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   BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65   

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https://dejure.org/1967,533
BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65 (https://dejure.org/1967,533)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1967 - Ib ZR 47/65 (https://dejure.org/1967,533)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1967 - Ib ZR 47/65 (https://dejure.org/1967,533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kennzeichenrechtliche Ansprüche von "Sinalco" und "Bluna" - Kennzeichnungskraft bei Waren - Verwechselungsgefahr bei Limonadenflaschen - Hinreichende Konkretisierung eines Klageantrags - Zulässigkeit von Verkehrsbefragungen als Beweismittel - Voraussetzungen für das ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Blunazit

    § 25 WZG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1968, 581
  • DB 1967, 2218
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 94/06

    Kinder III

    Zwar hat der Senat verschiedentlich auf den unter Umständen begrenzten Wert von Verkehrsbefragungen hingewiesen, mit denen der Durchsetzungsgrad eines isolierten Zeichenbestandteils ermittelt werden soll, der bislang nur in Kombination mit anderen Elementen verwendet worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1967 - Ib ZR 54/66, GRUR 1968, 371, 376 - Maggi; Urt. v. 12.7.1967 - Ib ZR 47/65, GRUR 1968, 581, 584 - Blunazit).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Das Berufungsgericht hat hier vernachlässigt, daß die Kennzeichnungskraft grundsätzlich nicht in einer für alle denkbaren Verletzungsfälle gültigen Weise generell zu definieren ist; vielmehr genügt die Feststellung in dem Umfang, der für die Prüfung der Verwechslungsgefahr mit der konkreten anderen Bezeichnung erforderlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.7.1967 - Ib ZR 47/65, GRUR 1968, 581, 583 - Blunazit).
  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 237/04

    "Fußball WM 2006" nur teilweise geschützt

    Dies gilt um so mehr, als die angegriffene Marke ? wenn man dies überhaupt als Markenbenutzung ansehen könnte ? jedenfalls bisher nur zusammen mit der kennzeichnungskräftigen Marke "FIFA" oder einem Logo erfolgt (vgl BGH GRUR 1968, 581, 584 ? Blunazit; RG GRUR 1943, 128, 130 - Dextro).
  • BPatG, 10.02.2005 - 24 W (pat) 338/03

    Fehlende Unterscheidungskraft einer angemeldeten Marke; Anforderungen und

    Verkehrsbefragungen über einzelne herausgelöste Elemente, die dem Verkehr bislang niemals in Alleinstellung begegnet sind, führen hingegen - wie der Bundesgerichtshof mehrfach betont hat (vgl BGH GRUR 1968, 581, 584 "Blunazit" - mwNachw; vgl auch RG GRUR 1943, 128, 130 "Dextro") - zu unvermeidlichen Fehlerquellen.
  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 3/66

    Streifenmuster

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  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 238/04

    "WM 2006" nur teilweise geschützt

    Dies gilt um so mehr, als die angegriffene Marke - wenn man dies überhaupt als Markenbenutzung ansehen könnte - jedenfalls bisher nur zusammen mit der kennzeichnungskräftigen Marke "FIFA" oder einem Logo erfolgt (vgl. BGH GRUR 1968, 581, 584 - BLUNAZIT; RG GRUR 1943, 128, 130 - DEXTRO).
  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 201/84

    "Wodka Woronoff"; Irreführung über die Herkunft von Wodka

    Das Berufungsgericht war dadurch nicht der Pflicht enthoben, das Beweisergebnis selbständig zu würdigen und es unabhängig von der Beurteilung der Beweisfrage durch die Parteien daraufhin zu überprüfen, ob es seiner Entscheidung zugrunde gelegt werden konnte (BGH, Urt. v. 12.7.1967 - Ib ZR 57/65, GRUR 1968, 581, 583 = WRP 1968, 57, 59 - Blunazit; Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 126/84, Urteilsumdr. S. 7 - Schlußverkaufswerbung).
  • BGH, 01.10.1986 - I ZR 126/84

    "Schlußverkaufswerbung"; Anforderungen an ein Meinungsforschungsgutachten zur

    Es hatte das Beweisergebnis gemäß § 286 ZPO zu würdigen und dabei unabhängig von Parteiauffassungen zu prüfen, ob seine Grundlage - hier das Meinungsforschungsgutachten - fehlerfrei gewonnen ist und die Entscheidung tragen kann (vgl. BGH, Urt. v. 12.7.1967 - Ib ZR 47/65, GRUR 1968, 581, 583 = WRP 1968, 57 - Blunazit).
  • OLG Köln, 05.07.2000 - 6 U 66/97

    Gestaltungsfreiheit bei Produktnachbildung durch Mitbewerber - Abhängehaken einer

    Das gilt selbst dann, wenn die beteiligten Verkehrskreise an die übernommenen technischen Gestaltungsmerkmale und die Gebrauchsvorteile besondere Gütevorstellungen knüpfen (BGH, GRUR 1968, 581 "Pulverbehälter").
  • OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 23/97

    Verwendung gleicher Anschlussgewinde zwischen Grundgerät und Anschlussstück;

    Das gilt selbst dann, wenn die beteiligten Verkehrskreise an die übernommenen technischen Gestaltungsmerkmale und die Gebrauchsvorteile besondere Gütevorstellungen knüpfen (BGH, GRUR 1968, 581 - "Pulverbehälter" -).
  • BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67

    Verwendung von Warenzeichen - Verletzung von Warenzeichenrechten und

  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68

    Ablehnung einer Bildzeichenanmeldung (Warenzeichenanmeldung) durch das Patentamt

  • BGH, 27.11.1968 - I ZR 138/66

    Herstellung und Vertrieb von Spirituosen - Benutzung von grünen Vierkantflaschen

  • BPatG, 06.07.2006 - 25 W (pat) 142/04
  • BPatG, 02.01.2006 - 30 W (pat) 307/03

    Eintragung der Wortkombination "Konstruktionsvollholz" als Kollektivmarke in das

  • LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 2a O 237/11

    Verwechslungsgefahr der Nutzung eines Zeichens wegen Identität oder Ähnlichkeit

  • BGH, 03.07.1970 - I ZR 2/69

    Schutz eines zusätzlichen Kennzeichnungsmittels - Kennzeichnungsmittel im Sinne

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