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   BGH, 12.07.2005 - X ZR 29/05   

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https://dejure.org/2005,2146
BGH, 12.07.2005 - X ZR 29/05 (https://dejure.org/2005,2146)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2005 - X ZR 29/05 (https://dejure.org/2005,2146)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - X ZR 29/05 (https://dejure.org/2005,2146)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sinn und Zweck des § 81 Abs. 2 des Patentgesetzes (PatG) und Anwendbarkeit auf Nichtigkeitsklagen gegen europäische Patente; Verhältnis von Nichtigkeitsverfahren und Einspruchsverfahren; Geltendmachen von Nichtigkeitsgründen, die zugleich Einspruchsgründe darstellen; ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; PatG § 81 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; PatG § 81 Abs. 2
    "Strahlungssteuerung"; Rechtsfolgen der Subsidiarität des Nichtigkeitsverfahrens gegenüber dem Einspruchsverfahren

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4 ; PatG § 81 Abs. 2
    "Strahlungssteuerung"; Rechtsfolgen der Subsidiarität des Nichtigkeitsverfahrens gegenüber dem Einspruchsverfahren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strahlungssteuerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 163, 369
  • NJW-RR 2005, 1705
  • GRUR 2005, 967
  • GRUR Int. 2006, 55
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 11.07.2002 - 1 Ni 23/01

    Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil eines einspruchsbefangenen

    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - X ZR 29/05
    1998, 441 ff.; grundsätzlich ebenso, jedoch differenzierend für den Fall, daß ein Nichtigkeitsgrund im europäischen Einspruchsverfahren nicht geltend gemacht werden kann, BPatGE 45, 190, 191 = GRUR 2002, 1045 ff. - Schlauchbeutel; Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 2. Aufl. Rdn. 94; a.A. Pitz, GRUR 1995, 231, 238; Völp, GRUR Int. 1979, 396, 398; zu den unterschiedlichen Regelungen in den Vertragsstaaten des EPÜ Benkard/Rogge, EPÜ, Art. 138 Rdn. 35; Mangini, GRUR Int. 1983, 226 ff.).

    Deshalb ist nicht auszuschließen, daß ein Patent im Einspruchsverfahren einen Inhalt erhält, dem der in einem parallelen Nichtigkeitsverfahren geltend gemachte Stand der Technik nicht entgegensteht, obwohl er in einem vor Abschluß des Einspruchsverfahrens durchgeführten Nichtigkeitsverfahren zur Nichtigerklärung des Patents in seiner ursprünglich erteilten Fassung führen könnte (Benkard/Rogge, EPÜ, Art. 138 Rdn. 34; BPatGE 45, 190, 191 = GRUR 2002, 1045 ff. - Schlauchbeutel).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvR 2368/99

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Prüfungsentscheidungen im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - X ZR 29/05
    In bezug auf Akte der öffentlichen Gewalt einer unter Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland errichteten zwischenstaatlichen Einrichtung besteht keine durch Art. 19 Abs. 4 GG geschaffene Verpflichtung, ein Rechtsschutzsystem vorzusehen, das in Umfang und Wirksamkeit in jeder Hinsicht dem Rechtsschutzsystem gleichkommt, wie es in bezug auf Akte der deutschen öffentlichen Gewalt von Verfassungs wegen zu gewährleisten ist (BVerfGE 58, 1, 41; 59, 63, 86; BVerfG, Beschl. v. 04.04.2001 - 2 BvR 2368/99, GRUR 2001, 728, 729).
  • BPatG, 21.12.2004 - 2 Ni 47/04
    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - X ZR 29/05
    Das Bundespatentgericht hat die Klage für unzulässig gehalten und sie abgewiesen (veröffentlicht in GRUR 2005, 498 ff.).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - X ZR 29/05
    In bezug auf Akte der öffentlichen Gewalt einer unter Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland errichteten zwischenstaatlichen Einrichtung besteht keine durch Art. 19 Abs. 4 GG geschaffene Verpflichtung, ein Rechtsschutzsystem vorzusehen, das in Umfang und Wirksamkeit in jeder Hinsicht dem Rechtsschutzsystem gleichkommt, wie es in bezug auf Akte der deutschen öffentlichen Gewalt von Verfassungs wegen zu gewährleisten ist (BVerfGE 58, 1, 41; 59, 63, 86; BVerfG, Beschl. v. 04.04.2001 - 2 BvR 2368/99, GRUR 2001, 728, 729).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BGH, 12.07.2005 - X ZR 29/05
    In bezug auf Akte der öffentlichen Gewalt einer unter Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland errichteten zwischenstaatlichen Einrichtung besteht keine durch Art. 19 Abs. 4 GG geschaffene Verpflichtung, ein Rechtsschutzsystem vorzusehen, das in Umfang und Wirksamkeit in jeder Hinsicht dem Rechtsschutzsystem gleichkommt, wie es in bezug auf Akte der deutschen öffentlichen Gewalt von Verfassungs wegen zu gewährleisten ist (BVerfGE 58, 1, 41; 59, 63, 86; BVerfG, Beschl. v. 04.04.2001 - 2 BvR 2368/99, GRUR 2001, 728, 729).
  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Nach § 81 Abs. 2 PatG kann eine Klage auf Nichtigerklärung eines Patents allerdings solange nicht erhoben werden, wie ein Einspruch noch möglich oder ein Einspruchsverfahren anhängig ist (vgl. BGHZ 163, 369 ).
  • BGH, 19.04.2011 - X ZR 124/10

    Mautberechnung

    Die bei laufendem Einspruchsverfahren erhobene Nichtigkeitsklage ist auch dann unzulässig, wenn sie nur auf ein älteres nationales Recht im Sinne des Art. 139 Abs. 2 EPÜ gestützt wird (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Juli 2005, X ZR 29/05, BGHZ 163, 369 - Strahlungssteuerung).

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (Senatsurteil vom 12. Juli 2005 - X ZR 29/05, BGHZ 163, 369 - Strahlungssteuerung).

  • BGH, 06.12.2022 - X ZR 47/22

    Aminopyridin - Patentnichtigkeitsklage: Maßgeblicher Zeitpunkt für das

    Sie hat ferner den Zweck, einander widersprechende Entscheidungen über den Rechtsbestand eines Patents zu vermeiden (BGH, Urteil vom 19. April 2011 - X ZR 124/10, GRUR 2011, 848 Rn. 9 - Mautberechnung; Urteil vom 12. Juli 2005 - X ZR 29/05, BGHZ 163, 369, 371 = GRUR 2005, 967 - Strahlungssteuerung).

    Die Vorschrift gilt grundsätzlich auch für Einspruchsverfahren beim Europäischen Patentamt (BGH, Urteil vom 19. April 2011 - X ZR 124/10, GRUR 2011, 848 Rn. 10 - Mautberechnung; Urteil vom 12. Juli 2005 - X ZR 29/05, BGHZ 163, 369, 370 = GRUR 2005, 967 - Strahlungssteuerung).

    Die Durchführung eines Nichtigkeitsverfahrens auf derart unsicherer Grundlage kann zu einem ungerechtfertigten Verlust des Patents in seinem zu Recht erteilten Umfang führen (BGHZ 163, 369, 371 = GRUR 2005, 967 - Strahlungssteuerung).

  • BVerfG, 05.04.2006 - 1 BvR 2310/05

    Zur Gewährleistung des Grundrechtsschutzes im europäischen Einspruchsverfahren

    gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2005 - X ZR 29/05 -,.

    Die Berufung wies der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12. Juli 2005 zurück (GRUR 2005, S. 967).

  • BPatG, 25.02.2022 - 3 Ni 23/20

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fampridin (europäisches Patent)" - zur

    Mit dem Klagehindernis nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG soll das BPatG entlastet, widersprüchliche Entscheidungen vermieden (BGH GRUR 2005, 967 Rn. 9 - Strahlungssteuerung; BGH, a.a.O. Rn. 9 - Mautberechnung) und sichergestellt werden, dass über den Rechtsbestand des Streitpatents auf der Grundlage seiner im Erteilungs- und Einspruchsverfahren endgültigen Fassung entschieden wird, die auch erst zum Ausgangspunkt einer eingeschränkten Verteidigung gemacht werden kann (BGH GRUR 2011, 848 Rn. 13 - Mautberechnung).

    Das Klagehindernis besteht dabei nicht nur für Einspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, sondern auch für solche vor dem Europäischen Patentamt (BGH GRUR 2005, 967 Rn. 8 - Strahlungssteuerung; a.a.O. Rn. 10 - Mautberechnung).

  • BPatG, 12.05.2010 - 4 Ni 21/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fahrzeugsteuer" - zur Unzulässigkeit einer

    Hilfsweise komme die Aussetzung des Nichtigkeitsverfahrens bis zum Abschluss des europäischen Einspruchsverfahrens in Betracht, wie dies der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Strahlungssteuerung" (GRUR 2005, 967 ff.) angeregt habe.

    Die Vorschrift des § 81 Abs. 2 S. 1 PatG ist grundsätzlich auf das europäische Einspruchsverfahren anzuwenden, vgl. BGH GRUR 2005, 967 f. - Strahlungssteuerung.

  • BPatG, 20.10.2006 - 3 Ni 7/06

    Geltendmachung einer unzulässigen Erweiterung des Schutzbereichs eines

    Sie hält die Nichtigkeitsklage ungeachtet der Vorschrift des § 81 Abs. 2 PatG nach den Grundsätzen der "Strahlungssteuerung"-Entscheidung des BGH (GRUR 2005, 967) für zulässig, weil sie auf einen Nichtigkeitsgrund gestützt sei, der nicht zugleich einen Einspruchsgrund nach Art. 100 EPÜ bilde.

    Damit ist auch die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen über den Bestand des Patents aus dem gleichen Rechtsgrund ausgeschlossen, die dazu führen kann, dass ein Patent in einem Einspruchsverfahren einen Inhalt erhält, dem der in einem parallelen Nichtigkeitsverfahren geltend gemachte Stand der Technik nicht entgegensteht, obwohl er in einem vor Abschluss des Einspruchsverfahrens durchgeführten Nichtigkeitsverfahren zur Nichtigerklärung des Patents in seiner ursprünglich erteilten Fassung führen könnte (BGH GRUR 2005, 967, 968 li. Sp. - Strahlungssteuerung).

  • BPatG, 22.03.2022 - 3 Ni 20/20
    Mit dem Klagehindernis nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG soll das BPatG entlastet, widersprüchliche Entscheidungen vermieden (BGH GRUR 2005, 967 Rn. 9 - Strahlungssteuerung; BGH, a.a.O. Rn. 9 - Mautberechnung) und sichergestellt werden, dass über den Rechtsbestand des Streitpatents auf der Grundlage seiner im Erteilungs- und Einspruchsverfahren endgültigen Fassung entschieden wird, die auch erst zum Ausgangspunkt einer eingeschränkten Verteidigung gemacht werden kann (BGH GRUR 2011, 848 Rn. 13 - Mautberechnung).

    Das Klagehindernis besteht dabei nicht nur für Einspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, sondern auch für solche vor dem Europäischen Patentamt (BGH GRUR 2005, 967 Rn. 8 - Strahlungssteuerung; a.a.O. Rn. 10 - Mautberechnung).

  • BPatG, 26.04.2022 - 3 Ni 22/20
    Mit dem Klagehindernis nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG soll das BPatG entlastet, widersprüchliche Entscheidungen vermieden (BGH GRUR 2005, 967 Rn. 9 - Strahlungssteuerung; BGH, a.a.O. Rn. 9 - Mautberechnung) und sichergestellt werden, dass über den Rechtsbestand des Streitpatents auf der Grundlage seiner im Erteilungs- und Einspruchsverfahren endgültigen Fassung entschieden wird, die auch erst zum Ausgangspunkt einer eingeschränkten Verteidigung gemacht werden kann (BGH GRUR 2011, 848 Rn. 13 - Mautberechnung).

    Das Klagehindernis besteht dabei nicht nur für Einspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, sondern auch für solche vor dem Europäischen Patentamt (BGH GRUR 2005, 967 Rn. 8 - Strahlungssteuerung; a.a.O. Rn. 10 - Mautberechnung).

  • BPatG, 28.05.2013 - 3 Ni 2/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zirkonoxidpulver, Verfahren zu seiner

    Außerdem kann der Patentinhaber im Nichtigkeitsverfahren den Gegenstand des Streitpatents nicht in der Form beschränken, dass gerade auch aus einem umstrittenen Teil der Beschreibung Merkmale in die Patentansprüche aufgenommen werden, solange der endgültige Wortlaut der Beschreibung noch nicht feststeht (vgl. zur Problematik auch BGH GRUR 2005, 967, 968 - Strahlungssteuerung; BGH GRUR 2011, 848 - Mautberechnung).
  • BPatG, 07.03.2006 - 23 W (pat) 1/04
  • BPatG, 03.05.2006 - 20 W (pat) 30/03
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