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   BGH, 12.07.1973 - III ZR 120/72   

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https://dejure.org/1973,1449
BGH, 12.07.1973 - III ZR 120/72 (https://dejure.org/1973,1449)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1973 - III ZR 120/72 (https://dejure.org/1973,1449)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1973 - III ZR 120/72 (https://dejure.org/1973,1449)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Belastung von Grundstücken verschiedender Eigentümer mit einer Dienstbarkeit zur Duldung des Betriebes einer Gondelbahn - Anforderungen an die Aufhebung eines Enteignungsbeschlusses - Voraussetzungen für eine wirksame Enteignungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 120
    Fortwirkung des Enteignungsbeschlusses trotz Nichtzahlung der Entschädigung

Papierfundstellen

  • BGHZ 61, 136
  • NJW 1973, 1749
  • MDR 1973, 918
  • DVBl 1974, 129
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.10.1965 - II ZR 120/63

    Zahlung mit vordatiertem Scheck

    Auszug aus BGH, 12.07.1973 - III ZR 120/72
    Die Hingabe eines Schecks ist noch keine Zahlung; die Erfüllung der Geldschuld tritt erst mit Empfang des Gegenwerts des Schecks ein (BGHZ 44, 178).
  • BGH, 15.02.1971 - III ZR 93/70
    Auszug aus BGH, 12.07.1973 - III ZR 120/72
    Die Revision der Eigentümer wurde durch Beschluß des auch jetzt erkennenden Senats vom 15. Februar 1971 - III ZR 93/70 - einstimmig ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen; der Beschluß wurde den Beteiligten am 17. Februar 1971 zugestellt.
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Für die befreiende Schuldübernahme und auch für einen Fall, in dem die Verpflichtung zur Zahlung einer Leibrente nach dem zugrundeliegenden Vertrag zunächst den Vertragspartner A und später bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses den Vertragspartner B treffen sollte, hat der Bundesgerichtshof eine entsprechende Ausdehnung des § 265 ZPO bereits abgelehnt (BGHZ 61, 136, 142 ff.; Urteil vom 31. Oktober 1974 - III ZR 82/72 - LM Nr. 14 zu § 265 ZPO).
  • BGH, 27.11.1986 - III ZR 243/85

    Aufhebung eines Enteignungsbeschlusses - Leistung einer Vorauszahlung -

    Der Senat hat in BGHZ 61, 136 ausgesprochen, daß die Aufhebung des Enteignungsbeschlusses nach § 120 BBauG wegen Versäumung der einmonatigen Frist nicht erfolgen darf, wenn der Begünstigte unverzüglich nach Anhörung zu dem Aufhebungsantrag die Entschädigung leistet oder hinterlegt.

    Dieser Zinsbetrag ist nach den Grundsätzen des Senatsurteils BGHZ 61, 136 in jedem Falle rechtzeitig gezahlt worden.

  • BGH, 12.07.1973 - III ZR 121/72

    Beseitigung der Ausführungsanordnung zu einem Enteignungsbeschluss - Bezahlung

    Der Senat hat das im einzelnen in der gleichzeitig verhandelten Sache über die Aufhebung des Enteignungsbeschlusses näher dargelegt; darauf wird hier verwiesen (BGH Urt. v. 12. Juli 1973 - III ZR 120/72, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der Senat hat in der bereits erwähnten Parallelsache (III ZR 120/72) entschieden, daß die Enteignungsbehörde hier befugt war, trotz verspäteter Zahlung die Ausführungsanordnung noch zu erlassen und den Antrag auf Aufhebung des Enteignungsbeschlusses abzulehnen.

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