Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2011 - II ZR 58/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5738
BGH, 12.07.2011 - II ZR 58/10 (https://dejure.org/2011,5738)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2011 - II ZR 58/10 (https://dejure.org/2011,5738)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - II ZR 58/10 (https://dejure.org/2011,5738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 136 Abs 1 AktG, § 47 Abs 4 GmbHG
    Aktiengesellschaft: Stimmrechtsausschluss in der Einmann-AG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit einer etwaigen teleologischen Reduktion des § 136 Abs. 1 AktG hin zu einer Nichtgeltung des Stimmverbots für einen Alleinaktionär

  • rewis.io

    Aktiengesellschaft: Stimmrechtsausschluss in der Einmann-AG

  • ra.de
  • rewis.io

    Aktiengesellschaft: Stimmrechtsausschluss in der Einmann-AG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 136 Abs. 1; GmbHG § 47 Abs. 4
    Klärungsbedürftigkeit einer etwaigen teleologischen Reduktion des § 136 Abs. 1 AktG hin zu einer Nichtgeltung des Stimmverbots für einen Alleinaktionär

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    ZPO §§ 1029, 1032
    Alleingesellschafter, Stimmrechtsausschluss

  • ftd.de (Pressebericht, 17.08.2011)

    Rückabwicklung des Verkaufs: Unicredit muss HVB-Klage nicht mehr fürchten

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Stimmverbot für den Alleinaktionär einer AG ("UniCredit")

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1508
  • NZG 2011, 950
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - II ZR 58/10
    Der Senat hat zu dem Stimmverbot nach § 47 Abs. 4 GmbHG bereits entschieden, dass die Vorschrift nur den Schutz des Gesellschaftsvermögens gegenüber einzelnen Gesellschaftern zugunsten der Gesamtheit der Gesellschafter, nicht aber zugunsten der Gesellschaftsgläubiger bezweckt (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88, BGHZ 105, 324, 333).
  • OLG Köln, 09.03.2017 - 18 U 19/16

    Rechtstellung des mit der Verfolgung von Ersatzansprüchen beauftragten besonderen

    Ist das Interesse und somit auch das Ausmaß des Interessenkonflikts für mehrere Gesellschafter identisch, kommt der in der Bestimmung des § 47 Abs. 4 GmbHG (und die Vorschrift ist der Regelung des § 136 AktG insofern vergleichbar, vgl. BGH, Beschluss vom 12.07.2011 - II ZR 58/10, zitiert nach juris) enthaltene Grundgedanke des Stimmverbots zum Tragen, dass nämlich ein Gesellschafter nicht Richter in eigener Sache sein darf (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.1986, a. a. O., Rdnr. 11).
  • BGH, 27.09.2011 - II ZR 225/08

    Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft:

    Durch den Beschluss des Senats vom 12. Juli 2011 (II ZR 58/10, ZIP 2011, 1508) steht rechtskräftig fest, dass der hier angefochtene Hauptversammlungsbeschluss vom 26./27. Juni 2007 durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 10. November 2008 wirksam aufgehoben worden ist.
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2018 - 11 U 35/17

    Aktiengesellschaft: Prozessführungsbefugnis im Streit um die Wirksamkeit eines

    Die Vorschrift ist insoweit der Regelung des § 47 Abs. 4 GmbHG vergleichbar (vgl. BGH, B. v. 12.07.2011 - II ZR 58/10 -, juris; OLG Köln aaO Rn. 388).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2021 - 6 U 87/20

    Wirksamkeit von in einer ordentlichen Hauptversammlung einer AG gefassten

    Es ist zu einer Abberufungskompetenz jener Hauptversammlung nur deshalb gelangt, weil es nach einem Squeeze-Out keine weiteren Aktionäre mehr gab und das gesetzliche Stimmverbot aus § 136 Abs. 1 AktG in der Einmann-AG bzw. für den Alleinaktionär mangels Interessenskonflikts nicht gilt (OLG München aaO; nachgehend: BGH, Beschluss v. 12.07.2011 - II ZR 58/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht