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   BGH, 12.06.2013 - XII ZB 604/12   

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https://dejure.org/2013,15694
BGH, 12.06.2013 - XII ZB 604/12 (https://dejure.org/2013,15694)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2013 - XII ZB 604/12 (https://dejure.org/2013,15694)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - XII ZB 604/12 (https://dejure.org/2013,15694)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 140 GG, Art 137 Abs 3 WRV, § 9 Abs 2 VersAusglG, § 9 Abs 3 VersAusglG, § 10 VersAusglG
    Versorgungsausgleich: Ausgleich der arbeitsvertraglich von einer Religionsgesellschaft zugesagten Versorgung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgleich der von einer Religionsgesellschaft arbeitsvertraglich zugesagten Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen durch interne Teilung

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich: Ausgleich der arbeitsvertraglich von einer Religionsgesellschaft zugesagten Versorgung

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleich der von einer Religionsgesellschaft arbeitsvertraglich zugesagten Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen durch interne Teilung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Religionsgemeinschaften: Wie erfolgt der Versorgungsausgleich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die kirchliche Zusatzversorgung im Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausgleich von Anrechten aus kirchlicher Versorgung ist im Wege interner Teilung durchzuführen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1025
  • MDR 2013, 1103
  • FamRZ 2013, 1361
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 575/12

    Arbeitsvertraglich zugesagte Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften:

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - XII ZB 604/12
    Der Ausgleich der von einer Religionsgesellschaft arbeitsvertraglich zugesagten Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erfolgt grundsätzlich durch interne Teilung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013, XII ZB 575/12, FamRZ 2013, 608).

    Denn diesbezüglich enthält das Gesetz weder eine planwidrige Regelungslücke noch bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Anwendung des § 10 VersAusglG auf privatrechtlich begründete Anrechte auf eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen dem Willen des Gesetzgebers widerspricht (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 575/12 - FamRZ 2013, 608 Rn. 13 ff.).

  • BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 106/88

    Auslegung und Rechtsfolgen einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - XII ZB 604/12
    g) Soweit das Oberlandesgericht bei seiner Entscheidung unbeachtet gelassen hat, dass über das Ehezeitende nicht durch Vereinbarung der Ehegatten disponiert werden kann (Senatsbeschluss vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 106/88 - FamRZ 1990, 273, 274), wirkt sich dies zugunsten des Ehemanns aus und kann deshalb vom Senat auf sein Rechtsmittel hin nicht abgeändert werden.
  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62

    Umsatzsteuer

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - XII ZB 604/12
    Die nicht dispositiven Vorschriften über den Versorgungsausgleich haben nicht die Religionsausübung als solche zum Gegenstand, sondern knüpfen an einen religionsneutralen Vorgang an und durften deshalb durch ein für alle geltendes Gesetz, das auch die Religionsgesellschaften bindet, angeordnet werden (vgl. BVerfGE 19, 129, 133).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - XII ZB 604/12
    Bedienen sich die Kirchen wie jedermann der Privatautonomie, so gelten deren Begrenzungen, wenn sie für die Kirche dieselbe Bedeutung haben wie für jedermann (s. BVerfGE 42, 312, 334; 66, 1, 20).
  • BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82

    Konkursausfallgeld

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - XII ZB 604/12
    Bedienen sich die Kirchen wie jedermann der Privatautonomie, so gelten deren Begrenzungen, wenn sie für die Kirche dieselbe Bedeutung haben wie für jedermann (s. BVerfGE 42, 312, 334; 66, 1, 20).
  • OLG Celle, 03.11.1982 - 12 UF 129/82
    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - XII ZB 604/12
    Das verfassungsrechtliche Privileg der Kirche, ihre inneren Angelegenheiten selbständig zu ordnen, hindert es auch nicht, in der Beschlussformel auszusprechen, dass die Durchführung der internen Teilung zu Lasten des Anrechts des Ehemanns erfolgt (aA: OLG Celle FamRZ 1983, 191, 192).
  • BGH, 09.12.2015 - XII ZB 586/13

    Versorgungsausgleich: Bewertungsstichtag bei einer laufenden, schuldrechtlich

    a) Grundsätzlich können die Ehegatten nach ständiger Rechtsprechung des Senats über das Ende der Ehezeit nicht disponieren, wenn ein Versorgungsträger von dieser Vereinbarung betroffen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 2013 - XII ZB 604/12 - FamRZ 2013, 1361 Rn. 18 und vom 18. Juli 2001 - XII ZB 106/96 - FamRZ 2001, 1444, 1446 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2014 - 9 UF 69/13

    Versorgungsausgleich: Berechnung des Versorgungsausgleichs bei einer Vereinbarung

    Die Ehezeit - hier vom 1. Dezember 1998 bis zum 31. März 2012 - als der für den Versorgungsausgleich maßgebliche Zeitraum (§ 1 Abs. 1 VersAusglG) ist in § 3 Abs. 1 VersAusglG gesetzlich festgelegt und einer Disposition der Beteiligten entzogen (vgl. BGH, FamRZ 2013, 1361; FamRZ 1990, 273).
  • OLG Schleswig, 15.10.2019 - 15 UF 138/19

    Ausgleich eines in der Ehezeit erworbenen Anrechts eines Pastors der

    Der Ausgleich eines in der Ehezeit erworbenen Anrechts eines bei einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften beschäftigten Angestellten erfolgt dagegen grundsätzlich im Wege der internen Teilung, auch wenn die arbeitsvertraglich zugesagte Versorgung beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen folgt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2013 - XII ZB 604/12, FamRZ 2013, 1361).(Rn.6).
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