/2008,4278)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 63 StGB; § 64 StGB; § 66 StGB; § 72 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; selbst zu verantwortende und verschuldete Trunkenheit; Alkoholabhängigkeit; schwere andere seelische Abartigkeit); Unterbringung (Sicherungsverwahrung; Entziehungsanstalt; psychiatrisches Krankenhaus; Konkurrenzen); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verschulden einer erheblichen alkoholbedingten Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit durch Konsum von Bier und Rum eines Alkoholabhängigen oder Alkoholkranken; Erhöhung der Schuld und Versagung der Strafrahmenmilderung infolge der Herabsetzung der Einsichtsfähigkeit ...

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 63; ; StGB § 64; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 72

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Strafrahmenverschiebung nach Alkoholkonsum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 258
  • NStZ-RR 2009, 161
  • NStZ-RR 2009, 166
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08
    Zur Beurteilung ihres Schweregrades bedarf es einer - hier nur unvollständig vorgenommenen - Gesamtschau der Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, der Tatvorgeschichte, dem unmittelbaren Anlass und der Ausführung der Tat sowie des Verhaltens nach der Tat (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 397, 401; 49, 45, 52 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 24; BGH NStZ 2000, 585 f.; 2005, 326, 327).

    Diese Anforderungen sind umso höher, je schwerwiegender das zu beurteilende Delikt ist (vgl. BGHSt 49, 45, 52 f.; BGH NStZ 2005, 326, 327; Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß NStZ 2005, 57, 58).

  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 333/04

    Versuchter Mord; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08
    Zur Beurteilung ihres Schweregrades bedarf es einer - hier nur unvollständig vorgenommenen - Gesamtschau der Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, der Tatvorgeschichte, dem unmittelbaren Anlass und der Ausführung der Tat sowie des Verhaltens nach der Tat (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 397, 401; 49, 45, 52 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 24; BGH NStZ 2000, 585 f.; 2005, 326, 327).

    Diese Anforderungen sind umso höher, je schwerwiegender das zu beurteilende Delikt ist (vgl. BGHSt 49, 45, 52 f.; BGH NStZ 2005, 326, 327; Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß NStZ 2005, 57, 58).

  • BGH, 14.10.1987 - 2 StR 511/87

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit beim Zusammenwirken einer

    Auszug aus BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08
    Vor allem hat das Landgericht im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung nicht erkennbar die sich aufdrängende Frage geprüft, ob die schwere Persönlichkeitsstörung, die Alkoholisierung und die affektive Aufladung, die nach seiner Überzeugung jeweils für sich betrachtet noch keine erhebliche Beeinträchtigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit herbeiführten, durch ihr Zusammenwirken die Fähigkeit des Angeklagten, sich normgerecht zu verhalten, im Vergleich zu einem voll schuldfähigen Menschen in erheblichem Maße einschränkten (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5).
  • BGH, 30.09.2003 - 4 StR 382/03

    Zwingende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer

    Auszug aus BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08
    Er kann daher grundsätzlich nicht allein deshalb verneint werden, weil neben dem Alkoholmissbrauch Persönlichkeitsmängel eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2; BGH NStZ 2004, 681; NStZ-RR 2004, 78; Fischer aaO § 64 Rdn. 12).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 251/97

    Plicht des Tatrichters zur Vornahme einer Gesamtbetrachtung sämtlicher

    Auszug aus BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08
    Zur Beurteilung ihres Schweregrades bedarf es einer - hier nur unvollständig vorgenommenen - Gesamtschau der Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, der Tatvorgeschichte, dem unmittelbaren Anlass und der Ausführung der Tat sowie des Verhaltens nach der Tat (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 397, 401; 49, 45, 52 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 24; BGH NStZ 2000, 585 f.; 2005, 326, 327).
  • BGH, 22.09.1999 - 3 StR 393/99

    Voraussetzungen zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Symptomatischer

    Auszug aus BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08
    Er kann daher grundsätzlich nicht allein deshalb verneint werden, weil neben dem Alkoholmissbrauch Persönlichkeitsmängel eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2; BGH NStZ 2004, 681; NStZ-RR 2004, 78; Fischer aaO § 64 Rdn. 12).
  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08
    Zur Beurteilung ihres Schweregrades bedarf es einer - hier nur unvollständig vorgenommenen - Gesamtschau der Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, der Tatvorgeschichte, dem unmittelbaren Anlass und der Ausführung der Tat sowie des Verhaltens nach der Tat (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 397, 401; 49, 45, 52 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 24; BGH NStZ 2000, 585 f.; 2005, 326, 327).
  • BGH, 02.03.2004 - 4 StR 518/03

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (sich aufdrängender

    Auszug aus BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08
    Er kann daher grundsätzlich nicht allein deshalb verneint werden, weil neben dem Alkoholmissbrauch Persönlichkeitsmängel eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2; BGH NStZ 2004, 681; NStZ-RR 2004, 78; Fischer aaO § 64 Rdn. 12).
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Auszug aus BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08
    Dies kann bei einer alkoholbedingten Verminderung der Schuldfähigkeit dann der Fall sein, wenn sie auf einer selbst zu verantwortenden, verschuldeten Trunkenheit beruht, die dem Täter uneingeschränkt vorwerfbar ist; dabei ist es regelmäßig auch ohne Belang, ob dieser schon früher unter Alkoholeinfluss vergleichbare Straftaten begangen hat (vgl. BGH NStZ 2003, 480, 481; Fischer, StGB 55. Aufl. § 21 Rdn. 20, 25 ff.).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08
    Zur Beurteilung ihres Schweregrades bedarf es einer - hier nur unvollständig vorgenommenen - Gesamtschau der Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, der Tatvorgeschichte, dem unmittelbaren Anlass und der Ausführung der Tat sowie des Verhaltens nach der Tat (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 397, 401; 49, 45, 52 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 24; BGH NStZ 2000, 585 f.; 2005, 326, 327).
  • BGH, 25.02.1987 - 2 StR 29/87

    BAK - Schuldfähigkeit - Affektive Einengung - Gemütsverfassung - Urteil -

  • BGH, 16.01.2008 - 3 StR 479/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (erwiesene Tatsache); Widerspruchsfreiheit der

  • BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97

    Darstellen der tätlichen Angriffe des Angeklagten als jeweils rechtlich

  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    gg) Der 3. Strafsenat war nach seiner Entscheidung vom 27. März 2003 nur mit Fallgestaltungen befasst, in denen die zur erheblich verminderten Schuldfähigkeit führende Trunkenheit vom Angeklagten jeweils nicht oder nur eingeschränkt verschuldet war (vgl. Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258 f.; Beschlüsse vom 16. Januar 2008 - 3 StR 479/07, NStZ 2008, 330; vom 2. August 2012 - 3 StR 216/12, NStZ 2012, 687, 688).
  • BGH, 15.10.2015 - 3 StR 63/15

    Strafrahmenverschiebung bei selbst verschuldeter Trunkenheit (erhebliche

    ee) Der Senat selbst war nach seiner Entscheidung vom 27. März 2003 nur mit Fallgestaltungen befasst, in denen die zur verminderten Schuldfähigkeit führende Trunkenheit vom Angeklagten jeweils nicht verschuldet war, weil dieser entweder alkoholkrank oder alkoholüberempfindlich war (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2008 - 3 StR 479/07, NStZ 2008, 330) oder eine solche Konstellation vom Tatrichter hätte erörtert werden müssen (BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258; Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 216/12, NStZ 2012, 687).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Der Senat, der nach seiner Entscheidung vom 27. März 2003 nur mit Fallgestaltungen befasst war, in denen die zur erheblich verminderten Schuldfähigkeit führende Trunkenheit vom Angeklagten jeweils nicht oder nur eingeschränkt verschuldet war (vgl. Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258 f.; Beschlüsse vom 16. Januar 2008 - 3 StR 479/07, NStZ 2008, 330; vom 2. August 2012 - 3 StR 216/12, NStZ 2012, 687, 688), vertritt unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 1. August 1975 - 3 StR 212/75, BeckRS 1975, 00206; vom 28. Oktober 1985 - 3 StR 189/85, NStZ 1986, 114, 115) die Auffassung, dass der Tatrichter sein Ermessen bei der Entscheidung über die Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB grundsätzlich nicht rechtsfehlerhaft ausübt, wenn er im Rahmen einer Gesamtwürdigung der schuldrelevanten Umstände die Versagung der Strafmilderung allein auf den Umstand stützt, dass die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters auf von diesem verschuldeter Trunkenheit beruht, auch wenn eine hierdurch bedingte, vorhersehbare signifikante Erhöhung des Risikos der Begehung von Straftaten auf Grund der persönlichen oder der situativen Verhältnisse des Einzelfalls nicht festgestellt ist.
  • LG Dortmund, 22.11.2012 - 44 KLs 110 Js 720/11

    Schuldfähigkeit bei Verurteilung wegen Nachstellung, versuchter Nötigung und

    Die Persönlichkeitsstörung muss ihrem Gewicht nach einer krankhaften seelischen Störung gleichkommen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen (BGH, Beschl. v. 25.02.2003 - 4 StR 30/03, NstZ-RR 2003, 165; Fortführung von BGH, Beschl. v. 17.10.2001 - 3 StR 373/01, NStZ 2002, 142; mit Verweis auf BGHSt 42, 385 mwN sowie BGH, NStZ 2009, 258).
  • LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07

    Sexueller Missbrauch: Anfassen des primären Geschlechtsorgans außerhalb der

    Diese Anforderungen sind umso höher, je schwerwiegender das zu beurteilende Delikt ist (BGH 3 StR 84/08).
  • BGH, 23.09.2009 - 5 StR 287/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Feststellung eines Eingangsmerkmals;

    Zur Beurteilung des Schweregrades einer Persönlichkeitsstörung hätte es einer Gesamtschau der Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, der Tatvorgeschichte, des unmittelbaren Anlasses und der Ausführung der Tat sowie des Verhaltens nach der Tat bedurft (vgl. BGHSt 37, 397, 401; 49, 45, 54; BGH NStZ 2009, 258).

    Insbesondere lässt das Landgericht aber eine Auseinandersetzung damit vermissen, inwieweit die beschriebenen Persönlichkeitsdefizite - eine stark eingeschränkte Affektregulation, Defizite in der Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen und der Regulation des Selbstwertgefühls, eine Reduzierung der Gewissensinstanz und Einbußen im Bereich der psychosozialen Leistungsfähigkeit - das Leben des Angeklagten mit ähnlichen Folgen zu stören, zu belasten und einzuengen vermögen wie eine krankhafte seelische Störung (vgl. BGH NStZ 2009, 258).

    b) Daneben hat das Landgericht nicht nachvollziehbar erörtert, ob eine Kombinations- und Wechselwirkung des genossenen Alkohols mit den anderen Rauschmitteln oder die Intoxikation und die Persönlichkeitsstörung, die jeweils für sich noch keine erhebliche Beeinträchtigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit herbeiführten, durch ihr Zusammenwirken die Fähigkeit des Angeklagten, sich normgerecht zu verhalten, im Vergleich zu einem voll schuldfähigen Menschen in erheblichem Maße einschränkten (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5; BGH NStZ 2009, 258).

  • BGH, 12.09.2012 - 2 StR 219/12

    Beweiswürdigung (Würdigung der Aussage eines sich auf sein

    Erforderlich ist vielmehr eine Gesamtschau der Persönlichkeit des Angeklagten, seiner Entwicklung sowie der Taten selbst und des Nachtatgeschehens (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 StR 491/06, NStZ 2007, 518, 519 mwN; Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258, 259; vgl. auch Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß, NStZ 2005, 57, 60).
  • VG Saarlouis, 06.10.2017 - 7 K 266/15

    Landesdisziplinarrecht -Beihilfebetrug- erheblich verminderte Schuldfähigkeit

    Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit liegt vor, wenn das Hemmungsvermögen des Täters infolge seiner Anomalie so stark herabgesetzt war, dass er den Tatanreizen erheblich weniger Widerstand als gewöhnlich entgegenzusetzen vermochte.(Vgl. zur Gesamtproblematik nur BGH, Urteil vom 12.06.2008 - 3 StR 84/08 - und BVerwG Urteil vom 25.03.2010 - 2 C 83/08 -, jeweils juris.).

    Dieser symptomatische Zusammenhang zwischen dem unwiderstehlichen Verlangen nach dem Schlafmittel Rohypnol einerseits und den begangenen Dienstpflichtverletzungen andererseits ist auch unabhängig davon zu bejahen, dass dieses Verlangen neben anderen Umständen dazu führte, dass der Beklagte die erheblichen rechtswidrigen Taten beging; er kann grundsätzlich nicht allein deshalb verneint werden, weil neben dem Verlangen nach Rohypnol weitere Persönlichkeitsmängel - etwa Geldgier - eine Disposition für die Begehung der Dienstpflichtverletzungen begründeten.(In diesem Sinne BGH, Urteil vom 12.06.2008 - 3 StR 84/08 -, juris.) Zusammenfassend steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass der Beklagte trotz der bei ihm infolge von Alkohol und - im Tatzeitraum - Rohypnol verursachten "schweren anderen seelischen Abartigkeit" i.S.d. § 20 StGB noch in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen und auch nach dieser Einsicht zu handeln, dass seine Schuldfähigkeit also vorlag, dass sein Hemmungsvermögen aber eben wegen dieses Zustandes so stark herabgesetzt war, dass er den gerade in seiner speziellen Situation von dem Arzt ausgehenden Tatanreizen erheblich weniger Widerstand als gewöhnlich entgegenzusetzen vermochte.

  • BGH, 18.12.2019 - 3 StR 575/19

    Voraussetzungen der fakultativen Strafrahmenmilderung bei trunkenheitsbedingt

    Bei verminderter Schuldfähigkeit ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat verringert sind, sodass regelmäßig eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist, wenn dem nicht andere schulderhöhende Umstände entgegenstehen, die diese Schuldminderung kompensieren (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258 Rn. 4; Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - 1 StR 651/18, juris Rn. 17; vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247 Rn. 42 mwN).

    Seine Trunkenheit ist dem Täter aber dann nicht uneingeschränkt vorwerfbar, wenn er alkoholkrank oder alkoholüberempfindlich ist (BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258 Rn. 4; Beschluss vom 16. Januar 2008 - 3 StR 479/07, NStZ 2008, 330; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 21 Rn. 26 mwN).

  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21

    Versagung einer Strafrahmenminderung bei vom Täter zu verantwortender Berauschung

    Seine Berauschung ist dem Täter jedoch dann nicht uneingeschränkt vorwerfbar, wenn er alkoholkrank, alkoholüberempfindlich oder drogenabhängig ist (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 575/19, juris Rn. 5; Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258 Rn. 4; Beschluss vom 16. Januar 2008 - 3 StR 479/07, NStZ 2008, 330; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 21 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 216/12

    Gefährliche Körperverletzung; minder schwerer Fall; verminderte Schuldfähigkeit

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

  • BGH, 23.04.2013 - 1 StR 105/13

    Beleidigung (Strafantragserfordernis; Abgrenzung von der Körperverletzung);

  • BGH, 29.09.2009 - 3 StR 301/09

    Aufhebung des Strafausspruchs mit den Feststellungen (Umfang der Rechtskraft;

  • BGH, 06.05.2020 - 4 StR 53/20

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (Versagung der Strafrahmenmilderung:

  • OLG Saarbrücken, 23.10.2008 - 8 U 487/07

    Haftung eines psychiatrischen Sachverständigen wegen eines im Strafverfahren

  • BGH, 16.06.2020 - 2 StR 568/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (schwere andere seelische

  • BGH, 10.11.2016 - 1 StR 501/16

    Strafrahmenmilderung (verminderte Schuldfähigkeit, Alkoholerkrankung)

  • OLG Koblenz, 22.09.2021 - 1 Ws 481/21

    Erledigung der Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus wegen Fehleinweisung

  • BGH, 15.09.2015 - 5 StR 341/15

    Strafrahmenverschiebung bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit

  • BGH, 03.02.2011 - 4 StR 673/10

    Rechtsfehlerhafte Versagung einer erheblich verminderten Schuldunfähigkeit

  • LG Essen, 18.11.2020 - 32 KLs 15/20

    Brandstiftung

  • LG Berlin, 01.12.2010 - 594 StVK 146/10

    Maßregelvollstreckung: Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • VG Schleswig, 30.08.2022 - 3 A 22/21

    Kosten der Ingewahrsamnahme - Kein Verschulden gegen sich selbst bei Alkoholismus

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