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   BGH, 12.07.1963 - Ia ZR 134/63   

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BGH, 12.07.1963 - Ia ZR 134/63 (https://dejure.org/1963,1935)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1963 - Ia ZR 134/63 (https://dejure.org/1963,1935)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1963 - Ia ZR 134/63 (https://dejure.org/1963,1935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 100
  • MDR 1964, 24
  • DB 1963, 1570
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.10.1957 - I ZR 25/57

    Auslegung des § 452 BGB

    Auszug aus BGH, 12.07.1963 - Ia ZR 134/63
    In Wirklichkeit war die Rechtslage, wie bereits in dem zwischen den gleichen Prozeßparteien ergangenen, die Erzeugnisse Vasculat und Effortil betreffenden Urteil vom 25. Oktober 1957 (I ZR 25/57, insoweit in BGHZ 26, 7 und GRUR 1958, 136 nicht abgedruckt) ausgeführt worden ist, kraft der damals geltenden Devisenbestimmungen folgende:.

    Im Ergebnis deckt sich das neue Berufungsurteil Übrigens mit dem erwähnten BGH-Urteil I ZR 25/57 vom 25. Oktober 1957, in dem ein Schuldnerverzug ebenfalls erst ab 1. Juni 1954 angenommen worden ist.

    Hier mag erläuternd darauf hingewiesen werden, daß in dem Urteil I ZR 25/57 vom 25. Oktober 1957 (S. 36) die Rechtsfrage, ob der Kläger durch Absendung seines Telegramms vom 22. April 1955 in Annahmeverzug geraten ist, dahingestellt bleiben mußte, weil die Beklagte sich auf dieses Telegramm damals erst in der Revisionsinstanz berufen hatte.

    Diese Beurteilung der devisenrechtlichen Bestimmungen durch das Berufungsgericht stimmt überein mit derjenigen des Bundesgerichtshofs im früheren Rechtsstreit der Parteien über die Produkte Vasculat und Effortil (vgl. I ZR 25/57 vom 25. Oktober 1957, S. 30-36; ferner I ZR 38/59 vom 8. November 1960, S. 7-11) und läßt - auch unter Berücksichtigung der Angriffe der Revision - keinen Rechtsirrtum erkennen.

    I ZR 25/57 vom 25. Oktober 1957, S. 30-32:.

    Mit diesem Hinweis will die Revision möglicherweise einen materiellen Einwand wieder aufgreifen, der im Urteil I ZR 25/57 des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 1957 wie folgt beschieden worden ist:.

    - Diesem Beweisantritt brauchte das Berufungsgericht nicht nachzugehen, weil es - wie aus den mehrmaligen Bezugnahmen auf das Urteil I ZR 25/57 vom 25. Oktober 1957 zu entnehmen ist - ebenso wie dieses BGH-Urteil (vgl. dort S. 32) das Vorliegen einer Transfergenehmigung in Sachen Ro. (= S.) als unstreitig behandelt hat.

    Zu dieser Klaggrundlage hat das Berufungsurteil in Anlehnung an das Urteil I ZR 25/57 vom 25.10.1957 folgendes ausgeführt:.

    Die atypischen Wesenszüge des strittigen Vertrages hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit I ZR 25/57 in den von beiden Vertragsteilen übernommenen Nebenverpflichtungen erblickt.

  • BGH, 08.11.1960 - I ZR 38/59

    Erteilung einer Einzelgenehmigung für einen Geldtransfer in das Ausland -

    Auszug aus BGH, 12.07.1963 - Ia ZR 134/63
    Diese Beurteilung der devisenrechtlichen Bestimmungen durch das Berufungsgericht stimmt überein mit derjenigen des Bundesgerichtshofs im früheren Rechtsstreit der Parteien über die Produkte Vasculat und Effortil (vgl. I ZR 25/57 vom 25. Oktober 1957, S. 30-36; ferner I ZR 38/59 vom 8. November 1960, S. 7-11) und läßt - auch unter Berücksichtigung der Angriffe der Revision - keinen Rechtsirrtum erkennen.

    I ZR 38/59 vom 8. November 1960, S. 10/11:.

    - Gleichfalls kann in Übereinstimmung mit dem späteren Urteil I ZR 38/59 vom 8. November 1960 (S. 11) kein Verfahrensverstoß im Sinne des § 286 ZPO darin erblickt werden, daß das Berufungsgericht in seinem neuen Urteil den Komplex Ro.-S. nicht nochmals ausdrücklich abgehandelt hat.

    Soweit die Revision diese Gedankenführung als in sich widerspruchsvoll angreift, kann auf folgende Ausführungen in I ZR 38/59 vom 8.11.1960 verwiesen werden:.

  • RG, 23.05.1936 - 3/36

    Kommt der Gläubiger einer auf Reichsmark lautenden Forderung, der Ausländer im

    Auszug aus BGH, 12.07.1963 - Ia ZR 134/63
    Auch das Reichsgericht ist in mehreren Entscheidungen davon ausgegangen, daß der "Eintritt der Fälligkeit" durch das Fehlen oder die Verweigerung einer Devisengenehmigung nicht berührt werde (vgl. RGZ 147, 19; 151, 116; JW 1936, 2858).

    Denn der Hinderungsgrund war nicht in der Person des Gläubigers, sondern überwiegend in der des deutschen Schuldners begründet (so bereits Großer Zivilsenat in RGZ 151, 116).

  • RG, 27.09.1904 - II 597/03

    Kauf; Zahlungsverzug; Klausel " Netto Kasse gegen Konnossement"

    Auszug aus BGH, 12.07.1963 - Ia ZR 134/63
    Der Geltendmachung des Entschuldigungsgrundes bedurfte es dabei nicht, das Ausbleiben des Verzuges ist bei Zutreffen der Voraussetzungen ohne weiteres zu beachten, ohne daß es auf die Geltendmachung des Befreiungsgrundes ankommt (BGB-RGRK 10. Aufl. Bem. 1 zu § 285 BGB; Planck-Siber 4. Aufl. Bem. 7 b zu § 284 BGB; vgl. auch RG WarnRspr 1921 Nr. 42; RGZ 59, 23, 25).
  • BGH, 29.05.1958 - III ZR 169/56

    Londoner Schuldenabkommen

    Auszug aus BGH, 12.07.1963 - Ia ZR 134/63
    Indessen ist anschließend ein Urteil des III. Zivilsenate (BGHZ 27, 327) ergangen, welches möglicherweise dahin verstanden worden kann, daß Fälligkeitszinsen gemäß § 353 HGB während eines Zeitraums, in dem ein gesetzliches Transferverbot bestand, nicht zur Entstehung gelangen könnten (vgl. a.a.O. S. 335).
  • BGH, 22.11.1957 - I ZR 6/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.07.1963 - Ia ZR 134/63
    Der I. Zivilsenat hat diese Frage der "Fälligkeit" in dem insoweit ähnlich gelagerten Rechtsstreit L. ./. Be. (I ZR 6/57 vom 22. November 1957, S. 14/15) ohne weiteres bejaht, und zwar gerade für die Fälligkeitszinsen gemäß § 353 HGB.
  • RG, 16.03.1936 - IV 293/35

    Ist der deutsche Gläubiger einer effektiven Pfundforderung nach Treu und Glauben

    Auszug aus BGH, 12.07.1963 - Ia ZR 134/63
    Dieser zutreffenden Rechtsausführung, die mit der Devisen-Rechtsprechung des Reichsgerichts übereinstimmt (vgl. RGZ 143, 328; 151, 35), schließt sich der erkennende Senat für den vorliegenden Rechtsstreit an.
  • RG, 14.12.1929 - I 214/29

    1. Was gehört zur Verschaffung eines verkauften Rechts? 2. Gehört es beim

    Auszug aus BGH, 12.07.1963 - Ia ZR 134/63
    Eine Analogie zu den Leistungsverweigerungsrechten, welche dem Schuldner aus dem bürgerlichen Vertragsrecht erwachsen können (vgl. hierzu RG JW 1921, 523; 1925, 1748; RGZ 126, 280; Geßler-Hefermehl Anm. 4 zu § 353 HGB; Enneccerus-Lehmann, Schuldrecht 1958, § 51 11, 1; a.A. von Tuhr, Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts, Bd. I S. 294; Brodmann in Ehrenbergs Handbuch des Handelsrechts, 4. Band, II. Abtlg. S. 268; Düringer-Hachenburg, Alldem. Einl. Anm. 289 vor §§ 343 ff HGB), kommt hier nicht in Betracht.
  • RG, 22.10.1936 - IV 12/36

    1. Bemißt sich der Umfang der auf die Mark-Gold-Schatzanweisungen des Deutschen

    Auszug aus BGH, 12.07.1963 - Ia ZR 134/63
    Als Rechtsgrundlage käme allenfalls Schuldnerverzug in Betracht (BGB-RGRK § 289 Anm. 2; RGZ 152, 166, 174 ff); jedoch muß dieser nach der rechtsirrtumsfreien Feststellung des Berufungsurteils (vgl. oben I b) für die hier strittige Zeit nach dem 25. April 1955 gänzlich ausscheiden.
  • BGH, 29.10.1954 - I ZR 23/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.07.1963 - Ia ZR 134/63
    Insbesondere wurde ihr Streit über die Dauer der Umsatzbeteiligung des Klägers durch Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 1954 (GRUR 1955, 143) dahin entschieden, daß diese Umsatzbeteiligung für die Zeit bis zum 21. August 1953 zu leisten sei.
  • BGH, 28.01.1965 - Ia ZR 273/63

    Vertrag bezüglich der Übertragung des Rechts auf ein Patent - Befugnis zur

    Wie der Kläger selber einräumt, hat der Schuldner eine Nichtzahlung, welche auf einem öffentlichrechtlichen Zahlungsverbot beruht, nicht zu vertreten (so für devisenrechtliche Zahlungsbeschränkungen; BGHZ 26, 7 = GRUR 1958, 136; Ia ZR 134/63 vom 12. Juli 1963).
  • BGH, 20.05.1965 - Ia ZR 33/64

    Besetzung eines Senats beim Oberlandesgericht in Widerspruch zum Recht auf den

    Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 12. Juli 1963 (Ia ZR 134/63) das Urteil des Berufungsgerichts im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die teilweise abgewiesenen Klageanträge 1 a, b und 2 b Zinsansprüche betreffen, die in der Zeit vor den 1. Juni 1954 entstanden sein sollen.
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