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   BGH, 12.06.2008 - IX ZR 110/05   

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https://dejure.org/2008,7333
BGH, 12.06.2008 - IX ZR 110/05 (https://dejure.org/2008,7333)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2008 - IX ZR 110/05 (https://dejure.org/2008,7333)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - IX ZR 110/05 (https://dejure.org/2008,7333)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Revisionszulassungsgrund bezüglich der Frage der Beweisdarlegungspflicht eines Mieters betreffend seiner angemeldeten Rechte gegenüber dem Folgenbeseitigungsanspruchs eines Grundpfandgläubigers

  • Judicialis

    ZVG § 57c; ; ZVG § 57c Abs. 1 a.F.; ; ZVG § 57c Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 57c Abs. 1 (a.F.); ZPO § 543 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Anmeldungen von Mieterrechten im Zwangsversteigerungsverfahren mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsversteigerung: Beweislast für Mietvorauszahlungen hat der Mieter! (IMR 2008, 288)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.2002 - IX ZR 26/01

    Schutz des Mieters oder Pächters in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 12.06.2008 - IX ZR 110/05
    Für die Duldungsvoraussetzungen des § 1004 Abs. 2 BGB trägt der in Anspruch genommene Störer die Beweislast (BGHZ 106, 142, 145; siehe ferner Senatsbeschl. v. 13. Juni 2002 - IX ZR 26/01, WM 2002, 1689, 1690).
  • BGH, 02.12.1988 - V ZR 26/88

    Störereigenschaft einer Gemeinde bei Eindringen von Baumwurzeln in eine

    Auszug aus BGH, 12.06.2008 - IX ZR 110/05
    Für die Duldungsvoraussetzungen des § 1004 Abs. 2 BGB trägt der in Anspruch genommene Störer die Beweislast (BGHZ 106, 142, 145; siehe ferner Senatsbeschl. v. 13. Juni 2002 - IX ZR 26/01, WM 2002, 1689, 1690).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 12.06.2008 - IX ZR 110/05
    Für eine Zulassung der Revision müsste daher feststellbar sein, dass eine höchstrichterliche Entscheidung für die Zukunft gleichwohl noch richtungsweisend sein kann (vgl. BGH, Beschl. v. 27. März 2003 - V ZR 291/05, WM 2003, 987, 988 unter 1. c) m.w.N., in BGHZ 154, 288 insoweit nicht abgedruckt).
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