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   BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17   

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https://dejure.org/2018,15472
BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17 (https://dejure.org/2018,15472)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2018 - KVR 38/17 (https://dejure.org/2018,15472)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2018 - KVR 38/17 (https://dejure.org/2018,15472)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Holzvermarktung Baden-Württemberg

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Holzvermarktung Baden-Württemberg

    § 32b Abs 2 Nr 1 GWB
    Kartellverwaltungsverfahren: Voraussetzungen einer die Kartellbehörde zur Aufhebung einer Verpflichtungszusageentscheidung berechtigende Änderung der tatsächlichen Verhältnisse in einem für die Verfügung wesentlichen Punkt - Holzvermarktung Baden-Württemberg

  • IWW

    § 32b Abs. 1 Satz 1, 2 GWB, Art. ... 101 Abs. 1 AEUV, § 1 GWB, Art. 101 Abs. 3 AEUV, § 2 GWB, § 3 Abs. 2 BWaldG, § 3 Abs. 3 BWaldG, § 32b Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG, Art. 106 Abs. 2, § 46 BWaldG, § 32b Abs. 1 Satz 3 GWB, § 32b Abs. 1 Satz 2 GWB, § 36 Abs. 2 Nr. 3, § 49 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG, § 32 GWB, § 32b Abs. 2 GWB, § 32b Abs. 2 Nr. 2 GWB, § 32b Abs. 2 Nr. 3 GWB, § 32b GWB, § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG, Verordnung (EG) Nr. 1/2003, VO 1/2003, Art. 9 VO 1/2003, §§ 48 ff. VwVfG, § 49 Abs. 6 Satz 1 VwVfG, §§ 48, 49 VwVfG, § 32b Abs. 1 GWB, § 32 Abs. 1 GWB, Art. 9 Abs. 2 VO 1/2003, § 32b Abs. 1 Satz 1 GWB, § 32b Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GWB, § 32 Abs. 3 GWB, Art. 101 AEUV, § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB, § 78 Satz 1 GWB

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung der Kartellbehörde zur Aufhebung einer Verpflichtungszusagenentscheidung durch Änderung der tatsächlichen Verhältnisse in einem für die Verfügung wesentlichen Punkt; Nachträgliche Behebung einer Unkenntnis oder Fehlvorstellung der Kartellbehörde; ...

  • rewis.io

    Kartellverwaltungsverfahren: Voraussetzungen einer die Kartellbehörde zur Aufhebung einer Verpflichtungszusageentscheidung berechtigende Änderung der tatsächlichen Verhältnisse in einem für die Verfügung wesentlichen Punkt - Holzvermarktung Baden-Württemberg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung der Kartellbehörde zur Aufhebung einer Verpflichtungszusagenentscheidung durch Änderung der tatsächlichen Verhältnisse in einem für die Verfügung wesentlichen Punkt; Nachträgliche Behebung einer Unkenntnis oder Fehlvorstellung der Kartellbehörde; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Wiederaufnahme eines durch Verpflichtungszusagen beendeten Kartellverwaltungsverfahrens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das durch Verpflichtungszusagen beendeten Kartellverwaltungsverfahren - und seine Wiederaufnahme

  • lto.de (Kurzinformation)

    Holzstreit zugunsten Baden-Württembergs entschieden: Kartellamt durfte Verfahren nicht wiederaufnehmen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Wiederaufnahme eines durch Verpflichtungszusagen beendeten Kartellverwaltungsverfahrens

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Wiederaufnahme eines durch Verpflichtungszusagen beendeten Kartellverwaltungsverfahrens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wiederaufnahme eines durch Verpflichtungszusagen beendeten Kartellverwaltungsverfahrens

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Wiederaufnahme eines durch Verpflichtungszusagen beendeten Kartellverwaltungsverfahrens - Holzvermarktung Baden-Württemberg

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.12.2012 - KVR 7/12

    Fährhafen Puttgarden II

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17
    Während das vorliegende Verfahren einen Verstoß gegen § 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV betrifft, ging es in den Anwendungsfällen von § 32 GWB, auf die sich das Bundeskartellamt konkret bezogen hat, im Übrigen um die (gegebenenfalls stufenweise) Abstellung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung nach § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB durch Verweigerung des Zugangs zu einer Infrastruktureinrichtung (BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 15/01, BGHZ 152, 84 - Fährhafen Puttgarden I; Beschluss vom 11. Dezember 2012 - KVR 7/12, NJW 2013, 1095 - Fährhafen Puttgarden II).

    Soweit auch zur Unterbindung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach § 1 GWB, Art. 101 AEUV ein abgestuftes Vorgehen für sachgerecht gehalten wird (vgl. dazu im Fall von § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB: BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - KVR 7/12, NJW 2013, 1095 Rn. 26 ff. - Fährhafen Puttgarden II) und nach § 32b GWB verfahren werden soll, bleibt der Weg, die Verpflichtungszusagenentscheidung zu befristen oder gegebenenfalls mit einem Widerrufsvorbehalt zu versehen.

  • BVerwG, 28.04.2016 - 4 A 2.15

    Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz; gerichtliche Zuständigkeit; Rücknahme

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17
    Allerdings kann, worauf das Beschwerdegericht zutreffend hinweist, die geänderte Bewertung von Sachverhalten eine Änderung von Tatsachen im Sinne von § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG sein, wenn sie auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht (BVerwG, NVwZ 1984, 102, 103; NVwZ 2016, 323 Rn. 11 f.; BVerwGE 155, 81 Rn. 36).

    Insoweit verhält es sich ähnlich wie bei einer geänderten Bewertung objektiv unveränderter Sachverhalte, die auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und der Behörde erst durch diesen, von ihr nicht beeinflussbaren Erkenntnisfortschritt zugänglich gemacht wurde (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1984, 102, 103; NVwZ 2016, 323 Rn. 11 f.; BVerwGE 155, 81 Rn. 36).

  • BVerwG, 27.05.2015 - 3 B 5.15

    Projekt Stuttgart 21; Planfeststellungsbeschluss; bestandskräftiger

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17
    Allerdings kann, worauf das Beschwerdegericht zutreffend hinweist, die geänderte Bewertung von Sachverhalten eine Änderung von Tatsachen im Sinne von § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG sein, wenn sie auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht (BVerwG, NVwZ 1984, 102, 103; NVwZ 2016, 323 Rn. 11 f.; BVerwGE 155, 81 Rn. 36).

    Insoweit verhält es sich ähnlich wie bei einer geänderten Bewertung objektiv unveränderter Sachverhalte, die auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und der Behörde erst durch diesen, von ihr nicht beeinflussbaren Erkenntnisfortschritt zugänglich gemacht wurde (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1984, 102, 103; NVwZ 2016, 323 Rn. 11 f.; BVerwGE 155, 81 Rn. 36).

  • BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81

    Abgabenordnung - Auslegung - Revision - Schulbuchgenehmigung - Widerruf

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17
    Allerdings kann, worauf das Beschwerdegericht zutreffend hinweist, die geänderte Bewertung von Sachverhalten eine Änderung von Tatsachen im Sinne von § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG sein, wenn sie auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht (BVerwG, NVwZ 1984, 102, 103; NVwZ 2016, 323 Rn. 11 f.; BVerwGE 155, 81 Rn. 36).

    Insoweit verhält es sich ähnlich wie bei einer geänderten Bewertung objektiv unveränderter Sachverhalte, die auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und der Behörde erst durch diesen, von ihr nicht beeinflussbaren Erkenntnisfortschritt zugänglich gemacht wurde (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1984, 102, 103; NVwZ 2016, 323 Rn. 11 f.; BVerwGE 155, 81 Rn. 36).

  • BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07

    Gaslieferverträge

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17
    Des Weiteren richten sich Rücknahme und Widerruf einer Abstellungsverfügung nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - KVR 67/07, BGHZ 180, 323 Rn. 50 - Gaslieferverträge), während die Aufhebung einer Verpflichtungszusagenentscheidung in § 32b Abs. 2 GWB spezialgesetzlich geregelt ist.
  • BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01

    Zur Öffnung des Fährhafens Puttgarden für Konkurrenz auf der "Vogelfluglinie"

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17
    Während das vorliegende Verfahren einen Verstoß gegen § 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV betrifft, ging es in den Anwendungsfällen von § 32 GWB, auf die sich das Bundeskartellamt konkret bezogen hat, im Übrigen um die (gegebenenfalls stufenweise) Abstellung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung nach § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB durch Verweigerung des Zugangs zu einer Infrastruktureinrichtung (BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 15/01, BGHZ 152, 84 - Fährhafen Puttgarden I; Beschluss vom 11. Dezember 2012 - KVR 7/12, NJW 2013, 1095 - Fährhafen Puttgarden II).
  • EuGH, 01.10.1998 - C-279/95

    Langnese-Iglo / Kommission

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17
    Die von der Rechtsbeschwerdeerwiderung genannte Entscheidung "Langnese-Iglo" des Unionsgerichtshofs (EuGH, Urteil vom 1. Oktober 1998 - C-279/95, Slg. 1998, I-5609 Rn. 28 ff.) betraf schon keine förmliche Entscheidung, sondern ein Verwaltungsschreiben der Kommission ("comfort letter"), in dem diese sich eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorbehalten hatte, falls sich die ihrer Beurteilung zugrunde liegenden rechtlichen oder tatsächlichen Umstände wesentlich ändern sollten.
  • BVerwG, 01.02.2006 - 2 PKH 3.05

    Widerruf einer Zusage auf vorläufige Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Grund

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17
    Die demgegenüber vom Beschwerdegericht herangezogene, in einem Prozesskostenhilfeverfahren ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2006 (BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2006 - 2 PKH 3/05, juris Rn. 12) führt im Ergebnis nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • EuGH, 29.06.2010 - C-441/07

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf und bestätigt die Entscheidung

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17
    Dabei ist der mögliche Inhalt der Verpflichtungszusagen nicht durch die für den Erlass einer Abstellungsverfügung (§ 32 GWB) geltenden normativen Vorgaben beschränkt (vgl. Bornkamm in Festschrift für Bechtold, 2006, S. 45, 50 f.; Keßler in MünchKomm.WettbR, 2. Auflage, § 32b GWB Rn. 15; Rehbinder in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kersting/Meyer-Lindemann, GWB, 3. Auflage, § 32b Rn. 7 f.; zur nur eingeschränkten Geltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Anwendung von Art. 9 VO 1/2003 vgl. EuGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - C-441/07, Slg. 2010, I-5949 Rn. 41 ff. - Alrosa).
  • BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 51.08

    Verwendung; Verwendungsdauer; Versetzungsanordnung; Aufhebung;

    Auszug aus BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17
    Notwendig ist stets eine Veränderung der Sachlage; die schlichte andere Beurteilung der gleichgebliebenen Tatsachen reicht insoweit nicht aus (BVerwG, NVwZ 1991, 577, 578; Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 WB 51/08, juris Rn. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 1131/90

    Rügemöglichkeit funktioneller Unzuständigkeit - Ersatzvornahme der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2006 - 10 B 2119/05

    Abbruchgenehmigung für denkmalgeschütztes Haus?

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - Kart 10/15

    Rundholz-Vermarktung: Land Baden-Württemberg verstößt gegen europäisches

    Mit Beschluss vom 12. Juni 2018 - KVR 38/17 - (NZKart 2018, 368 = WuW 2018, 468 - Holzvermarktung Baden-Württemberg ) hat der Bundesgerichtshof unter teilweiser Aufhebung der Beschwerdeentscheidung des erkennenden Senats den Beschluss des Bundeskartellamts vom 9. Juli 2015 nebst Berichtigungen bzw. Änderungen insgesamt aufgehoben.

    Dem Betroffenen steht aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2018 - KVR 38/17 - als dem maßgeblichen Schuldtitel bereits dem Grunde nach kein Anspruch auf Festsetzung der ihm in dem kartellbehördlichen Verfahren vor dem Bundeskartellamt entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu.

  • LG Stuttgart, 20.01.2022 - 30 O 176/19

    Sammelklage-Inkasso, Rundholzvermarktung - Fehlende Aktivlegitimaton eines

    In der durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2018 (KVR 38/17 - Rundholzvermarktung, WuW 2018, 468) aufgehobenen Entscheidung vom 9. Juli 2015 (B1 - 72/12, Anl. K 56) hatte das Bundeskartellamt auszugsweise folgende Feststellungen getroffen:.

    Mit Beschluss vom 12. Juni 2018 (KVR 38/17 - Rundholzvermarktung, WuW 2018, 468) hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Bundeskartellamts vom 9. Juli 2015 auf, weil die Voraussetzungen der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 32b Abs. 2 GWB nicht vorgelegen hätten.

    So sind vielleicht noch die Tatbestandsmerkmale eines schuldhaften Verstoßes der Beklagten gegen europäisches oder nationales Kartellrecht - trotz aller rechtlicher Komplexität insofern (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2018 - KVR 38/17 - Rundholzvermarktung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. März 2017 - VI-Kart 10/15 (V)) - einheitlich und gemeinsam zu beantworten, hingegen bereits die Kartellbetroffenheit der Erwerbsvorgänge in sachlicher wie zeitlicher Hinsicht nicht ohne Weiteres (vgl. etwa allein die in der Spanne zwischen 100 Hektar und 3.000 Hektar Flächen oder der Holzherkunft liegende mögliche Differenzierung beim Kartellverstoß).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2019 - 8 A 10917/18

    Kostenerstattungspflicht der Gemeinde Großsteinhausen für staatlichen

    Soweit die Beklagte insoweit auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. März 2017 (VI-Kart 10/15 (V) - NZKart 2017, 247 und juris) verwiesen hat, das die Rundholzvermarktung durch das Land Baden-Württemberg betraf, ist darauf zu verweisen, dass dieses Urteil mittlerweile mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2018 (KVR 38/17, RdL 2018, 301 und juris), ohne dass eine inhaltliche Entscheidung getroffen worden wäre, aufgehoben wurde.
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