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   BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/03   

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https://dejure.org/2007,6616
BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/03 (https://dejure.org/2007,6616)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2007 - IX ZB 82/03 (https://dejure.org/2007,6616)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - IX ZB 82/03 (https://dejure.org/2007,6616)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch eines vorläufigen Treuhänders im Verfahren zur Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz; Bestehen eines pauschalen Auslagenerstattungsanspruchs; Unpfändbarer Teil der Arbeitslöhne des Schuldners als Teil der Berechnungsgrundlage

  • Judicialis

    InsVV § 11 Abs. 1; ; InsO § 36 Abs. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 8 Abs. 3 § 11 Abs. 1 S. 2 § 13
    Vergütung des vorläufigen Treuhänders im Verbraucherinsolvenzeröffnungsverfahren; Höhe der Auslagenpauschale

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZB 10/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Anordnung eines

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/03
    Eine generelle Erhöhung der Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters infolge der Anordnung eines Zustimmungsvorbehaltes ist nicht gerechtfertigt; es kommt nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV a.F. auf den konkreten Tätigkeitsumfang an (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, ZIP 2003, 1612).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/03
    Hiervon kann der Senat im Ergebnis schon wegen des Verschlechterungsverbotes (vgl. BGHZ 159, 122, 124) nicht zum Nachteil des Rechtsbeschwerdeführers abweichen.
  • BGH, 23.07.2004 - IX ZB 257/03

    Höhe des Auslagenpauschsatzes

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/03
    Der Bundesgerichtshof hat in anderer Sache nach Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde klargestellt, dass der in § 8 Abs. 3 InsVV geregelte pauschale Auslagenerstattungsanspruch nur einmal jährlich entsteht (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 600/02, ZIP 2003, 1458; v. 23. Juli 2004 - IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715, 1716).
  • LG Kaiserslautern, 31.08.2001 - 1 T 290/00

    Die regelmäßige Vergütung des vorläufigen Treuhänders beträgt ein Viertel von 15

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/03
    Nach einer Meinung soll der vorläufige Treuhänder eine Vergütung in Höhe eines Teils der dem Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren zustehenden Vergütung (§ 13 InsVV) erhalten (LG Kaiserslautern, Beschl. v. 31. August 2001 - 1 T 290/00, juris; LG Heilbronn Rpfleger 2005, 106; AG Halle-Saalkreis DZWiR 2002, 527 f; Keller, Vergütung und Kosten in Insolvenzverfahren 2. Aufl. Rn. 611).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZB 600/02

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung der Auslagenerstattung des

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/03
    Der Bundesgerichtshof hat in anderer Sache nach Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde klargestellt, dass der in § 8 Abs. 3 InsVV geregelte pauschale Auslagenerstattungsanspruch nur einmal jährlich entsteht (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 600/02, ZIP 2003, 1458; v. 23. Juli 2004 - IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715, 1716).
  • AG Köln, 21.01.2000 - 72 IK 69/99

    Festsetzung der Vergütung

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/03
    Nach anderer Auffassung ist der vorläufige Treuhänder in Höhe eines Bruchteils der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 11 Abs. 1 Satz 2, § 2 Abs. 1 InsVV) zu entlohnen (AG Köln NZI 2000, 143 f; AG Rosenheim ZInsO 2001, 218; Haarmeyer/Wutzke/Förster InsVV 4. Aufl. § 13 Rn. 17; Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 13 InsVV Rn. 9; Fuchs ZInsO 2000, 429, 432).
  • LG Heilbronn, 06.09.2004 - 1 T 323/04

    Anspruch der Treuhänderin eines Anderkontos bei einer Verbraucherinsolvenz auf

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/03
    Nach einer Meinung soll der vorläufige Treuhänder eine Vergütung in Höhe eines Teils der dem Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren zustehenden Vergütung (§ 13 InsVV) erhalten (LG Kaiserslautern, Beschl. v. 31. August 2001 - 1 T 290/00, juris; LG Heilbronn Rpfleger 2005, 106; AG Halle-Saalkreis DZWiR 2002, 527 f; Keller, Vergütung und Kosten in Insolvenzverfahren 2. Aufl. Rn. 611).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/03
    Nach anderer Auffassung ist der vorläufige Treuhänder in Höhe eines Bruchteils der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 11 Abs. 1 Satz 2, § 2 Abs. 1 InsVV) zu entlohnen (AG Köln NZI 2000, 143 f; AG Rosenheim ZInsO 2001, 218; Haarmeyer/Wutzke/Förster InsVV 4. Aufl. § 13 Rn. 17; Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 13 InsVV Rn. 9; Fuchs ZInsO 2000, 429, 432).
  • LG Cottbus, 02.09.2009 - 7 T 422/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütungsanspruch des vorläufigen

    Auch der Umstand der Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts rechtfertigt keinen generellen Zuschlag von 10 %; insoweit kommt es vielmehr auf den konkreten Tätigkeitsumfang des vorläufigen Insolvenzverwalters an (vgl. BGH VuR 2007, 470 f. und ZIP 2003, 1612).
  • LG Cottbus, 02.09.2009 - T 422/05
    Auch der Umstand der Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts rechtfertigt keinen generellen Zuschlag von 10 %; insoweit kommt es vielmehr auf den konkreten Tätigkeitsumfang des vorläufigen Insolvenzverwalters an (vgl. BGH VuR 2007, 470 f. und ZIP 2003, 1612 ).
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