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   BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14   

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https://dejure.org/2016,19420
BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14 (https://dejure.org/2016,19420)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2016 - KZR 25/14 (https://dejure.org/2016,19420)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14 (https://dejure.org/2016,19420)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Lottoblock II

    § 1 GWB, § 33 Abs 4 S 1 GWB, § 33 Abs 4 S 2 GWB, § 286 ZPO, § 287 Abs 1 ZPO
    Kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch: Bindungswirkung an die Feststellung eines Kartellrechtsverstoßes im Kartellverwaltungsverfahren; Vermutung einer andauernden Beeinflussung des Marktgeschehens bei einmaliger Verhaltensabstimmung; Beweismaß für den entstandenen ...

  • IWW

    § 33 Abs. 4 GWB, Art. ... 81 EG, Art. 101 AEUV, § 1 GWB, § 33 Abs. 4 Satz 2 GWB, § 76 Abs. 4 GWB, § 33 Abs. 4 S. 2 GWB, § 33 Abs. 4 Satz 1 und 2 GWB, § 17 OWiG, § 32 GWB, Art. 101, Art. 102 AEUV, §§ 830, 840 BGB, § 287 Abs. 1 ZPO, § 286 ZPO, § 33 Abs. 3 Satz 3 GWB, § 287 ZPO, Richtlinie 2014/104/EU, § 252 Satz 2 BGB, Art. 49, Art. 56 AEUV, § 284 StGB, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 10 EG, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 252 BGB

  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Kartellrecht im Tenor oder in den tragenden Gründen der rechts- oder bestandskräftigen Entscheidung des Gerichts oder der Kartellbehörde; Bindungswirkung bei im Rechtsbeschwerdeverfahren ergangenen Entscheidungen; Vermutung einer ...

  • Betriebs-Berater

    Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens - Lottoblock II

  • rewis.io

    Kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch: Bindungswirkung an die Feststellung eines Kartellrechtsverstoßes im Kartellverwaltungsverfahren; Vermutung einer andauernden Beeinflussung des Marktgeschehens bei einmaliger Verhaltensabstimmung; Beweismaß für den entstandenen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 33 Abs. 4; ZPO § 287 F; ZPO § 286 F
    Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Kartellrecht im Tenor oder in den tragenden Gründen der rechts- oder bestandskräftigen Entscheidung des Gerichts oder der Kartellbehörde; Bindungswirkung bei im Rechtsbeschwerdeverfahren ergangenen Entscheidungen; Vermutung einer ...

  • rechtsportal.de

    GWB § 33 Abs. 4 ; ZPO § 286 ; ZPO § 287
    Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Kartellrecht im Tenor oder in den tragenden Gründen der rechts- oder bestandskräftigen Entscheidung des Gerichts oder der Kartellbehörde; Bindungswirkung bei im Rechtsbeschwerdeverfahren ergangenen Entscheidungen; Vermutung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens und zur Bindungswirkung an die Feststellung eines Kartellrechtsverstoßes im Kartellverwaltungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kartellrechtsverstoß - und der Nachweis eines Kartellschadens

  • lto.de (Pressebericht, 13.07.2016)

    Nachweis eines Kartellschadens: Streit über Schadenersatz für privaten Lottovermittler geht weiter

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Lottoblock II: Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Lottoblock II: Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

  • versr.de (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens - Lottoblock II

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

  • juve.de (Kurzinformation)

    Lotto-Krimi geht weiter

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Zur Kartellschadensberechnung

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vermittlung von Lotterien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 211, 146
  • NJW 2016, 3527
  • ZIP 2016, 59
  • MDR 2016, 14
  • BB 2016, 1921
  • BB 2016, 2188
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14
    Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass diese Vermutung weder durch das "ODDSET-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276) noch durch den "Aufhebungsbeschluss" des Rechtsauschusses des DLTB vom Juli 2006, die Zustellung der Abstellungsverfügung des Bundeskartellamts oder andere tatsächliche Umstände ausgeräumt worden ist.

    Im Ergebnis zu Recht hat das Berufungsgericht die Vermutung nicht schon durch den Hinweis der Beklagten auf das "ODDSET-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276) als ausgeräumt angesehen.

    Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht den Staat während der Übergangszeit bis zur verfassungsgemäßen Neuregelung des Glücksspielwesens verpflichtet, Wetten nicht expansiv zu vermarkten (BVerfGE 115, 276, 319).

    In dem auf die mündliche Verhandlung vom 8. November 2005 am 28. März 2006 verkündeten "ODDSET-Urteil" (BVerfGE 115, 276) erklärte das Bundesverfassungsgericht es für mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar, dass nach dem bayerischen Staatslotteriegesetz Sportwetten nur vom Freistaat Bayern veranstaltet und nur derartige Wetten gewerblich vermittelt werden durften, ohne das Monopol konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahren auszurichten; es verpflichtete den bayerischen Gesetzgeber, die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten unter Beachtung der sich aus den Gründen ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben bis zum 31. Dezember 2007 neu zu regeln.

    Schon während der Übergangszeit bis zur verfassungsgemäßen Neuregelung des Glücksspielwesens durften dem staatlichen Monopol unterliegende Wetten nicht expansiv vermarktet werden (BVerfGE 115, 276, 319).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-8/08

    EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat das Eingreifen der Vermutung einer andauernden Zuwiderhandlung demgemäß lediglich an die Voraussetzung geknüpft, dass eine Abstimmung vorliegt und dass die Unternehmen weiterhin auf dem Markt tätig sind (vgl. EuGH, Slg. 2009, I-4529 Rn. 58 - T-Mobile Netherlands BV).

    In der Sache "T-Mobile Netherlands BV" (Slg. 2009, I-4529) wurde im Anschluss an ein Abstimmungsgespräch von Wettbewerbern am 13. Juni 2001 ein unter ihnen abgestimmtes Verhalten angenommen, das am 1. November 2001 endete, wobei bis zum 1. Juli 2002 Umsätze aufgrund des Kartellrechtsverstoßes erzielt worden sind.

    Damit stand auch bei der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache "T-Mobile Netherlands BV" (Slg. 2009, I-4529) keine Anwendung der Vermutung einer Fortsetzung der Zuwiderhandlung in Rede, die über die Zustellung einer kartellbehördlichen Verfügung hinausging.

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14
    Richtig ist ebenso die Annahme, diese Beurteilung beruhe auf der im Kartellverwaltungsverfahren nicht ausgeräumten Vermutung, der Beschluss des Rechtsausschusses sei von den Lottogesellschaften bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigt worden (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2408 Rn. 43 - Lottoblock, mit Hinweis auf EuGH, Slg. 1999, I-4125 = WuW/E EU-R 320 Rn. 121, 126 - Anic Partecipazioni).

    Hierfür streitet eine tatsächliche Vermutung (vgl. EuGH, Slg. 1999, I-4125 = WuW/E EU-R 320 Rn. 121, 126 - Anic Partecipazioni; BGH, WuW/E DE-R 2408 Rn. 43 - Lottoblock).

    Das Urteil "Anic Partecipazioni" des Gerichtshofs von 1999 (Slg. 1999, I-4125) betrifft eine von Mitte 1977 bis November 1983 andauernde Zuwiderhandlung, die im Oktober 1983 zu Nachprüfungen und am 23. April 1986 zu einer Bußgeldentscheidung der Kommission geführt hatte (ABl. 1986, L 230/1 - Polypropylen).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung gebilligt und eine gewerbliche Spielvermittlung damit weiterhin für grundsätzlich zulässig gehalten (BVerfG [Kammer], NVwZ 2008, 1338 Rn. 32, 45, 52).

    Das Bundesverfassungsgericht hat das Provisionsverbot unter Suchtpräventionsgesichtspunkten für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt (BVerfG (Kammer), NVwZ 2008, 1338 Rn. 60).

  • BGH, 12.02.2008 - VI ZR 221/06

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit einer ärztlichen Fehlbehandlung

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14
    Für Umstände, die zur haftungsbegründenden Kausalität gehören, ist § 286 ZPO maßgeblich (BGH, Urteil vom 5. November 2013 - VI ZR 527/12, NJW 2014, 688 Rn. 13; Urteil vom 12. Februar 2008 - VI ZR 221/06, NJW 2008, 1381 Rn. 9).

    Bei deliktischen oder vertraglichen Schadensersatzansprüchen, die die Verletzung eines Rechtsguts voraussetzen, gehört die primäre Rechtsgutverletzung zur haftungsbegründenden Kausalität (BGH, NJW 2008, 1381 Rn. 9; BGH, Urteil vom 6. Mai 2015 - VIII ZR 161/14, NJW 2015, 2111 Rn. 10; Urteil vom 24. Juni 1986 - VI ZR 21/85, NJW 1987, 705, 706).

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14
    Seine Einschätzung ist mit der Revision nur daraufhin überprüfbar, ob er Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2013 - VI ZR 245/11, NJW 2013, 1870 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 163/10

    BGH wendet erstmals Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14
    Dem steht nicht die von der Revision angeführte Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs entgegen, nach der in Diskriminierungsfällen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz einem Antrag auf Ersatz des Erfüllungsinteresses nur stattzugeben ist, wenn feststeht, dass die für die Schadensberechnung unterstellte Zusammenarbeit bei regelgerechtem Vorgehen des anderen Teils zustande gekommen wäre (BGH, Urteil vom 23. April 2012 - II ZR 163/10, BGHZ 193, 110 Rn. 61, 64).
  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14
    Da es sich bei einem kartellrechtswidrigen abgestimmten Verhalten um eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung handelt, haften alle daran teilnehmenden Unternehmen und damit auch die Beklagte nach §§ 830, 840 BGB als Gesamtschuldner (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 80 - ORWI, zur Verabredung und Durchführung eines Kartells).
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14
    Bei deliktischen oder vertraglichen Schadensersatzansprüchen, die die Verletzung eines Rechtsguts voraussetzen, gehört die primäre Rechtsgutverletzung zur haftungsbegründenden Kausalität (BGH, NJW 2008, 1381 Rn. 9; BGH, Urteil vom 6. Mai 2015 - VIII ZR 161/14, NJW 2015, 2111 Rn. 10; Urteil vom 24. Juni 1986 - VI ZR 21/85, NJW 1987, 705, 706).
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14
    In einem Beschluss vom 27. April 2005 hatte das Bundesverfassungsgericht erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der deutschen Glücksspielmonopole und des strafrechtlichen Verbots der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen (§ 284 StGB) mit Unionsrecht geäußert (BVerfG, NVwZ 2005, 1303).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 161/14

    Ansprüche des Mieters wegen Legionellen im Trinkwasser

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • BGH, 05.11.2013 - VI ZR 527/12

    Arzthaftung bei Gesundheitsschaden wegen eines Befunderhebungsfehlers bei der

  • BGH, 18.03.2004 - IX ZR 255/00

    Schadensbegriff bei Anwaltshaftung

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - U (Kart) 7/13

    Ansprüche eines regionalen Telekommunikationsfestnetzbetreibers gegen die

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92

    Verdienstausfall eines Selbständigen bei neugegründetem Unternehmen

  • BGH, 17.06.1998 - XII ZR 206/96

    Entgangener Gewinn in der Anlaufphase eines Gewerbebetriebs

  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen -

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • LG Baden-Baden, 02.12.2004 - 2 Qs 157/04

    Strafbarkeit der Vermittlung von Sportwetten an einen englischen Buchmacher:

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2013 - 6 U 51/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schadensersatzverpflichtung in einem Vertrag

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in

    Der revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt dabei, ob das Tatsachengericht alle wesentlichen Bemessungsfaktoren berücksichtigt oder der Schätzung unrichtige oder unbewiesene Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat und damit die Schätzung mangels konkreter Anhaltspunkte völlig "in der Luft hängt", also willkürlich ist (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 34; 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 37, BAGE 157, 116; BGH 12. Juli 2016 - KZR 25/14 - Rn. 49, BGHZ 211, 146) .
  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Danach ist das Gericht im nachfolgenden Schadensersatzprozess an die Feststellung eines schuldhaften Verstoßes gebunden, wie sie in bestandskräftigen Entscheidungen der Kartellbehörde und rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen getroffen wurde (zum Umfang der Bindungswirkung BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14, BGHZ 211, 146 - Lottoblock II).
  • OLG Stuttgart, 04.04.2019 - 2 U 101/18

    LKW-Kartell - LKW-Kartellrechtsverfahren: Darlegungs- und Beweislast des

    Die Bindungswirkung erfasst alle im vorangegangenen Verfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die den Lebenssachverhalt bilden, bezüglich dessen ein Kartellrechtsverstoß festgestellt wurde, und die seine rechtliche Einordnung als Verstoß tragen (BGH, Urteil vom 12.07.2016, KZR 25/14 - Lottoblock II - juris, Rn. 14).

    Für die Frage, ob die Erwerbsvorgänge vom Kartellverstoß betroffen sind, gilt der Beweismaßstab des § 286 ZPO (BGH, Urteil vom 11.12.2018, KZR 26/17 - Schienenkartell - Rn. 59; Urteil vom 12.07.2016, KZR 25/14 - Lottoblock II - Rn. 47).

    Für die tatsächliche Höhe des Schadens, die erst im Betragsverfahren zu klären ist, gilt § 287 ZPO (BGH, Urteil vom 12.07.2016, KZR 25/14 - Lottoblock II - Rn. 42 f.; Urteil vom 11.12.2018, KZR 26/17 - Schienenkartell -, Rn. 52; Oppolzer/Seifert, WuW 2019, 71, 75).

    Die Bindung beschränkt sich allein auf die Feststellung eines Kartellrechtsverstoßes (BGH, Urteil vom 12.07.2016, KZR 25/14 - Lottoblock II - juris, Rn. 14).

    Die Bindungswirkung erfasst alle im vorangegangenen Verfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die den Lebenssachverhalt bilden, bezüglich dessen ein Kartellrechtsverstoß festgestellt wurde, und die seine rechtliche Einordnung als Verstoß tragen (BGH, Urteil vom 12.07.2016, KZR 25/14 - Lottoblock II - juris, Rn. 14).

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