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   BGH, 12.07.1994 - 5 StR 309/94   

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https://dejure.org/1994,2410
BGH, 12.07.1994 - 5 StR 309/94 (https://dejure.org/1994,2410)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1994 - 5 StR 309/94 (https://dejure.org/1994,2410)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1994 - 5 StR 309/94 (https://dejure.org/1994,2410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 581
  • StV 1994, 651
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 541/83

    Angemessenheit einer Notwehrhandlung - Notwehrhandlung einer schwangeren Frau

    Auszug aus BGH, 12.07.1994 - 5 StR 309/94
    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 230; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1).

    Flucht aus der Ehewohnung mit unbestimmtem Ziel zur Nachtzeit war von der Angeklagten nicht zu verlangen (vgl. BGH NJW 1984, 986 m.w.N.).

  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 12.07.1994 - 5 StR 309/94
    b) Allerdings kann gegen einen unbewaffnet vorgehenden Gegner der Einsatz eines lebensgefährlichen Werkzeugs nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen und nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 6 und Verhältnismäßigkeit 2; BGH Urteil vom 15. März 1994 - 5 StR 708/93 -).
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87

    "Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als

    Auszug aus BGH, 12.07.1994 - 5 StR 309/94
    Deshalb ist es, wenn dem Angreifer die Existenz der lebensgefährlichen Waffe bis dahin unbekannt war, je nach Kampflage vom Verteidiger regelmäßig zu verlangen, daß er die Verwendung der Waffe androht, ehe er sie lebensgefährlich einsetzt (BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2; StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, 7; Verteidigung 1, 3; BGH Urteil vom 25. August 1992 - 5 StR 266/92 -).
  • BGH, 30.06.2004 - 2 StR 82/04

    BGH bestätigt Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Nach allgemeinen notwehrrechtlichen Grundsätzen ist der Angegriffene berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist er auf die für den Angreifer minder einschneidende nur dann verwiesen, wenn ihm Zeit zur Auswahl sowie zur Abschätzung der Gefährlichkeit zur Verfügung steht und die für den Angreifer weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig auszuräumen (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 5; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; 1994, 581, 582; 2001, 591, 592; 2002, 140; StV 1999, 145, 146).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97

    Verwertung einer Aussage aus der polizeilichen Vernehmung - Verwertungsverbot bei

    Gegen einen unbewaffneten Gegner kommt der Gebrauch einer lebensgefährlichen Waffe aber nur in Ausnahmefällen in Betracht; er darf nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; 42, 97, 100 m.w.N.; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 12 und 13; BGH NStZ 1994, 581; 1996, 29 [BGH 11.09.1995 - 4 StR 294/95]; BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96 = NStZ-RR 1997, 65 und Urteil vom 6. Februar 1997 - 5 StR 589/96).
  • BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage

    Unter diesen Umständen kann - mangels anderweitiger Feststellungen - auch nicht ausgeschlossen werden, daß ein weniger gefährlicher Einsatz des Messers zur Entwaffnung des Angeklagten und zu einer massiven Steigerung seiner eigenen Gefährdung geführt hätte (vgl. BGH NStZ 1994, 581).
  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97

    Konkurrenzverhältnis zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem

    Gegen einen unbewaffneten Gegner kommt der Gebrauch einer lebensgefährlichen Waffe nur in Ausnahmefällen in Betracht; er darf nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; 42, 97, 100 m.w.N.; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 12 und 13; BGH NStZ 1994, 581; 1996, 29 [BGH 11.09.1995 - 4 StR 294/95]; BGH, Urt. v. 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96 = NStZ-RR 1997, 65 und Urt. vom 6. Februar 1997 - 5 StR 589/96).
  • BGH, 22.02.2011 - 5 StR 530/10

    Rechtfertigung eines Totschlags durch Erstechen eines Angreifers wegen Notwehr

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Juli 1994 - 5 StR 309/94, NStZ 1994, 581; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 435/01, NStZ 2002, 140) darf sich der Angegriffene grundsätzlich des Abwehrmittels bedienen, das er zur Hand hat und das eine sofortige sowie endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt.
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