Rechtsprechung
BGH, 12.07.2012 - IX ZR 171/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines Beweisantrags zur Vernehmung von Zeugen bei fehlender Substantiierung des behaupteten Tatsachenvortrags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines Beweisantrags zur Vernehmung von Zeugen bei fehlender Substantiierung des behaupteten Tatsachenvortrags - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 07.04.2011 - 3 O 356/07
- OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 107/11
- BGH, 12.07.2012 - IX ZR 171/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
Bindung durch Rechtsinstanz
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZR 171/11
a) Willkür liegt nur vor, wenn die Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1, 7; 70, 93, 97). - BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80
Verletzung des Willkürverbots
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZR 171/11
Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, die schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163, 167 f), weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint (BVerfG WM 2003, 2370, 2372). - BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZR 171/11
a) Willkür liegt nur vor, wenn die Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1, 7; 70, 93, 97).
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZR 171/11
Von Willkür kann dagegen nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BVerfG, NJW 2001, 1125 f). - BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZR 171/11
Von Willkür kann dagegen nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BVerfG, NJW 2001, 1125 f). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZR 171/11
Von Willkür kann dagegen nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BVerfG, NJW 2001, 1125 f). - BVerfG, 19.12.2000 - 1 BvR 1684/99
Willkürliche Nichtzulassung der Revision trotz Abweichung von der Rspr des BGH …
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZR 171/11
Von Willkür kann dagegen nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BVerfG, NJW 2001, 1125 f). - BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02
Willkürfreie Verneinung von Ansprüchen gegen eine Bank im Zusammenhang mit der …
Auszug aus BGH, 12.07.2012 - IX ZR 171/11
Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, die schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163, 167 f), weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint (BVerfG WM 2003, 2370, 2372).
- BGH, 14.02.2013 - IX ZB 13/11
Klärungsbedürftigkeit der Frage der Qualifizierung von erkennbar unrichtigen …
Von Willkür kann dagegen nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 171/11, nv, Rn. 7 mwN).