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   BGH, 12.07.2012 - 2 ARs 183/12, 2 AR 129/12   

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https://dejure.org/2012,26119
BGH, 12.07.2012 - 2 ARs 183/12, 2 AR 129/12 (https://dejure.org/2012,26119)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2012 - 2 ARs 183/12, 2 AR 129/12 (https://dejure.org/2012,26119)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 2 ARs 183/12, 2 AR 129/12 (https://dejure.org/2012,26119)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen nach Aussetzung der Vollstreckung des Restes der Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 462a Abs. 3 S. 1; StPO § 462a Abs. 4 S. 3
    Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen nach Aussetzung der Vollstreckung des Restes der Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 01.08.2018 - 2 ARs 197/18

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts

    Deshalb sind alle nachträglichen Entscheidungen bei einem Gericht oder einer Strafvollstreckungskammer konzentriert, wobei die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges verdrängt (Senatsbeschluss vom 18. April 1975 - 2 ARs 83/75, BGHSt 26, 118, 120; vom 14. August 1981 - 2 ARs 174/81, BGHSt 30, 189, 192; vom 12. Juli 2012 - 2 ARs 183/12; vom 9. Juli 2015 - 2 ARs 139/15, NStZ-RR 2015, 290 (Ls.); Appl in KK-StPO, 7. Aufl., § 462a Rn. 33).
  • BGH, 09.07.2015 - 2 ARs 139/15

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (Ende der Zuständigkeit erst nach

    Die Fortsetzung der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer endet grundsätzlich - vom Fall der Aufnahme des Verurteilten in eine Justizvollzugsanstalt in einem anderen Gerichtsbezirk abgesehen - erst, wenn die Vollstreckung aller Strafen, hinsichtlich derer die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer aufgrund des Konzentrationsprinzips im Sinne des § 462 Abs. 4 Satz 1 StPO entstanden war, vollständig erledigt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 ARs 446/07, NStZ-RR 2008, 124, 125; Beschluss vom 9. März 2011 - 2 ARs 498/10; Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 ARs 183/12).
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