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   BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11   

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https://dejure.org/2012,44328
BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11 (https://dejure.org/2012,44328)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2012 - I ZR 54/11 (https://dejure.org/2012,44328)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - I ZR 54/11 (https://dejure.org/2012,44328)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Solarinitiative

    § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 3 Abs 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft: Herausstellung der Zusammenarbeit mit einem einzelnen Unternehmen als unlautere geschäftliche Handlung; Prüfungspflicht des Unternehmens hinsichtlich der Verletzung des der öffentlich-rechtlichen Körperschaft ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herausstellen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in amtlichen Nachrichten und Schreiben bzgl. Zusammenarbeit mit einem einzelnen Unternehmen ohne Nennung von anderen Anbietern der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen (hier: Solarenergie)

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft: Herausstellung der Zusammenarbeit mit einem einzelnen Unternehmen als unlautere geschäftliche Handlung; Prüfungspflicht des Unternehmens hinsichtlich der Verletzung des der öffentlich-rechtlichen Körperschaft ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Solarinitiative

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft: Herausstellung der Zusammenarbeit mit einem einzelnen Unternehmen als unlautere geschäftliche Handlung; Prüfungspflicht des Unternehmens hinsichtlich der Verletzung des der öffentlich-rechtlichen Körperschaft ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch Verletzung der Pflicht zur neutralen und objektiven Amtsführung, wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft Zusammenarbeit mit einem Unternehmen prominent herausste

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbung von der Gemeinde

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Öffentlich-rechtlich organisierte Solarinitiative darf in amtlichen Schreiben einzelne Unternehmen nicht als vertrauenswürdig herausheben

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Kommune muss bei Zusammenarbeit mit Privatunternehmen auch Wettbewerber nennen

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Zur Zusammenarbeit von Kommunen mit Privatunternehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 477
  • GRUR 2013, 301
  • DB 2013, 15
  • DÖV 2013, 400
  • afp 2013, 129
 
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Wird zitiert von ... (72)

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Seine Entscheidung ist daher durch das Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob das Ermessen überhaupt und in den ihm gesetzten Grenzen ausgeübt worden ist und alle für seine Ausübung wesentlichen Umstände beachtet worden sind (BGH, Urteil vom 16. März 2000 - I ZR 229/97, GRUR 2002, 187, 190 = WRP 2000, 1131 - Lieferstörung; Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 44/06, GRUR 2009, 660 Rn. 22 = WRP 2009, 847 - Resellervertrag; Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 169/07, GRUR 2010, 239 Rn. 51 = WRP 2010, 384 - BTK; Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 54/11, GRUR 2013, 301 Rn. 56 = WRP 2013, 491- Solarinitiative; BGH, GRUR 2014, 206 Rn. 17 - Einkaufskühltasche).

    Dieses Interesse ist pauschalierend unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - I ZR 174/11, GRUR 2013, 1067 Rn. 12 = WRP 2013, 1364 - Beschwer des Unterlassungsschuldners; BGH, GRUR 2014, 206 Rn. 16 - Einkaufskühltasche; BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - I ZR 151/14, juris Rn. 7) und wird maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für den Inhaber des verletzten Schutzrechts bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung; BGH, GRUR 2013, 301 Rn. 56 - Solarinitiative; Hirsch in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., Kap. 18 Rn. 28).

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Für Fälle des sogenannten Verhaltensunrechts, um die es bei Wettbewerbsverstößen geht und in denen keine Verletzung eines absoluten Rechts in Rede steht, kann die Passivlegitimation nach der neueren Senatsrechtsprechung dagegen allein nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und Teilnahme begründet werden (BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, GRUR 2011, 152 Rn. 48 = WRP 2011, 223 - Kinderhochstühle im Internet I; Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 54/11, GRUR 2013, 301 Rn. 49 = WRP 2013, 491 - Solarinitiative).

    (1) Der Haftung wegen Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht liegt der Gedanke zugrunde, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, die ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen treffen muss, die zur Abwendung der Dritten daraus drohenden Gefahren notwendig sind (vgl. BGH, GRUR 2013, 301 Rn. 51 - Solarinitiative).

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

    Ist ein Unterlassungsanspruch - wie hier - auf die Abwehr künftiger Rechtsverstöße im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2 UWG gerichtet, ist er begründet, wenn auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz geltenden Rechts Unterlassung verlangt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 54/11, GRUR 2013, 301 Rn. 17 = WRP 2013, 491 - Solarinitiative).

    Eine geschäftliche Handlung ist allerdings auch in diesen Fällen nicht ohne weiteres zu vermuten, sondern anhand einer umfassenden Würdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls besonders festzustellen (vgl. BGH, GRUR 2013, 301 Rn. 20 f. - Solarinitiative; BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe).

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