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   BGH, 12.07.1961 - V ZR 94/60   

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https://dejure.org/1961,6392
BGH, 12.07.1961 - V ZR 94/60 (https://dejure.org/1961,6392)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1961 - V ZR 94/60 (https://dejure.org/1961,6392)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1961 - V ZR 94/60 (https://dejure.org/1961,6392)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 16.03.1912 - V 483/11

    Vereitelung einer aufschiebenden Bedingung

    Auszug aus BGH, 12.07.1961 - V ZR 94/60
    Daß sie damit einer Rechts pflicht zuwidergehandelt hätte, ist für § 162 BGB nicht erforderlich (RGZ 79, 96, 97/98).
  • RG, 10.01.1903 - V 340/02

    Treu und Glauben im Verkehr. ; Vertragsstrafe.

    Auszug aus BGH, 12.07.1961 - V ZR 94/60
    Es kann dahingestellt bleiben, ob bei reinen Willensbedingungen (Potestativbedingungen) die geflissentliche Verhinderung des Bedingungseintritts noch nicht gegen Treu und Glauben verstößt (so RGZ 53, 257, 259/61) oder sogar § 162 BGB regelmäßig nicht anwendbar ist (so Seydel bei Soergel/Siebert BGB 11. Aufl. § 162 Randn. 6); denn im vorliegenden Fall lag keine reine Willensbedingung vor, weil die Witwe nach dem Nachtragstestament zwar, wie unterstellt, unter Lebenden grundsätzlich frei über das Grundstück verfügen konnte, aber von Todes wegen überhaupt nicht.
  • BGH, 29.04.1954 - IV ZR 152/53

    Testamentsvollstreckung für Vermächtnis

    Auszug aus BGH, 12.07.1961 - V ZR 94/60
    Das angefochtene Urteil bejaht unter Berufung auf BGHZ 13, 203 die Aktivlegitimation des klagenden Testamentsvollstreckers aus § 2212 BGB.
  • BGH, 17.12.1963 - V ZR 176/61

    Rechtsmittel

    Dagegen ist für § 162 BGB grundsätzlich kein Raum im Falle von reinen Willkürbedingungen (Potestativ-, Willensbedingungen): ein Beteiligter, dessen Verpflichtung nach dem Rechtsgeschäft von einer bloßen Willkürbedingung abhängt, verstößt in der Regel nicht gegen Treu und Glauben, falls er den Eintritt der Bedingung verhindert, selbst wenn er dabei die Absicht hat, sich die Vorteile des Geschäfts auf andere Weise zu sichern (RGZ 53, 257, 260; 98, 44, 51/52; vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 1961, V ZR 94/60).
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