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BGH, 12.07.2011 - 1 StR 312/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 242 StGB; § 243 Abs. 1, Abs. 2 StGB
Besonders schwerer Diebstahl (Voraussetzungen der Geringwertigkeit: Vorsatz und Vorsatzwechsel) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Begründetheit der Revision eines Angeklagten im Falle des Fehlens eines Rechtsfehlers zum Nachteil eines Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StGB § 243 Abs. 1; StGB § 248a
Begründetheit der Revision eines Angeklagten im Falle des Fehlens eines Rechtsfehlers zum Nachteil eines Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75
Vorsatz bezüglich Geringwertigkeit
Auszug aus BGH, 12.07.2011 - 1 StR 312/11
Der § 248a StGB kann dann nicht eingreifen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1975 - 4 StR 62/75, BGHSt 26, 104).
- BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Subsumtion der Geringwertigkeit; …
Hätte sich die Tat nämlich auf eine geringwertige Sache bezogen und hätte der Angeklagte auch tatsächlich eine geringwertige Sache entwendet, so wäre der Diebstahl - jedenfalls sofern auch kein unbenannter besonders schwerer Fall vorliegt - nur unter den Voraussetzungen des § 248a StGB strafbar (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 StR 312/11;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 248a Rn. 2).