Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,441
BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04 (https://dejure.org/2007,441)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2007 - I ZR 148/04 (https://dejure.org/2007,441)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - I ZR 148/04 (https://dejure.org/2007,441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Zu den Vorraussetzungen eine Markenrechtsverletzung bei Parallelimport von Arzneimitteln

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs eines parallelimportierten Arzneimittels; Voraussetzungen für die Annahme eines wettbewerbswidrigen Verhaltens des Parallelimporteurs; Verwechslungsgefahr zwischen der inländischen Marke und einer im ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Parallelimport von umgepackten Arzneimitteln - CORDARONE

  • Judicialis

    MarkenG § 24; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 24; UWG § 3 § 4 Nr. 10
    "CORDARONE"; Zulässigkeit des Vertriebs parallel importierter Arzneimittel; Erforderlichkeit des Umpackens; Benutzung einer im Ausland gebrauchten, im Inland für den Hersteller aber nicht geschützten Marke durch den Parallelimporteur

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 24 ; UWG § 3 § 4 Nr. 10
    "CORDARONE"; Zulässigkeit des Vertriebs parallel importierter Arzneimittel; Erforderlichkeit des Umpackens; Benutzung einer im Ausland gebrauchten, im Inland für den Hersteller aber nicht geschützten Marke durch den Parallelimporteur

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CORDARONE

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Parallelimport - Markenzeichen - Markenrechtsverletzung - Cordarone - Cordarex - Umverpackung

  • CIPReport PDF, S. 22 (Kurzinformation)

    CORDARONE

    § 24 MarkenG, §§ 3, 4 Nr. 10 UWG
    Zu Parallelimport bei unterschiedlichen Marken im In- und Ausland

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 173, 230
  • MDR 2008, 460
  • GRUR 2008, 160
  • GRUR Int. 2008, 519
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (70)

  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15

    Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig

    Solche Fälle sind bei bösgläubiger Anmeldung fremder Marken oder Domains angenommen worden (vgl. BGHZ 173, 230 = GRUR 2008, 160 Tz. 21 - CORDARONE; BGH GRUR 2009, 780 Tz. 11 - Ivadal; obiter für das sog. Domain-Grabbing OLG München, NJW-RR 1998, 984, 986).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Sie können aber auch darin liegen, dass der Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH, Urt. v. 10.8.2000 - I ZR 283/97, GRUR 2000, 1032, 1034 = WRP 2000, 1293 - EQUI 2000; Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 29/02, GRUR 2005, 581, 582 = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance; Urt. v. 3.2.2005 - I ZR 45/03, GRUR 2005, 414, 417 = WRP 2005, 610 - Russisches Schaumgebäck; BGHZ 173, 230 Tz. 18 - CORDARONE; BGH, Urt. v. 10.1.2008 - I ZR 38/05, WRP 2008, 785 Tz. 21 - AKADEMIKS, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Wegen des im Markenrecht geltenden Territorialitätsgrundsatzes ist es allerdings im Allgemeinen rechtlich unbedenklich, wenn im Inland ein Zeichen als Marke in Kenntnis des Umstands angemeldet wird, dass ein anderer dasselbe oder ein verwechselbar ähnliches Zeichen im Ausland als Marke für gleichartige oder sogar identische Waren benutzt (BGH, Urt. v. 6.11.1986 - I ZR 196/84, GRUR 1987, 292, 294 - KLINT; BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BGH, Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 29/02, GRUR 2005, 581, 582 = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance; Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 148/04 Tz. 18 - CORDARONE).

    Nur wenn zur Kenntnis von der Benutzung besondere Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Anmelders als wettbewerbswidrig erscheinen lassen, steht der markenrechtliche Territorialitätsgrundsatz der Anwendung des UWG nicht entgegen (BGH, Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 148/04 Tz.18 - CORDARONE; vgl. auch BGH, Urt. v. 7.3.1969 - I ZR 36/67, GRUR 1970, 138, 139 - Alemite).

    Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 19.2.1998 - I ZR 138/95, GRUR 1998, 1034, 1036 f. = WRP 1998, 978 - Makalu; BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BGH, Urt. v. 3.2.2005 - I ZR 45/03, GRUR 2005, 414, 417 = WRP 2005, 610 - Russisches Schaumgebäck; Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 148/04 Tz. 18 - CORDARONE) oder dass der Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH, Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 125/75, GRUR 1980, 110, 111 = WRP 1980, 74 - TORCH; Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 95/95, GRUR 1998, 412, 414 = WRP 1998, 373 - Analgin; BGH GRUR 2005, 581, 582 - The Colour of Elégance; GRUR 2005, 414, 417 - Russisches Schaumgebäck; BGH, Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 148/04 Tz. 18 - CORDARONE).

    aa) Die Anmeldung einer Marke kann als wettbewerbswidrig zu beurteilen sein, wenn der Anmelder weiß, dass ein identisches oder verwechslungsfähig ähnliches Zeichen im Ausland bereits für zumindest gleichartige Waren benutzt wird, das ausländische Unternehmen die Absicht hat, das Zeichen in absehbarer Zeit auch im Inland zu benutzen, und sich dem Anmelder diese Absicht zumindest aufdrängen musste (BGH, Urt. v. 2.4.1969 - I ZR 47/67, GRUR 1969, 607, 609 - Recrin; BGH GRUR 1987, 292, 294 - KLINT; vgl. auch BGH, Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 148/04 Tz. 21 - CORDARONE).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Wegen des im Markenrecht geltenden Territorialitätsgrundsatzes (vgl. auch Art. 6 PVÜ) ist es, wie das Bundespatentgericht mit Recht angenommen hat, an sich grundsätzlich rechtlich unbedenklich, wenn im Inland ein Zeichen als Marke in Kenntnis des Umstands angemeldet wird, dass ein anderer dasselbe Zeichen im benachbarten Ausland als Marke für gleiche oder sogar identische Waren benutzt (BGHZ 173, 230 Tz. 19 - CORDARONE, m.w.N.).

    Auch ohne einen inländischen Besitzstand eines Vorbenutzers kann die Anmeldung einer Marke allerdings als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn der Anmelder den Inhaber eines wertvollen ausländischen Zeichens, der dieses demnächst auch auf dem inländischen Markt benutzen will, daran durch die mit der Eintragung der angemeldeten Marke verbundene zeichenrechtliche Sperre hindern will (BGHZ 173, 230 Tz. 21 - CORDARONE, m.w.N.).

    Zwar kann, wie das Bundespatentgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat, von einer Bösgläubigkeit der Anmeldung nicht bereits dann ausgegangen werden, wenn ein Anmelder den Umstand, dass einzelne Arzneimittel im Ausland unter nur dort, nicht aber im Inland geschützten Marken vertrieben werden, für eigene Zwecke ausnutzt, indem er die Bezeichnung im Inland für sich als Marke anmeldet und mit ihr gekennzeichnete - aus dem Ausland parallelimportierte - Arzneimittel vertreibt (vgl. BGHZ 173, 230 Tz. 21 ff. - CORDARONE).

    Der Vertrieb des aus dem Ausland importierten Arzneimittels unter der mit der ausländischen Bezeichnung übereinstimmenden, im Inland jedoch nicht geschützten Marke war weder markenrechtlich zu beanstanden (vgl. BGHZ 173, 230 Tz. 21 ff. - CORDARONE) noch stellte er eine nach §§ 3, 4 Nr. 9 UWG unlautere Wettbewerbshandlung dar, da es schon an der Tatbestandsvoraussetzung einer Nachahmung von Waren eines Mitbewerbers fehlte.

  • BPatG, 29.04.2010 - 25 W (pat) 151/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Maxitrol" - bösgläubige

    Es müssten die vom BGH entwickelten Grundsätze der Entscheidung "Cordarone I" (GRUR 2008, 160) Anwendung finden, wonach ein Parallelimporteur, der eine im Ausland eingetragene, aber in Deutschland nicht geschützte Marke für die Kennzeichnung eines von ihm importierten und in Deutschland vertriebenen pharmazeutischen Produktes nutze, nicht bösgläubig handele.

    Im vorliegenden Fall sei zudem die angegriffene Marke zwischenzeitlich auf einen Parallelimporteur des betreffenden Arzneimittels übertragen worden, so dass nach der Entscheidung BGH GRUR 2008, 160 eine Bösgläubigkeit vorliegend in keinem Falle mehr angenommen werden könne.

    Zwar kann von einer Bösgläubigkeit der Anmeldung nicht bereits dann ausgegangen werden, wenn ein Anmelder den Umstand, dass einzelne Arzneimittel im Ausland unter nur dort, nicht aber im Inland geschützten Marken vertrieben werden, für eigene Zwecke ausnutzt, indem er die Bezeichnung im Inland für sich als Marke anmeldet und mit ihr gekennzeichnete - aus dem Ausland parallelimportierte - Arzneimittel vertreibt (vgl. BGH GRUR 2008, 160, Tz. 21 ff. - CORDARONE).

    Arzneimittels durften dieses unter der - vor der Erlangung des entsprechenden Markenschutzes durch die Markeninhaberin in Deutschland nicht geschützten - Bezeichnung "Maxitrol" im Inland vertreiben, da dies weder markenrechtlich zu beanstanden ist (vgl. BGH GRUR 2008, 160, Tz. 21 ff. - CORDARONE) noch eine nach §§ 3, 4 Nr. 9 UWG unlautere Wettbewerbshandlung darstellt.

    Die Grundsätze der Entscheidung BGH GRUR 2008, 160 - CORDARONE finden - ohne Wertungswiderspruch - auf die Markeninhaberin keine Anwendung.

    Zum einen gab es bei dem dortigen Sachverhalt keine dem hier vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Umstände, aus denen auf eine Absicht der Herstellerin, die betreffende Bezeichnung im Inland zu benutzen, geschlossen werden konnte (vgl. BGH GRUR 2008, 160, Tz. 21 - COR-DARONE).

    Zum anderen hat die dortige Markeninhaberin die betreffende Marke in einer rechtlich nicht zu beanstandenden Weise zum Zwecke der Kennzeichnung des betreffenden pharmazeutischen Präparats selber benutzt (vgl. BGH GRUR 2008, 160, Tz. 24, 25 - CORDARONE) und damit nicht die bloße Verwertung des betreffenden Markenrechts durch Verkauf oder Lizenzierung, sondern die Förderung des eigenen Wettbewerbs auf dem Arzneimittelmarkt und damit die Verfolgung eigener  legitimer  Interessen  bezweckt.  Schließlich  konnte auch - anders als im vorliegenden Fall - davon ausgegangen werden, dass die dortige Markeninhaberin gegen die dortigen Parallelimporteure nicht vorgeht (vgl. BGH GRUR 2008, 160, Tz. 26 - CORDARONE).

    Zwar hat der BGH in der vorgenannten Entscheidung eine sittenwidrige Behinderung anderer Parallelimporteure auch deswegen verneint, weil diese dann die Möglichkeit der Umkennzeichnung mit der betreffenden im Inland geschützten Herstellermarke hätten (vgl. BGH GRUR 2008, 160, Tz. 26 - CORDARONE).

    Fehlt es - anders als bei GRUR 2008, 160 - CORDARONE - an dem Willen des Markeninhabers, die betreffende Marke selber zu benutzen, sondern lassen - wie hier - die Gesamtumstände den Schluss zu, der Anmelder bzw. hier: die Markeninhaberin werde in rechtsmissbräuchlicher Weise versuchen, Dritte zum Erwerb der Markenrechte zu veranlassen, so kann die Möglichkeit der Umkennzeichnung durch die (weiteren) Parallelimporteure nicht zu Gunsten der Markeninhaberin ins Gewicht fallen.

  • BGH, 09.11.2017 - I ZR 110/16

    form-strip II - Verletzung einer Unionsmarke: Einrede des Inhabers eines älteren

    Diese Sichtweise entspricht der zum harmonisierten Markenrecht ergangenen Senatsrechtsprechung, in der Priorität allein Zeichenrechten zugebilligt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 148/04, GRUR 2008, 160 Rn. 15 = WRP 2008, 226 - CORDARONE; Urteil vom 5. Februar 2009 - I ZR 167/06, GRUR 2009, 484 Rn. 43 = WRP 2009, 616 - METROBUS; Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 231/06, GRUR 2009, 1055 Rn. 52 = WRP 2009, 1533 - airdsl).
  • OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 11/21

    "American Food and Drinks" - Abmahnung des Markeninhabers als Rechtsmissbrauch

    a) Den aus einer Marke hergeleiteten Ansprüchen kann einredeweise entgegen gehalten werden, dass auf Seiten des Markeninhabers Umstände vorliegen, die die Geltendmachung des markenrechtlichen Schutzes als eine wettbewerbswidrige Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2015 - I ZB 69/14, GRUR 2016, 380 - GLÜCKSPILZ; Urteil vom 26.06.2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 - EROS; Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 148/04, BGHZ 173, 230 - CORDARONE; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl., § 14 Rn. 55).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 9/06

    Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung

    Wegen des im Markenrecht geltenden Territorialitätsgrundsatzes (vgl. auch Art. 6 PVÜ) ist es, wie das Bundespatentgericht mit Recht angenommen hat, an sich grundsätzlich rechtlich unbedenklich, wenn im Inland ein Zeichen als Marke in Kenntnis des Umstands angemeldet wird, dass ein anderer dasselbe Zeichen im benachbarten Ausland als Marke für gleiche oder sogar identische Waren benutzt (BGHZ 173, 230 Tz. 19 - CORDARONE, m.w.N.).

    Auch ohne einen inländischen Besitzstand eines Vorbenutzers kann die Anmeldung einer Marke allerdings als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn der Anmelder den Inhaber eines wertvollen ausländischen Zeichens, der dieses demnächst auch auf dem inländischen Markt benutzen will, daran durch die mit der Eintragung der angemeldeten Marke verbundene zeichenrechtliche Sperre hindern will (BGHZ 173, 230 Tz. 21 - CORDARONE, m.w.N.).

    Zwar kann, wie das Bundespatentgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat, von einer Bösgläubigkeit der Anmeldung nicht bereits dann ausgegangen werden, wenn ein Anmelder den Umstand, dass einzelne Arzneimittel im Ausland unter nur dort, nicht aber im Inland geschützten Marken vertrieben werden, für eigene Zwecke ausnutzt, indem er die Bezeichnung im Inland für sich als Marke anmeldet und mit ihr gekennzeichnete - aus dem Ausland parallelimportierte - Arzneimittel vertreibt (vgl. BGHZ 173, 230 Tz. 21 ff. - CORDARONE).

    Der Vertrieb des aus dem Ausland importierten Arzneimittels unter der mit der ausländischen Bezeichnung übereinstimmenden, im Inland jedoch nicht geschützten Marke war weder markenrechtlich zu beanstanden (vgl. BGHZ 173, 230 Tz. 21 ff. - CORDARONE) noch stellte er eine nach §§ 3, 4 Nr. 9 UWG unlautere Wettbewerbshandlung dar, da es schon an der Tatbestandsvoraussetzung einer Nachahmung von Waren eines Mitbewerbers fehlte.

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 208/05

    KLACID PRO

    aa) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Bundesgerichtshofs kann der Markeninhaber die Veränderung verbieten, die mit dem Umpacken eines mit der Marke versehenen Arzneimittels verbunden ist und die ihrem Wesen nach die Gefahr einer Beeinträchtigung des Originalzustands der Ware schafft, es sei denn, das Umpacken ist erforderlich, um die Vermarktung des parallel importierten Arzneimittels zu ermöglichen, und die berechtigten Interessen des Markeninhabers sind gewahrt (EuGH, Urt. v. 11.7.1996 - C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3545 = GRUR Int. 1996, 1144 Tz. 79 = WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; GRUR 2007, 586 Tz. 19 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; BGHZ 173, 230 Tz. 30 ff. - CORDARONE).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 5/08

    Rechtsmissbräuchlich- und Bösgläubigkeit der Anmeldung einer Marke

    Wegen des im Markenrecht geltenden Territorialitätsgrundsatzes (vgl. auch Art. 6 PVÜ) ist es, wie das Bundespatentgericht mit Recht angenommen hat, an sich grundsätzlich rechtlich unbedenklich, wenn im Inland ein Zeichen als Marke in Kenntnis des Umstands angemeldet wird, dass ein anderer dasselbe Zeichen im benachbarten Ausland als Marke für gleiche oder sogar identische Waren benutzt (BGHZ 173, 230 Tz. 19 - CORDARONE, m.w.N.).

    Auch ohne einen inländischen Besitzstand eines Vorbenutzers kann die Anmeldung einer Marke allerdings als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn der Anmelder den Inhaber eines wertvollen ausländischen Zeichens, der dieses demnächst auch auf dem inländischen Markt benutzen will, daran durch die mit der Eintragung der angemeldeten Marke verbundene zeichenrechtliche Sperre hindern will (BGHZ 173, 230 Tz. 21 - CORDARONE, m.w.N.).

    Zwar kann, wie das Bundespatentgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat, von einer Bösgläubigkeit der Anmeldung nicht bereits dann ausgegangen werden, wenn ein Anmelder den Umstand, dass einzelne Arzneimittel im Ausland unter nur dort, nicht aber im Inland geschützten Marken vertrieben werden, für eigene Zwecke ausnutzt, indem er die Bezeichnung im Inland für sich als Marke anmeldet und mit ihr gekennzeichnete - aus dem Ausland parallelimportierte - Arzneimittel vertreibt (vgl. BGHZ 173, 230 Tz. 21 ff. - CORDARONE).

    Der Vertrieb des aus dem Ausland importierten Arzneimittels unter der mit der ausländischen Bezeichnung übereinstimmenden, im Inland jedoch nicht geschützten Marke war weder markenrechtlich zu beanstanden (vgl. BGHZ 173, 230 Tz. 21 ff. - CORDARONE) noch stellte er eine nach §§ 3, 4 Nr. 9 UWG unlautere Wettbewerbshandlung dar, da es schon an der Tatbestandsvoraussetzung einer Nachahmung von Waren eines Mitbewerbers fehlte.

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 172/09

    RENNIE

  • LG Düsseldorf, 19.07.2017 - 2a O 200/13
  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 30/05

    Lefax/Lefaxin

  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 99/12

    Revisionsverfahren zur markenrechtlichen Zulässigkeit des Umpackens

  • BGH, 28.10.2010 - I ZB 13/10

    Grundsatz des gesetzlichen Richters: Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den

  • OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 53/09

    Erschöpfung des Markenrechts beim Reimport von Arzneimitteln

  • BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 85/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gelbe Seiten" - zur

  • OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 6 U 17/17

    Rechtserhaltende Benutzung und Schutzumfang einer für Immobilienvermietung und

  • OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 U 38/10

    Verletzung einer Gemeinschaftsmarke bei Parallelimport von Arzneimitteln:

  • BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 84/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gelbe Seiten (Wort-Bild-Marke)"

  • BPatG, 28.04.2009 - 32 W (pat) 77/07

    Die bösgläubige Markenanmeldung

  • BPatG, 15.11.2017 - 29 W (pat) 16/14

    10 AZR 63/14

  • OLG Köln, 18.02.2009 - 6 U 87/08

    Verwechslungsgefahr zweier Marken für Mikrofasertücher

  • LG Hamburg, 25.01.2011 - 312 O 237/10

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr zwischen der Bezeichnung "Yellow

  • OLG Köln, 17.05.2013 - 6 U 208/12

    Ansprüche wegen Verletzung der Wortmarke "PINAR"

  • BGH, 28.10.2010 - I ZB 12/10

    Markenrecht: Bindung des BPatG an rechtliche Beurteilung des BGH bei

  • OLG München, 23.04.2009 - 29 U 5712/07

    Wettbewerbsrecht: Unlauterkeit einer Markenanmeldung und -eintragung durch einen

  • OLG Hamm, 14.01.2016 - 4 U 95/15

    Verwechslungsgefahr zweier Marken; Rechtsmissbräuchlichkeit der Anmeldung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-129/17

    Mitsubishi Shoji Kaisha und Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe -

  • BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 92/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Toxic twins (Wort-Bild-Marke)"

  • OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 209/07

    "1 A Pharma ./. 1 Pharma"

  • BPatG, 11.05.2022 - 29 W (pat) 11/19
  • BGH, 28.10.2010 - I ZB 14/10

    Verstoß gegen den Anspruch eines Markeninhabers auf rechtliches Gehör durch

  • OLG München, 12.11.2009 - 29 U 3255/09

    Markenrechtsschutz: Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-/Bildmarken mit

  • BPatG, 02.02.2022 - 29 W (pat) 11/19
  • OLG München, 01.12.2011 - 6 U 4556/07

    Abweisung der Klage auf Löschung einer Marke, da die Beklagte sich auf eine

  • BPatG, 08.04.2015 - 29 W (pat) 118/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Nationale Volksarmee der

  • OLG Frankfurt, 10.12.2020 - 6 W 126/20

    Verfahrensaussetzung nach § 148 ZPO im Hinblick auf anhängiges Löschungsverfahren

  • BPatG, 23.02.2011 - 26 W (pat) 516/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "xpress wir können sofort" (Wort-Bildmarke) -

  • BPatG, 30.12.2009 - 25 W (pat) 76/05
  • BPatG, 22.12.2009 - 25 W (pat) 224/03

    Eine Marke, die mit dem Ziel der Blockade bzw. Lizenzierung an Dritte eingetragen

  • BPatG, 17.03.2022 - 30 W (pat) 6/19
  • BPatG, 17.06.2022 - 29 W (pat) 10/19
  • BPatG, 22.04.2020 - 29 W (pat) 508/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "HELMUT RAHN" - Unterscheidungskraft - kein

  • OLG Hamburg, 12.07.2012 - 3 U 159/10

    Aufstockpackung - Verletzung einer Gemeinschaftsmarke durch Umpackung eines

  • BPatG, 30.08.2010 - 30 W (pat) 61/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Cali Nails (Wort-Bildmarke)" -

  • LG Hamburg, 14.07.2022 - 327 O 32/19

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch bei einem Angebot

  • BPatG, 03.06.2020 - 29 W (pat) 46/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ALPHA PLUS PROFILE" - zur

  • BPatG, 26.01.2017 - 30 W (pat) 8/14

    Anforderungen an den Nachweis der Bösgläubigkeit bei Anmeldung einer Marke i.S.d.

  • BPatG, 22.12.2009 - 25 W (pat) 225/03
  • BPatG, 12.08.2009 - 26 W (pat) 156/03
  • BPatG, 28.05.2020 - 30 W (pat) 16/17
  • BPatG, 31.03.2011 - 25 W (pat) 16/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "pjur (Wort-Bild-Marke)" - kein

  • BPatG, 08.12.2020 - 30 W (pat) 27/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Bildmarke (Herz mit gefiederten

  • BPatG, 13.03.2014 - 30 W (pat) 16/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "VCV" - keine bösgläubige

  • BPatG, 17.01.2013 - 25 W (pat) 25/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "stilisierter viereckiger Tacho

  • LG Hamburg, 26.05.2009 - 312 O 726/08

    Wettbewerbsverstoß: Behinderung durch Markenanmeldung; Löschungsreife der

  • BPatG, 09.07.2020 - 30 W (pat) 27/18
  • BPatG, 17.01.2013 - 25 W (pat) 26/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "stilisierter Tacho (Bildmarke)"

  • LG Köln, 03.03.2009 - 33 O 285/08

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich eines inländischen Vertriebs von aus

  • BPatG, 07.04.2016 - 25 W (pat) 86/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Snowden" - keine bösgläubige Markenanmeldung

  • BPatG, 08.12.2010 - 26 W (pat) 188/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "TVS Transfer Verbund System

  • BPatG, 19.08.2022 - 25 W (pat) 29/20
  • BPatG, 23.06.2016 - 30 W (pat) 4/16

    Markenbeschwerdeverfahren - erneute Anmeldung einer Marke - gleichlautende Marken

  • BPatG, 11.06.2015 - 30 W (pat) 32/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ChemSeal (Wort-Bild-Marke)" -

  • BPatG, 13.03.2014 - 30 W (pat) 17/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "VCM" - keine bösgläubige

  • BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06
  • BPatG, 21.05.2015 - 24 W (pat) 50/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "WECO" - zum

  • BPatG, 10.02.2022 - 30 W (pat) 3/20
  • LG Köln, 03.03.2009 - 33 O 285/09

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich eines inländischen Vertriebs von aus

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht