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   BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79   

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https://dejure.org/1979,828
BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79 (https://dejure.org/1979,828)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1979 - 4 StR 204/79 (https://dejure.org/1979,828)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1979 - 4 StR 204/79 (https://dejure.org/1979,828)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Verletzung materiellen Rechts - Strafantragserfordernis bei häuslicher Gemeinschaft zwischen Täter und Verletztem - Auslegung und Subsumtion des Tatbestandsmerkmals "häusliche Gemeinschaft"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision wegen Verletzung materiellen Rechts; Strafantragserfordernis bei häuslicher Gemeinschaft zwischen Täter und Verletztem; Auslegung und Subsumtion des Tatbestandsmerkmals "häusliche Gemeinschaft"

  • rechtsportal.de

    Revision wegen Verletzung materiellen Rechts; Strafantragserfordernis bei häuslicher Gemeinschaft zwischen Täter und Verletztem; Auslegung und Subsumtion des Tatbestandsmerkmals "häusliche Gemeinschaft"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 54
  • NJW 1979, 2055
  • MDR 1979, 950
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Rechts - Hinzuziehung eines Landgerichtsrats

    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79
    Das trifft hier für die vom Angeklagten erreichte Aushändigung der 2.800 DM am 5. Juli 1978, dem letzten Teilakt des fortgesetzten Betruges (vgl. BGHSt 17, 157, 158), und für den Diebstahl der 11.200 DM am 6. Juli 1978 zu.
  • BGH, 07.11.1962 - 2 StR 269/62
    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79
    Den Mitgliedern dieser Gemeinschaft soll die Möglichkeit offengehalten werden, bei Entwendungen im häuslichen Bereich die Angelegenheit unter sich zu bereinigen und den häuslichen Frieden, der durch eine Strafverfolgung empfindlich gestört werden könnte, selbst wieder herzustellen (BT-Drucks. 7/550 S. 247 zu § 247 i.d.F. EGStGB; Eser in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl., § 247 Rdn. 1; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl., § 247 Rdn. 1; Samson in SK, 2. Aufl., § 247 Rdn. 6; vgl. auch BGHSt 10, 400, 403 [BGH 26.07.1957 - 4 StR 257/57]; 18, 123, 126).
  • BGH, 26.07.1957 - 4 StR 257/57

    Hausangestellte des Vaters - § 247 StGB, untergeordneter Mitgewahrsam

    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79
    Den Mitgliedern dieser Gemeinschaft soll die Möglichkeit offengehalten werden, bei Entwendungen im häuslichen Bereich die Angelegenheit unter sich zu bereinigen und den häuslichen Frieden, der durch eine Strafverfolgung empfindlich gestört werden könnte, selbst wieder herzustellen (BT-Drucks. 7/550 S. 247 zu § 247 i.d.F. EGStGB; Eser in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl., § 247 Rdn. 1; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl., § 247 Rdn. 1; Samson in SK, 2. Aufl., § 247 Rdn. 6; vgl. auch BGHSt 10, 400, 403 [BGH 26.07.1957 - 4 StR 257/57]; 18, 123, 126).
  • BGH, 30.05.1972 - 4 StR 180/72

    Tatrichter - Angaben eines Zeugen - Verlöbnis - Eidliche Versicherung

    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79
    Ist dieser ernsthafte Wille bei einem von ihnen - auch wenn der andere keine Kenntnis davon hat - nicht vorhanden oder inzwischen aufgegeben worden, so liegt unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung ein im Strafverfahren zu berücksichtigendes Verlöbnis nicht vor (RGSt 10, 117 ff; 35, 49, 52; 75, 290, 291; BGHSt 3, 215, 216; NJW 1972, 1334; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl., § 11 Rdn. 7; Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl., § 77 Rdn. 2; Rudolphi in SK, 2. Aufl., vor § 77 Rdn. 1; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 52 Rdn. 6).
  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 388/52

    Anforderungen an das Vorliegen einer betrügerischen Absicht - Nachweis des

    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79
    Ist dieser ernsthafte Wille bei einem von ihnen - auch wenn der andere keine Kenntnis davon hat - nicht vorhanden oder inzwischen aufgegeben worden, so liegt unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung ein im Strafverfahren zu berücksichtigendes Verlöbnis nicht vor (RGSt 10, 117 ff; 35, 49, 52; 75, 290, 291; BGHSt 3, 215, 216; NJW 1972, 1334; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl., § 11 Rdn. 7; Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl., § 77 Rdn. 2; Rudolphi in SK, 2. Aufl., vor § 77 Rdn. 1; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 52 Rdn. 6).
  • RG, 28.01.1884 - 8/84

    Sind unter Verlobten im Sinne von §. 52 St.G.B.'s (sowie im Sinne von §. 51 Nr. 1

    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79
    Ist dieser ernsthafte Wille bei einem von ihnen - auch wenn der andere keine Kenntnis davon hat - nicht vorhanden oder inzwischen aufgegeben worden, so liegt unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung ein im Strafverfahren zu berücksichtigendes Verlöbnis nicht vor (RGSt 10, 117 ff; 35, 49, 52; 75, 290, 291; BGHSt 3, 215, 216; NJW 1972, 1334; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl., § 11 Rdn. 7; Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl., § 77 Rdn. 2; Rudolphi in SK, 2. Aufl., vor § 77 Rdn. 1; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 52 Rdn. 6).
  • RG, 12.09.1938 - 3 D 655/38

    1. Der Erzeuger ist i. S. des StGB. mit dem unehelichen Kind in gerader Linie

    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79
    Voraussetzung für das Antragserfordernis gemäß § 247 StGB ist einmal, daß die näheren Beziehungen im Sinn dieser Vorschrift bereits zur Zeit der Tat zwischen Täter und Verletztem bestanden haben (Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl., § 77 Rdn. 2; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl., vor § 77 Rdn. 2; Rudolphi in SK, 2. Aufl., vor § 77 Rdn. 2; Mösl in LK, 9. Aufl., § 61 a.F. Rdn. 9; RGSt 72, 324, 325).
  • RG, 24.07.1941 - 2 D 623/40

    Gibt ein Verlobter, ohne es dem anderen erkennbar zu machen, seinen Entschluß,

    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79
    Ist dieser ernsthafte Wille bei einem von ihnen - auch wenn der andere keine Kenntnis davon hat - nicht vorhanden oder inzwischen aufgegeben worden, so liegt unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung ein im Strafverfahren zu berücksichtigendes Verlöbnis nicht vor (RGSt 10, 117 ff; 35, 49, 52; 75, 290, 291; BGHSt 3, 215, 216; NJW 1972, 1334; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl., § 11 Rdn. 7; Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl., § 77 Rdn. 2; Rudolphi in SK, 2. Aufl., vor § 77 Rdn. 1; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 52 Rdn. 6).
  • RG, 30.12.1901 - 3209/01

    Unter welchen Voraussetzungen ist auf dem Gebiete des Strafrechts ein Verlöbnis

    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79
    Ist dieser ernsthafte Wille bei einem von ihnen - auch wenn der andere keine Kenntnis davon hat - nicht vorhanden oder inzwischen aufgegeben worden, so liegt unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung ein im Strafverfahren zu berücksichtigendes Verlöbnis nicht vor (RGSt 10, 117 ff; 35, 49, 52; 75, 290, 291; BGHSt 3, 215, 216; NJW 1972, 1334; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl., § 11 Rdn. 7; Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl., § 77 Rdn. 2; Rudolphi in SK, 2. Aufl., vor § 77 Rdn. 1; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 52 Rdn. 6).
  • BGH, 21.12.2016 - 3 StR 453/16

    Strafantragserfordernis beim Haus- und Familiendiebstahl (Anwendbarkeit bei

    Da für die Strafantragsberechtigung die Zeit der Tat maßgebend ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1979 - 4 StR 204/79, BGHSt 29, 54, 55 f.; S/S/Sternberg-Lieben/Bosch aaO, § 77 Rn. 10), käme ein originäres Antragsrecht der Strafantragsteller in Betracht, wenn entweder der Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB) über den Erbfall hinaus fortgedauert oder der Mitangeklagte U. G. dem Erbfall zeitlich nachfolgend eine der Angeklagten zurechenbare Unterschlagung (§ 246 Abs. 1 StGB) begangen hätte.
  • BGH, 23.02.2012 - 1 StR 586/11

    Untreue zulasten von Personenhandelsgesellschaften oder Gesellschaftern (GmbH "

    Der Haus- und Familienfrieden, den zu schützen Normzweck des § 247 StGB ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1979 - 4 StR 204/79, BGHSt 29, 54, 56), besteht nur in dem Umfang nicht, in dem ein durch die Untreue verletzter Gesellschafter nicht in einer im Sinne des § 247 StGB privilegierten Beziehung zum Täter steht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1999 - 4 StR 57/99).
  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 531/99

    Nichtentbindung des Verteidigers von seiner Schweigepflicht und rechtlicher

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers kommt es dabei nicht auf zivilrechtliche Maßstäbe an, vielmehr setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Verlöbnis im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO voraus, daß unabhängig von einer zivilrechtlichen Beurteilung im Zeitpunkt der Aussage ein gegenseitiges ernstgemeintes Eheversprechen vorliegt, wobei bereits die einseitige Aufgabe des Heiratswillens das Verlöbnis beseitigt, selbst wenn der andere davon nichts weiß (BGHSt 3, 215, 216; 29, 54, 57).
  • OLG Düsseldorf, 05.01.1998 - 2 Ss 437/97

    Computerbetrug bei Abhebung mittels Scheckkarte mit Geheimzahl

    Ein Verlöbnis löst aber das Antragserfordernis nach den vorbezeichneten Vorschriften nur aus, wenn es bereits zur Zeit der Tat zwischen Täter und Verletztem bestand (BGHSt 29, 54, 56; Eser in Schönke-Schröder, StGB, 25. Aufl., § 247 Rdnr. 3).
  • BGH, 29.11.2007 - 4 StR 386/07

    Urteilsgründe (erforderliche Feststellungen zu Einzeltaten: Konkretisierung und

    Der neue Tatrichter wird im Hinblick darauf, dass die Zeugin nach ihren Angaben bis zum 5. Mai 2006 in ihrer Wohnung für etwa drei Monate mit dem Angeklagten in eheähnlicher Gemeinschaft gelebt hat, zu prüfen haben, ob und - gegebenenfalls - hinsichtlich welcher der Taten zum Nachtteil der Zeugin gemäß § 263 Abs. 4 i.V.m. § 247 StGB ein Strafantrag erforderlich ist, weil der Angeklagte mit der Zeugin bei der Tatbegehung im Sinne des § 247 StGB in häuslicher Gemeinschaft lebte (vgl. BGHSt 29, 54).
  • OLG Celle, 09.07.1985 - 1 Ss 178/85
    (vgl. BGHSt 29, 54, 56).

    Beide gehen nicht unter und geben dem uneingeschränkten Verfolgungs- und Strafanspruch des Staats nicht wieder Raum, wenn dieses Näheverhältnis nach Begehung der Tat, aber vor ihrer Aburteilung sein Ende findet ...(vgl. [u.a.] BGHSt 29, 54, 56; .. aA. Koch in GoltdArch 1960, 304).

  • BGH, 17.07.1987 - 1 StR 327/87

    Fehlen einer Prozessvoraussetzung - Nichtvorliegen eines Strafantrags - Teilweise

    Somit ist dem angefochtenen Urteil - anders als in dem Fall, der dem in BGHSt 29, 54 abgedruckten Urteil zugrunde lag - nicht zu entnehmen, der Angeklagte habe von vornherein mit der Begründung einer häuslichen Gemeinschaft allein das Ziel verfolgt, Eigentums- oder Vermögensdelikte gegenüber seiner Partnerin zu begehen.
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 344/88

    Berücksichtigung eines Verlöbnisses im Strafverfahren - Einstufung des Tatopfers

    Ist dieser ernsthafte Wille bei einem von ihnen - auch wenn der andere keine Kenntnis davon hat - nicht vorhanden oder inzwischen aufgegeben worden, so liegt unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung ein im Strafverfahren zu berücksichtigendes Verlöbnis nicht vor (BGHSt 29, 54, 57 m.w.Nachw.).
  • BSG, 03.06.1981 - 3 RK 64/79

    Anspruch eines Gastarbeiters auf Sterbegeld für seinen im Ausland lebenden Vater

    Sie widerspricht auch nicht derjenigen Rechtsprechung, die in anderen Rechtsgebieten zur Auslegung des Begriffs "in häuslicher Gemeinschaft leben" ergangen ist (vgl OVG Münster, Urteil vom 18. Mai 1965 zu § 122 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes, DöD 1966, 18; BGH, Urteil vom 15. Januar 1980 und OLG Nürnberg, Urteil vom 18. Dezember 1958 zu § 67 Abs. 2 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag, MDR 1980, 481, und VersR 1959, 283; BGH Urteil vom 12. Juli 1979 zu § 247 des Strafgesetzbuches, BGHSt 29, 54, 56; OLG Wien, Urteil vom 27. Oktober 1975 zu § 408 Abs. 1 des österreichischen ASVG, SSV 15, 250, 252).
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