Rechtsprechung
BGH, 12.07.2016 - 1 StR 136/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 257c Abs. 2, Abs. 4 StPO; § 154 StPO; § 243 Abs. 4 StPO
Verständigung (staatsanwaltliche Zusagen zur Einstellung in anderen Verfahren: Verbot von Gesamtlösungen, fehlende Bindungswirkung, Zulässigkeit der unverbindlichen Ankündigung einer Einstellung); Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung (Mitteilung aller Verständigungsgespräche, regelmäßiges Beruhen auf einem Verstoß) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 154 StPO, § 257c Abs 2 S 1 StPO
Verständigung im Strafverfahren: Zulässiger Inhalt und Bindungswirkung der Verständigung - Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Verständigung im Strafverfahren: Zulässiger Inhalt und Bindungswirkung der Verständigung
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Gesamtpaket und "es muss alles auf den Tisch"
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mehrere Strafverfahren - und der Deal als Gesamtpaket
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung - und die Mitteilungspflicht des Gerichts
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verständigung (Update)
Verfahrensgang
- LG München I, 23.10.2015 - 3 KLs 234 Js 143213/11
- BGH, 12.07.2016 - 1 StR 136/16
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 56
- StV 2018, 5
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16
Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende …
bb) Ebenso wenig wie der Staatsanwaltschaft aber hierdurch verboten ist, Zusagen zu Einstellungen in anderen Verfahren nach § 154 Abs. 1 StPO anlässlich einer Verständigung zu machen (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 2016 - 1 StR 136/16, BeckRS 2016, 16906; ebenso bereits Knauer, NStZ 2013, 433, 435 f.; Mosbacher, NZWiSt 2013, 201, 204) kann es aber einem Angeklagten verwehrt sein, eine Rechtsmittelrücknahme in anderer Sache anlässlich einer Verständigung mit Blick auf einen für diesen Fall zugesagten - freilich nicht an der Bindungswirkung, die eine Verständigung für das Gericht entfaltet, teilnehmenden (…vgl. BT-Drucks. 16/12310 S. 13, BGH, a.a.O.) - Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 154 Abs. 2 StPO im gegenwärtig verhandelten Erkenntnisverfahren anzukündigen (…ebenso MünchKomm-StPO/Jahn/Kudlich, a.a.O.;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.;… Wenske, a.a.O.).Weiter kann dem falschen Eindruck, dass es sich bei dem von der Anklagebehörde für den Fall der Rechtsmittelrücknahme zugesagten Antrag nach § 154 Abs. 2 StPO um einen von der Bindungswirkung der Verständigung für das Gericht erfassten Bestandteil handelt (§ 257c Abs. 3 StPO), durch einen - § 257c Abs. 5 StPO insoweit ebenfalls ergänzenden - Hinweis entgegen gewirkt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 2016 - 1 StR 136/16, BeckRS 2016, 16906;… Mosbacher, a.a.O.).
- BGH, 12.10.2016 - 2 StR 367/16
Verständigung (zulässiger Inhalt: keine Absprachen über den Schuldspruch durch …
Denn mitzuteilen ist bei einem solchen auf eine Verständigung außerhalb der Hauptverhandlung abzielenden Gespräch, wer an diesem beteiligt war, welche Standpunkte von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten wurden, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (BVerfG…, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11, BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 1 StR 136/16, StRR 2016, Nr. 11, 8-9 mwN). - BGH, 14.09.2017 - 4 StR 177/17
Adhäsionsverfahren (Umfang: prozessuale Tat, keine Beschränkung durch Schutzgüter …
Mit Blick auf den zweiten Teil der Verfahrensrüge, der sich auf ein (unangekündigtes) Aufsuchen des Dienstzimmers der Vorsitzenden Richterin durch die Verteidigung nach Ende des zweiten Hauptverhandlungstages bezieht, bemerkt der Senat ergänzend, dass hier auch keine Gespräche stattgefunden haben, durch die frühere Verständigungsgespräche inhaltlich modifiziert worden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 1 StR 136/16, NStZ 2017, 56 f.). - OLG Nürnberg, 11.08.2017 - 1 OLG 8 Ss 57/17
Revision - Gegenstand eines Verständigungsgesprächs im Strafverfahren
Denn die Bindungswirkung einer Verständigung kann nur soweit gehen, wie das Gericht das Verfahren mitbestimmt (BGH NStZ 2017, 56).