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   BGH, 12.07.1956 - 4 StR 236/56   

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BGH, 12.07.1956 - 4 StR 236/56 (https://dejure.org/1956,379)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1956 - 4 StR 236/56 (https://dejure.org/1956,379)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1956 - 4 StR 236/56 (https://dejure.org/1956,379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift eines in der Hauptverhandlung nach § 52 Strafprozessordnung (StPO) die Aussage verweigernden Zeuge über dessen frühere Vernehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 77
  • NJW 1956, 1528
  • MDR 1956, 627
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 12.07.1956 - 4 StR 236/56
    Das Gesetz will einem Zeugen, der wegen seiner Nähe zur Sache und seiner persönlichen Beziehungen zum Angeklagten vom Aussagezwang verschont werden möchte (vgl § 52 StPO), die seelische Belastung ersparen, daß sein, vielleicht voreilig, erstattetes Zeugnis entgegen seinem Willen doch noch Einfluß auf die Entscheidung haben kann (BGHSt 2, 99 ff = NJW 1952, 517 Nr. 29; Löwe-Rosenberg, 20. Aufl, Anm 5 zu § 252 StPO; Schneidewin JR 1951, 487).

    Die, wie dargelegt, erst nachträglich in § 251 StPO eingefügte Nr. 4 des Abs. 1 erlaubt mithin keine Schlüsse auf den Sinn und Zweck des § 252 StPO zu (vgl BGHSt 2, 102 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51]).

    Es hätte allerdings, da die Zeugin bei ihrer früheren richterlichen Vernehmung belehrt worden war, nunmehr der Vernehmungsrichter über den Inhalt seiner Wahrnehmungen anläßlich jener Vernehmung als Zeuge vernommen werden können oder, gemäß § 244 Abs. 2 StPO, gehört werden müssen (BGHSt 2, 99 f, 109, 110 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51]; grundsätzlich a.M. Eb. Schmidt II, Anm 6, 7 zu § 252 StPO).

  • BayObLG, 28.11.1951 - RReg. III 433/51

    Zeugenaussage eines Polizisten trotz Zeugnisverweigerungsrechts eines anderen

    Auszug aus BGH, 12.07.1956 - 4 StR 236/56
    Das Gesetz will einem Zeugen, der wegen seiner Nähe zur Sache und seiner persönlichen Beziehungen zum Angeklagten vom Aussagezwang verschont werden möchte (vgl § 52 StPO), die seelische Belastung ersparen, daß sein, vielleicht voreilig, erstattetes Zeugnis entgegen seinem Willen doch noch Einfluß auf die Entscheidung haben kann (BGHSt 2, 99 ff = NJW 1952, 517 Nr. 29; Löwe-Rosenberg, 20. Aufl, Anm 5 zu § 252 StPO; Schneidewin JR 1951, 487).
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 12.07.1956 - 4 StR 236/56
    Anderseits erscheint es rechtlich kaum vertretbar, zwischen geschlechtsbetonten Vorgängen, die Jahre auseinanderliegen, Fortsetzungszusammenhang anzunehmen (BGHSt 2, 163, 167, 168) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51].
  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 488/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.07.1956 - 4 StR 236/56
    Der § 251 StPO bedeutet eine Durchbrechung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit (BGHSt 3, 206, 208, 209) [BGH 02.10.1952 - 3 StR 488/52]zur Vermeidung mißlicher Verfahrensverzögerungen.
  • RG, 11.08.1883 - 1766/83

    Ist die Revision ausgeschlossen, wenn die in Zuwiderhandlung gegen die §§. 249

    Auszug aus BGH, 12.07.1956 - 4 StR 236/56
    Die sonach bedeutungslose Einverständniserklärung hinderte den Angeklagten nicht, den Verfahrensfehler zu rügen (RGSt 9, 49, 50; Jescheck Goltd Arch 1953, 69).
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Mit Blick auf die Verlesungsmöglichkeiten nach § 251 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 3 StPO dürften somit ohne die Bestimmung des § 252 StPO Niederschriften über die vormalige Vernehmung des Zeugen, der in der Hauptverhandlung erstmals von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, bei einem Einverständnis der Verfahrensbeteiligten verlesen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280 ff.; vom 29. August 2001 - 2 StR 266/01, NJW 2002, 309, jeweils zu § 55 StPO; s. auch BGH, Urteile vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 102; vom 12. Juli 1956 - 4 StR 236/56, BGHSt 10, 77, 78 f.).
  • LG Potsdam, 19.06.2009 - 24 KLs 22/08

    Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwalt

    So verstieß er gegen das Beweisverbot des § 252 StPO, auf das die Beteiligten nicht verzichten können (vgl. dazu BGHSt 10, 77, BGH NStZ 97, 95), indem er - nachdem Ar. A. ihr Zeugnis unter Berufung auf § 52 StPO verweigert hatte - den Polizeibeamten Schä.
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Einen Verstoß gegen § 252 StPO darf der Angeklagte auch dann rügen, wenn er oder sein Verteidiger der Verwertung nicht widersprochen haben, da im Rahmen des § 252 StPO eine etwaige Einwilligung der Verfahrensbeteiligten unbeachtlich ist (BGHSt 10, 77, 78; BGH StV 1998, 470).

    Es soll gewährleisten, daß der zur Zeugnisverweigerung Berechtigte bis zur Hauptverhandlung frei entscheiden kann, ob seine frühere, vielleicht voreilige oder unbedachte Aussage verwertet werden darf (BGHSt 10, 77; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Belehrung 4).

  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08

    verschlossenes Behältnis; Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit

    Danach setzt die Verlesung von richterlichen Niederschriften voraus, dass die Person, deren Aussage in der Hauptverhandlung verlesen wird, in dieser Hauptverhandlung nicht vernommen worden ist; hingegen soll die Verlesung unzulässig sein, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung erschienen ist (BGH NStZ 1996, 96 m.w.N.; BGH NStZ 1982, 342; BGH NJW 1956, 1528).
  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Sie beruht auf Besonderheiten gerade des Strafverfahrens und sichert das Recht zur Zeugnisverweigerung, indem sie den dazu Berechtigten bis zur Hauptverhandlung frei darüber entscheiden läßt, ob seine frühere, vielleicht voreilige Aussage verwertet werden darf (BGHSt 10, 77).
  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 185/04

    Beweiserhebungsverbot und Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO

    Das in § 252 StPO enthaltene Beweisverwertungsverbot soll gewährleisten, daß der zur Zeugnisverweigerung Berechtigte bis zur Hauptverhandlung frei entscheiden kann, ob seine frühere, vielleicht voreilige oder unbedachte Aussage verwertet werden darf (vgl. BGHSt 10, 77, 78; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Belehrung 4).
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 261/56

    Zulässigkeit des Vorhalts von Niederschriften über vorherige Aussagen eines

    Ihre frühere, vor der Polizei gemachte Bekundung zur Sache durfte also nach § 252 StPO nicht verwehrt werden (BGHSt 2, 99 f; BGH NJW 1956, 1528 Nr. 17), auch ein Vorhalt war unzulässig (KMR 3. Aufl, Anm 1 zu § 252 StPO; Schneiderin, JR 1951, 487 zu D).

    Der § 252 StPO will aber gerade verhindern, daß eine vielleicht voreilig gemachte Aussage eines Zeugen, der sie später verweigert, Einfluß auf die Entscheidung haben kann (BGH NJW 1956, 1528).

  • BGH, 11.04.2012 - 3 StR 108/12

    Unzulässige Verlesung der Niederschrift einer richterlichen Vernehmung bei

    Zulässiges Beweismittel ist aber immer nur die auf die Erinnerung gegründete Aussage des richterlichen Zeugen, nicht dagegen das Protokoll (vgl. BGHSt 10, 77; BGH StV 1996, 522; NJW 2008, 1010).
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 348/02

    Widerspruch, Widerspruchslösung, Beweisverwertungsverbot, Zeugnisverweigerung,

    § 252 StPO ordnet ein Beweisverbot an, welches von den Verfahrensbeteiligten nicht abbedungen werden kann (vgl. BGHSt 10, 77, 79; BGH StV 1998, 470; NStZ 1997, 95 96 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 252 Rn. 12).
  • BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der

    Zureichende Anhaltspunkte für ein darüber hinausgehendes, gezielt auf die - vorsorgliche - Schaffung eines Revisionsgrundes gerichtetes Verhalten, das Anlaß zur Prüfung hätte geben können, ob dadurch in einer dem Angeklagten zurechenbaren Weise die Zulässigkeit der Rüge unter dem Gesichtspunkt arglistigen (rechtsmißbräuchlichen) Vorgehens beeinflußt sein könnte (vgl. dazu BGHSt 24, 280, 283 [BGH 05.01.1972 - 2 StR 376/71]; 22, 83, 85 [BGH 13.02.1968 - 5 StR 706/67]; 15, 306, 308 [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60]; 10, 77; Hanack in Löwe-Rosenberg StPO 24. Aufl. § 337 Rdn. 282; W. Schmid, Die Verwirkung von Verfahrensrügen im Strafprozeß, 1967, S. 53, 67 ff., 336 ff.; Weber GA 1975, 289, 302 f.; Maatz NStZ 1992, 513, 514 f., 516; Widmaier NStZ 1992, 519, 521 f.), ergeben sich aus dem dem Senat bekannten Sachverhalt nicht.
  • BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96

    Richterliche Vernehmungsniederschrift - Angehöriger - Hauptverhandlung -

  • BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95

    Hauptverhandlung - Richterliche Vernehmungsniederschrift -

  • BGH, 31.03.1998 - 5 StR 13/98

    Gerichtliche Verwertung eines von der Zeugin bei der polizeilichen Vernehmung zu

  • BGH, 30.08.1984 - 4 StR 475/84

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Richters -

  • BGH, 26.10.1965 - 1 StR 417/65

    Missachtung des Verwertungsverbotes durch die Einführung früherer Aussagen von in

  • BGH, 29.06.1976 - 5 StR 209/76

    Beweisantrag auf teilweise Verlesung der richterlichen Vernehmungsprotokolle -

  • BGH, 29.11.1960 - 1 StR 465/60

    Einführung von Niederschriften über frühere Vernehmungen des Angeklagten in die

  • BGH, 02.09.1959 - 1 StR 361/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.09.1957 - 2 StR 336/57

    Rechtsmittel

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