Rechtsprechung
BGH, 12.07.2016 - 1 StR 132/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 AO; § 14 GewStG
Steuerhinterziehung (Erlangen eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils: unrichtiger Gewerbesteuermessbescheid) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 180 AO, § 370 Abs 1 AO, § 10a GewStG, § 11 GewStG, §§ 11 ff GewStG
Steuerhinterziehung: Steuervorteil bei Bewirken eines fehlerhaften Gewerbesteuermessbescheids - IWW
- Wolters Kluwer
Einordnung von unrichtigen Steuerbescheiden als nicht gerechtfertigte Steuervorteile; Feststellung eines zu hohen vortragsfähigen Gewerbeverlustes
- rewis.io
Steuerhinterziehung: Steuervorteil bei Bewirken eines fehlerhaften Gewerbesteuermessbescheids
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Steuerhinterziehung: Steuervorteil bei Bewirken eines fehlerhaften Gewerbesteuermessbescheids
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gewerbesteuermessbescheid - und die Steuerhinterziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Einordnung von unrichtigen Steuerbescheiden als nicht gerechtfertigte Steuervorteile; Feststellung eines zu hohen vortragsfähigen Gewerbeverlustes
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Einordnung von unrichtigen Steuerbescheiden als nicht gerechtfertigte Steuervorteile; Feststellung eines zu hohen vortragsfähigen Gewerbeverlustes
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 11.09.2015 - 31 KLs 6/11
- BGH, 12.07.2016 - 1 StR 132/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
Auszug aus BGH, 12.07.2016 - 1 StR 132/16
Ergänzend bemerkt der Senat, dass ein unrichtiger Gewerbesteuermessbescheid ebenso wie ein unrichtiger Feststellungsbescheid zur einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns nach § 180 AO (BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50) und die Feststellung eines zu hohen vortragsfähigen Gewerbeverlustes nach § 10a GewStG (BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, NZWiSt 2012, 75) nicht gerechtfertigte Steuervorteile im Sinne des § 370 Abs. 1 AO darstellen. - BGH, 22.11.2012 - 1 StR 537/12
Steuerverkürzung und Steuervorteil der Steuerhinterziehung (Bezifferung …
Auszug aus BGH, 12.07.2016 - 1 StR 132/16
Ergänzend bemerkt der Senat, dass ein unrichtiger Gewerbesteuermessbescheid ebenso wie ein unrichtiger Feststellungsbescheid zur einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns nach § 180 AO (BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50) und die Feststellung eines zu hohen vortragsfähigen Gewerbeverlustes nach § 10a GewStG (BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, NZWiSt 2012, 75) nicht gerechtfertigte Steuervorteile im Sinne des § 370 Abs. 1 AO darstellen.
- LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18
Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen
Dies ist für Gewerbesteuermessbescheide gemäß § 184 Abs. 1 S. 1 und 4 AO i.V.m. § 14 GewStG der Fall (ausdrücklich für einen Gewerbesteuermessbescheid BGH, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 1 StR 132/16).Ein Taterfolg ist aufgrund des erlangen zu niedrigen Gewerbesteuermessbescheides nicht lediglich im Hinblick auf eine Steuerverkürzung, sondern auch durch die Erlangung eines Steuervorteils eingetreten (ausdrücklich für einen Gewerbesteuermessbescheid: BGH, Urteil vom 12. Juli 2106 - 1 StR 132/16 -, juris).